September 1510.
513
der drei Länder, welche ihm schon früher kein Geleit gegeben, einpfählen, zum Besten der Sache die Ihrigenauch zu ruhigen: Verhalten zu bewegeu. K. Jeder Bote weiß, was abermals der Büchsen zu Baden imArgan wegen angebracht ist, ob man dieselben theilen oder „fassen" wolle. Darüber soll man sich auf demnächsten Tag zu Lucern erklären. I». Auf das Schreiben des Landvogts im Thurgau, bezüglich desSchlosses Gottlieben, ist demselben geantwortet, er soll sich dafür verwenden, daß der Bischof von Constanzaus Frauenfeld oder andern Orten, die uns allein angehören, 10 oder 12 Mann in das Schloß nehmeund Einem von Zürich oder Schaffhausen den Befehl übertrage. Falls ihm die Kosten zu groß wären, somöge er wohl die Besatzung vermindern, doch immerhin so, daß unser Zusatz gleich stark sei, wie die übrigeVesatzungsmaunschaft, damit das Schloß nicht zu unserm Nachtheil in andere Hände komme, i. Da aller-hand seltsame Reden ausgehen, als ob Einige vorhätten, einen Aufbruch zu machen und nach Italien zusetzen, was unserer Eidgenossenschaft nicht zur Ehre gereichte, so sollen gegen solche Absichten allenthalbenM Städten und Ländern die erforderlichen Vorkehren getroffen werden, lk. Zürich und Uri sollen nach^hur schicken, um unsere Bundesgenossen zu ermahnen, daß sie uns dießmal keinen Auflauf macheu, wiejeder Bote weiter zu sagen weiß. Die Boten beider Orte sollen zu diesem Zwecke nächsten Mittwoch zuSargans zusammentreffen. I. „Als dann durch vnser Eidgnofsen von Frpburg potten anbracht ist, wie sineHerren vnd Obern Jörgen vff der Flu angenommen habend, vnd Kescheid begert, wie man sich mit ihm haltenjehe, ist die fach Inen heimgesetzt, dwil er in.Jr gfangknnß ist, mit Im zehandeln nach sinem verdienen."
Ä—Ii stehen im Zürcher Abschied V irrig eingebunden als Theile des Abschieds vom 31. Juli 1510, gehörenaber nach dem Lucerner Abschied und nach dem Zusammenhang unzweifelhaft hieher. I findet sich nur im Frei-burger Exemplar.
Zu v. 1510, 21. September, Ueberlingen. Kaiser Maximilian sendet den Freiherrn Ulrich von Sax, seinenSchatzmeister im Reich Hans von Landau und den Vogt zu Feldkirch Hans von Königsegg, seine Räthe, zu denEidgenossen, um etwas mit ihnen zu reden. Staatsarchiv Zürich.
377.
S ch w l) z. 1640, 23. October (Mittwoch vor Simonis und Jude).
Stiftsarchiv St. Gallen.
Landammann und Rath zu Schwpz mit Boten von Glarns sprechen zwischen dem Gotteshaus St. Gallenund gemeinen Landleuten im Toggenbnrg, daß in Streitfällen beide Theile ohne Auflauf oder Gewaltthätig-sich des Rechts vor ihrem wissenhaften Nichter begnügen sollen.
378.
A 11 ver II. l Z I t), 29. Ol'tober (Dimstag nach Simonis öd luüü).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, 34. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V, 33. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, 1^. 2!)3. 3l>3. Archive Schwvz, Solothnrn, Freiburg.
N,. Die französische Botschaft ist abermals erschienen und hat im Namen des Kölligs begehrt, daß wirUns bereit erklären möchten, mit demselben ein Bündniß zu machen. In diesem Falle werde der König
65