Januar 1511.
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auf demselben wird auch diese Sache behandelt werden. Is. Jeder Bote kennt die Verantwortung derervon Rothweil auf das Schreiben, das ihnen vom letzten Tage des Handels wegen zugegangen ist, den einerchrer Burger sich in dem Gebiet des Herrn von Württemberg hat zu Schulden kommen lassen, i. DemJacob Mottest wird in seiner Sache gegen den von Schellenberg ein Empfehlungschreiben an den Bischofvon Augsburg gegeben.
Das Zürcher Exemplar a. a. O. 74 hat nach diesem Abschied einige Blätter eingebunden, auf welchen dieVoten der Boten „von ihrer Herren vnd Obern wegen, vff den Abscheid am nechsten hie zu Baden, Römisch keys. M.unseres allergnedigisten Herren halb gemacht", enthalten sind. Nach dem Schlußsatz von Nr. 386 oben scheintaber diese Verhandlung eher zum Abschied vom 3. Februar unten zu gehören.
Zürich und Bern erklärten sich bereit, in artikelweise Berathung der von den kaiserlichen Boten vorge-schlagenen Verbesserungen der Erbeinung einzutreten, Lucern und Uri sind nicht weiter als zum Anhören undBerichten bevollmächtigt, Schwyz will die bestehende Erbeinung halten, aber weiter in keine nähere Verbindungmit Fürsten und Herren eintreten, Unterwalden wie Lucern und Uri, Zug will den Baslerfrieden halten, inWeiteres nicht eintreten, Glarus kann mit gemeinen Eidgenossen eintreten, Basel anhören und berichten, Solo-thurn hat Vollmacht unter Ratificationsvorbehalt, Schaffhausen mag leiden, daß die Unterhandlung zu Erfolgkomme, wenn es der päpstlichen Vereinung wegen sein mag, Abt und Stadt St. Gallen und Appenzell über-' lassen die Sache den Eidgenossen und mögen gerne sehen, daß sie ihren Fortgang nehme. Freiburg hat Voll-macht und begehrt alles zu fördern, was Frieden und Ruhe bringt.
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Zug. 1Z 1 4, 13. Januar (McMagS nach Erscheinung).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. 8».
Ni.» Ueber die savoyische Sache hat jeder Boke die Meinung seiner Herren und Obern eröffnet undEschau man nicht ganz einig wurde, ist doch mit Mehrheit beschlossen, wenn bis Sonntag über vierzehn Tage"v>n Herzog von Savoyen oder den Untertädigern keine befriedigendere Eröffnungen über Ausgleichung derZuspräche erfolgen, so soll jedes Ort mit seinem Venlein zum Auszug gerüstet sein. An Abt und StadtGallen und Appenzell wird geschrieben, sie sollen getreues Aufsehen halten, an die Landvögte, sie sollenT^ich viele Mannschaft ausziehen, wie zum Zug nach Genua ausgezogen worden sei. I». Solothurn hatHeinrich Meyer beauftragt, seinen Zoll zu Villmergen einzuziehen; da aber die Eidgenossen auch Ansprücheselbst zu machen haben, so soll jedes Ort von den Vögten, die es daselbst gehabt, über den daherigen^vauch Erkundigung einziehen bis zum uächsten Tag. «. Da der Landleute von Wallis wegen angezogeildaß „ach dem von den Eidgenossen früher erlassenen Schreibeil sie unverschuldet in Schaden kommen könnten,^ sollen die Boten solches heimbringen und die Ihrigen anweisen, vor der Hand in Sachen still zu stehen.Der Kirchherr von Uri ist im Namen des Bischofs von Sitten vor uns erschienen und hat denselbenPension und des Soldes der Knechte wegen verantwortet, es falle ihm nichts zur Last, er habe Alles,^as er in Sachen gehandelt, auf Befehl päpstlicher Heiligkeit gethan. t. Zürich, Lucern und Glarus solleudem Tag zu Zürich Autwort geben, ob sie mit uns in das Feld ziehen wollen oder nicht, l. DasZubringen des Junker Caspar Göldli wegen der Ansprachen des Dietrich Hagen und Wolf von Winkel soll'van heimbringen und auf dem Tag zu Zürich antworten.