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Januar 1511.
S8V.
N apPer s wyl. 1611, 29. Januar (vff LswstiaM).
Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede !!. VI.
Dieser Tag war von den Boten der sieben Orte auf dem Tag vom 6. Januar (hl. drei Könige) z»Baden augesetzt worden, um die Spänne zwischen ihnen und dem Abt von St. Gallen vor Schultheiß undRath zu Rapperswyl zu gütlichem oder rechtlichem Austrag zu bringen. Da aber, aus Ursachen, die jederBote kennt, der Abt von St. Gallen diesen Tag abgeschlagen hat, so ist durch Schultheiß und Rath von Rap-perswyl auf Ansuchen beider Theile ein anderer Tag hiefür angesetzt worden auf den nächsten Sonntag nachSt. Agathentag, ans welchen Jedermann mit allen Vollmachten zu gütlicher oder rechtlicher Verhandlung sichwieder zu Rapperswyl einfinden soll.
:5?M.
Lueern. 1611, 21. Januar (Ziustag nach LowstmiU).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede. V. 83. Staatsarchiv Lucern: Lucerner Abschiede, L. 102.
Archive Solvlvthurn, Basel, Schaffhattfen.
Hans von Landenberg von Klingen ist im Namen des Bischofs von Constanz erschienen, '»»die zu Baden auf diesen Tag verschobene Antwort in Betreff des Schlosses Gottlieben und des Schwörensder Leute zu vernehmen. Dieselbe wird nun dahin gegeben: Erstlich des Schlosses Gottliebeu wegen: Jed^der zwölf Orte soll auf Lichtmeß einen Manu, wo möglich einen der mit Büchsen zu schießen weiß, in eigene»'Sold und Verpflegung nach Gottliebeu schicken, der, bis er abgelöst wird, ohne Kosten des Bischofs n»dKapitels daselbst zu verbleiben hat. Die Hauptmannschaft soll unter den Zwölfen monatlich, der Reihenfolgeder Orte nach, wie dieselbe angefangen ist, abwechseln. Zweitens, den Eid betreffend, ist eine Formel in nie»Punkten vorgeschrieben worden: 1. Gemeiner Eidgenossen Nutzen zu fördern und Schaden zu wenden; 2- de»Eidgenossen oder ihrem Landvogt in Kriegsläufen gehorsam zu sein, auch wenn ein Landvogt Gebote a»^gehen läßt in der Landschaft Thurgau, daß Niemand in Kriege laufen soll, solchen bei Strafe gehörst'»zu sein; 3. gefährliche Anfälle zu verhüten und die Thäter zu verhaften; 4. wo.Zerwürfnisse entsteh"»Frieden zu geben und zu macheu und sich nicht zu Parteien, wie das der Laudgrafschaft Thurgau Recht »nvaltes Herkommen ist. ?». Basel bringt au, da mit kaiserlicher Majestät Boten zu Bade» der Entwurf eine'ewigen Vereinung aufgestellt worden sei, habe es zwar nichts dagegen, allein es wünsche, falls die Eidge-»offen diese Vereinigung eingehen, einen Revers zu erhalten, daß dieselbe den Freiheiten, Handfesten »»^dem alten Herkommen Basels, bei denen es verbleiben wolle, in keinen Theilen Abbruch thun soll. Darüb"wird beschlossen, daß bis zu dem Tag zu Baden, wo über diesen Gegenstand verhandelt werden soll, std'-'Ort sich dießfalls erklären soll. Basel hat zu diesen: Zweck jeden: Ort eine Copie seines Anliegenslassen. «. Ans diesem Tag sind die Boten erschienen, welche bei päpstlicher Heiligkeit gewesen sind,haben ihren Abschied eröffnet, wie jeder Bote zu sagen weiß, lind da uuu jene Boten die Vergütung 'h'^Kosten und auch die Hauptleute und gemeine Knechte ihren ausstehenden Sold begehrten, der Papstsolches nicht schuldig zu sein glaubt, hat man dem Bischof vdn Sitten, als den:, der hievor mit gemein"'