Januar 1511. 551
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Eidgenossen im Namen Seiner Heiligkeit verhandelt hat, geschrieben, er möchte zn Vermeidung sernerer Unruhedafür sorgen, daß der ergangenen Zusage gemäß die Kosten der Boten und die s?olda..sstände der Haupt-leute und Knechte berichtigt und auf dem Tag zu Baden dießfatls Antwort gegeben werde. «!. „Es weißdauch jeder pott ze sagen dz verantwurten des Stattschribers zn Lncern einer geschrift, so an bäpstlich Heilig-keit ab einein tag zu Lucern vsgangen; doran man ein gut benügen gehept hat, vnd sich erfunden, dz er sölhsnit vß sinem Mutwillen oder eygnen köpf gethan, als jeder pot dz wpter zesagen weißd." Der Com-inissarius voir Vellenz hat geschrieben, der Trivulzio habe vom König von Frankreich einen großen Zugbegehrt, um damit Bellenz einzunehmen. Wiewohl man nun dieser Nachricht noch keinen Glauben schenkt,hat man doch den drei Ländern gerathen, desto besser Wache zu halten und ihnen auf den Fall, daß soetwas im Wurfe läge, getreues Aufsehen zugesichert. Und da in jener Schrift gleichzeitig gemeldet wird,daß unsere^Vnndesgenossen in Churwalen dem König von Frankreich Knechte zuschicken, wird ihnen von diesemTag ernstlich geschrieben, solches zn unterlassen, in Ansehung der Einung, die wir mit päpstlicher Heiligkeithabensie mögeil leicht ermessen, was es für sie zur Folge Habel, könnte, wenn wir kraft jener Vere.nunggemahnt wurden. 5. Vor den Boten der acht Orte ist die französische Gesandtschaft nebst dem Herrn vonMondragone, Boten des Herzogs von Savoyen, erschienen und hat unter Vorlegung einer Schrift vom Königvon Frankreich des letztern Gesuch eröffnet, wir möchten in der savoyischeu Sache, die durch die falsche undleichtfertige Schrift des Schreibers de Furno veranlaßt sei, nicht eilfertig vorgehen, sondern den Herzog,seinen Freund, für empfohlen halten und zuerst, untersuchen, ob die Schrift ächt oder falsch sei, denn dergleiche de Furno habe dem König, den Venedigern und Andern eben solche Schriften übergeben wollen, diesie aber als falsch erfunden haben. Das soll jeder Bote heimbringen. K. Alis diesem Tag sind auch dieAllsprecher an den König von Frankreich erschienen, Halls von Noll, Dietrichs von Hallwpl sel. Erben,Bernhard von Knöringen, Daniel Kapfn.ann und Heinrich Schmitter und haben ihre Anliegen vorgebracht.Tie königlichen Boten, mit denen man dießfalls gesprochen, haben erklärt, sie haben dießfalls keine Aufträge,sondern sollen nur wegen der Vereinung unterhandeln-, sei dieser Gegenstand einmal erledigt, so werde sich dm?ändere schon finden. I». Unsere Eidgenossen von den drei Ländern haben abermals gebeten, mir möchtenbei den königlichen Regenten in Mailand erzielen, daß die Pässe ihnen geöffnet werden, denn s.e könnenben gegenwärtigen Zustand .licht länger leiden, wir möchten sie nach Bundespfticht für befohlen halten und»stz vils lieber lassen s.)i. dann den küng." Uri hat inssondere geschrieben, es bestätige das frühere Begehren,baß wir die Nnsrigen, die in Mailand sind, warnen möchten. Die französischen Voten, hierüber verständigt,erklären der König begehre mit den drei Ländern wie .nit den andern Eidgenossen in Freundschaft undwer Nachbarschaft zu leben; wenn sie mit den. König in Vereinung treten, so stehen ihnen die Pässe offen,wen,, sie aber auch solches zur Zeit nicht thun wollen, so werden ihnen, sofern sie es ihrerseits auch thuu"nd den König sicher», daß sie sechs Monate lang nicht gegen ihn ausziehen .vollen, die Pässe doch geöffnetwerde», ausgenommen'„mit Harnest"; der König werde sich ili.mer als guter Nachbar beweise,, und hinsicht-lich der Pässe die Länder halten, wie sie ihn halten. Hierauf hat man berathschlagt, ob nach solchem Air^bieten der französischen Boten gerechter Anlaß vorhanden sei, Krieg anzusaugen oder nicht, und ob sotchesUns löblich und nützlich sein würde oder nicht. Alle Orte sollen darüber auf dem Tag zu Baden .h.eAntworten geben. Den Ländern ist dieses auch in den Abschied gegeben mit dem wettern Begehren, ße'nbchten inzwischen ruhig bleiben und uns nicht in Krieg verwickeln, i. Die Kaufleute, welche die ^trage"ach Mailand brauchen, begehren Erneuerung des freien sichern Geleits nach alter Form in.t halb...).ige.