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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1510.

vnd zu dem Vierden, dz wir Eydgnossen sincr heligkeit, so wir erfordert, widerum zuziechen craft obge-rürter eynung. Daby hat genannter Herr von Sitten zöugt ein breue vff den Vierden tag September-gangen, darin die bäpstlich heligkeit sich verschribt vmb die besoldung x'° knechten vff siner Statt vnd landschaftAvinyon vnd ander der kilchen Herrschaften vnd Nutzungen. Wir Eydgnossen söllen ouch daran sin, damitdas gelt, so die bäpst. Ht. setz zu denen gescheften bereit vnd vorhanden, haruß kome vnd beleitt werden mögvnd ob not, dz wir potten hinin schiken, dasselb zu empfahen." Weil der Handel groß und schwer, sottjeder Bote diese Anbringen des Bischofs von Sitten heimbringen, damit darüber ernstlich berathen und aufden nächsten Tag Antwort gegeben werden möge. e. Die Botschaft des Königs von Frankreich begehrtAntwort auf den zu Lucern gehaltenen Vortrag, ob man mit dem König eine Freundschaft und Vereinungeingehen wolle oder nicht, wobei die Botschaft neuerdings versichert, daß dem König nichts angenehmer wäre/als mit den Eidgenossen in solches Verhältnis? zu treten und daß an ihm dießsalls nichts mangeln so^>Darauf erschienen die kaiserlichen Boten Herr Ulrich von Sax, Herr Hans von Landau, Herr Hans vonKönigsegg und verlangten im Namen und Auftrag kaiserlicher Majestät, daß die Eidgenossen mit ihr undihrem Bruder, dem König von Frankreich, in Vereinung träten, oder doch, wenn ihnen der König vo»Frankreich nichtanmüttig" wäre, mit ihr allein. Weil nun die beiden Gesandtschaftensollich nnwrnug"angebracht haben, hat man dießmal nicht weiter in Sachen gehandelt, sondern beschlossen, wieder an dieObrigkeiten zu bringen,ob man einem, beben oder dyeinem witer losen wölle." «K. Jeder Bote kenntdas Anbringen der Hanptleute, die jetzt im Feld gewesen, ihres rückständigen Soldes wegen. Man hat mitdem Bischof von Sitten und mit der französischen Botschaft geredet über die Mittel, das Geld herauszmbringen, damit die Leute ihren verdienten Lohn erhalten und nicht weitere Unruhe daraus erwachse.französische Bote hat sich darauf anerboten, dem Grandmeister zu Mailand um einen Paß zu schreibe»/mittelst dessen das den Knechten schuldige Geld durch das mailändische Gebiet gebracht werden möge; ^hofft, das werde nicht abgeschlagen. Der Bischof von Sitten hat begehrt, daß man von einem, zweien odermehreren Orten Boten nach diesem Gelde senden wolle. Darauf ist beschlossen, nichts weiteres zu verfüge»/bis das vom französischen Gesandten begehrte Geleit komme, alsdann soll es am Bischof von Sitten stehe»/wie viele Boten oder von welchen Orten er schicken will.Ob aber diewil die bännk offen wurden, so m»^man dann das gelt an den bannkieren erobern, als jeder bott witer weißd." v. Um auf die päpstlich^»/kaiserlicheil und französischen Anbringen zu antworten wird nach Lucern Tag gesetzt ans Sonntag vor Simo»^lind Judä (27. October). ö'. Alis das hievor gemeldete Verlangen des Bischofs von Sitten, daß Boll'»abgeordnet werden möchten, um das Geld bei päpstlicher Heiligkeit abzuholen, wird nachträglich beredet/Zürich, Bern, Lucern, Uri, Schwyz und Unterwalden sollen Boten bereit halten, welche, sofort nachdem d»^französische Geleit nach Lucern gelangt sein wird, sich allda versammeln und die Reise antreteil sollen.gleichen Boten solleil sich dann bemühen, wenn möglich, zwischen päpstlicher Heiligkeit und dem Köllig m»'Frankreich Frieden und Freundschaft herzustellen; ferner solleil sievon bepstl. Heiligkeit vnsern gege»br»l/den wir all gemeinlich begern ze halten, herus bringen." Zu Beförderung der Sache anerbietet sich ^französische Bote, persönlich mit vier oder fünf Begleitern zum Grandmeister nach Mailand zu reiseil,übrigen Diener zu Lucern zu lasseil und auf den nächsten Tag wieder zu erscheinen. Da aber von einigtSeiten seit letztein Tag Unruhe aufgestanden lind Drohung erfolgt ist, das Geleit nicht zu halten, so lm^mit Ausnahme Freiburgs, das dem französischeil Boten das Geleit in acht Tagen aufgekündet Hai/ "Orte, welche ihm früher Geleit gegeben, dasselbe in aller Form erneuert und erstreckt und dabei den Boll»