December 1510.
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Zum Vierden, daz die spenn, lechen betreffend, vordem lechenherren vnd frävel in den geeichten, ortenvndenden, da die beschechend, berechtet werden füllten, vnd in fachen vnd Hendeln das Malefiz berürend, darin soljedem teil sin oberkeit vorbehalten sin.
Zum fünften, damit mutwillig anvordrung vnd rechtfertigungen verhüt wurden, daz dann vor Jngangdes rechten nach erkantniß des richters ein teil dem andern bürgschaft vnd sicherheit tun füll, ob er Im rechtenverlurstig wurd, damit ein Jeder finer schaden bekamen mög.
Wyter, wie wol für sich selbs billig vnd recht ist, ob einicher teil, es were die Rö. key. M. als Erzherzog zuÖsterlich oder gemein Eidgnossen, sich mit Jemands, wer der oder die wcrend, wyter vereinen oder verbindenwölt, daz alsdann jeder teil solich erbeynung in allweg bevor behalten vnd keine dero widerwertig annemen sol.
Vnd das verrer vnwill zwüschen beder teilen verwandten vnd vndertanen verhüt werd, daz alsdann davongeredt wurd, wie all reitzige Schmachwort verboten vnd die, so sölliche verbot brechend, gestraft werden füllen.
Vff sölich key. M. Anbringen vnd begeren Ist vnser anstatt keis. M. Begehren vnd für vns selbs früntlichbitten, dise Handlung mit trüwcn vnd großem fliß hinder sich zu bringen vnd keyserl. M. widerumb kurz taganzusetzen, Vnd das vff söllichem angesetzten tag all partyen mit vollmechtigcm gcwalt erschincnd, die fach ent-lich zu beschließen." Bern-r Bundbuch, II. 30S.
Lucern. 16. December (Montag nach I,NL^IZ).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. 70. Ebenda: Tschudische Sammlung, llii d. Archiv Solottmr».
i». (Hans) Kisling von Solothurn und Ainbrosins (Eygen) von St. Gallen sind auf diesem Tag erschienenhaben sich gegen die Anschuldigung verantwortet, daß sie dem König von Frankreich abermals Knechte^führen wollen. Sie erklären diese Anschuldigung als unbegründet und erbieten sich darüber vor Gericht zu^hen, wo und wann das verlangt werde. Der französische Gesandte, Herr von Grü, erklärte auch bei seiner^hre und bei dem Eide, den er dem König, seinem Herrn, geschworen, weder der König noch der Grandmeister^ben weder den Genannten noch Andern Auftrag gegeben, Knechte zu werben; wenn der König solche habenso soll es nicht anders als mit unserm Wissen und Willen geschehen. Da er vernommen, daß es^ zuwider, habe er auch die Graubündner jetzt nicht haben wollen, welche die obgenannteu zwei Ange-schuldigten auch durch ein Schreiben verantwortet haben. ?». Es ist auch auf diesem Tage neuerdingsallen Orten empfohlen, auch dem Vogt im Nheinthal, dem Herrn von Sax und Andern geschrieben worden,Kdes Geläuf und jeden Aufbruch von Knechten, wohin es sei, zu verhindern. «. Nach dem Abschied des^Äen Tages zu Baden hätte nun der Theilnng der Büchsen, der Pensionen, des Schlosses Gottlieben wegen,füglich dessen der Bischof von Constanz seine Botschaft hier gehabt hat, verhandelt werden sollen; da aber Uri,^chwyz, Untcrwalden und Freiburg auf dem Tage nicht vertreten sind, so werden diese Gegenstände wieder auf^ nächsten Tag zu Baden verschoben. «R. Dieser Tag ist angesetzt worden auf Begehren der königlich fran-Uischeu Botschaft, welche schon auf mehreren Tagen die Erneuerung des zwischen dem König und seinen Vor-whren und uns bestandenen Bündnisses verlangt haben. Und da auf letztem Tag zu Lucern sich etliche Orte dafür^gesprochen haben, die Anträge anzuhören, so sind nun erschienen der durchlauchtige, hochgeborne Fürst, derMarkgraf von Rötheln, des Königs Vetter, und mit ihm Herr Jmbert von Villeneuve, Präsident in Bur-^üd nnd Herr von Baisset, Grüyer in Burgund, und haben nach Eröffnung ihrer Creditiv.e reden lassen, es