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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1510.

heimbringen vnd daran sin wollen, das nun hinfür wir gemeinlich Inen vnd harwider sp gemeinlich^>s schwerend vnd wpter kein sunderung gegen Inen bruchend vnd Inen darum zu nechstem tag gut, frttnt-^ch, richtig antwnrt gebeu." v. Der Bischof von Constanz antwortet auf das von Lucern aus der Rei-chenau wegen an ihn ergangene Schreiben, er wolle die Reichenau nur deßhalb zu seinen Händen nehmen,">n den verfallenen Dienst des Gotteshauses daselbst wieder herzustellen, keineswegs aber in einer den Eid-genossen oder sonst Jemanden widerwärtigen Absicht. Dieses Schreiben hat man in den Abschied genommen,sich über die zu gebende Antwort besser berathen zu können, t. Heimbringen die Rede des von Knö-^"gen seines Bruders, des Abts in der Reichenau, wegen und sein Verlangeil, daß man denselben bei der, ^ handhabe. K. Die Räthe des Herzogs von Württemberg begehren, daß die Orte, welche noch nicht^ der württembergischen Vereinung sind, derselben beitreten möchten, ebenso danken sie für die Vermittlungs-^uühungen der Eidgenossen in dein Handel zwischen ihrem Herrn und der Stadt Nothweil. I». In dem^pan zwischen Württemberg und Rothweil haben der Eidgenossen Boten samint den römisch-kaiserlichenRathen eineir Anlaß beredet, den Württemberg angenommmen, Nothwcil aber verworfeil hat. Darauf hat»ran sich Rothweils gemächtigt und beiden Parteien Tag gesetzt nach Zürich auf Sonntag vor St. Michaelstag^2- September), an welchem sie zu Vergleich oder Recht nach Laut des Anlasses erscheinen sollen. InzwischenMm sie in allen Treuen nachbarlich zu und von einander wandeln und nichts Widerwärtiges gegeil einander""fangen, j. Ja der Sache des Stoffel Suter hatten einige Boteil keine Vollmachten, daher soll man darüberdem nächsteil Tag Antwort geben, damit dem armen Manne für seine treueil Dienste einige Belohnung^kom„ie. It. Nachdem früher beschlosseil worden, alljährlich zur Auffahrtzeit etilen Tag zu Frauenfeld zu^"sten, m>l die dortigen Angelegenheiten zu behandeln und von den Vögten im Thurgau und im Nheinthalkchmmg abzunehmen, hat man das einige Jahre versucht, aber gefunden, daß es mit besonders großenosten verbunden sei, und deßhalb beschlossen, daß der Tag zu Frauenfeld künftig nicht mehr stattfinde undoffen Geschäfte wie von Alterher auf der Jahrrechnung zu Baden vorgenommen werden sollen. I. Es

^rd beschlossen, daß Alle, welche fortan in der Grafschaft Badeil, in den Aeintern im Argau, im Thurgau,c

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"rganserland, Nheinthal Urtheile vor die Eidgenossen auf die Jahrrechnung zu Baden appelliren wollen.

^ angehört werden, jeder einen Gulden in die Büchse geben soll. Die Appellationeil sollen schriftlich,Roß mündlich eingelegt werden, und wer appellirt und seine Sache verliert, soll der Gegenpartei die^ oii bezahleil. »». In dem Span zwischen dem römisch kaiserlichen Landvogt und den Rätheil im ober»Rß >md der Stadt Basel, betreffend Hüningeil u. s. w. hat man eifrig getrachtet, einen gütlichen Ver-^ Zu Stande zu bringen. Die Boteil von Basel hatten keine Vollmacht, auf die ihnen eröffnete Aus-w einzutreten; die kaiserlicheil Räthe ihrerseits haben erklärt, „wo die fach nit gütlich vertragen^ ou mög, das dann im namen gotz darum recht das böst sin sölle." Darauf haben die Boten dieses^"bes beschlossen, die Sache von Hüningeil mit allem ihrem Anhang heimzubringen lind ihren Obern zur^'"tlnmg zu empfehlen. Auf dein angesetzten Tag zu Zürich, Sonntag vor St. Michelstag, soll danngegeben werden, was man weiter in der Sache handeln, insbesondere was für Rechte man vor-'""R, falls eine gütliche Ausgleichung nicht erfolge. All beide Parteien wird die dringende Bitte^ !)tet, sich inzwischen aller Feindseligkeiten zu enthalten. Auch der Zoll zu Rheinfelden soll bis zu dembesetzten Tag „rumen." Die kaiserlichen Räthe erklärteil, keine Vollmacht zu besitzen, diesen Abschied„»^^Rneil; darauf bat man sie, selben an ihre Herren zu bringen; man vertraue, sie werdeil alles thun,ieden und Ruhe zu erhalten, was andererseits auch geschehen soll. Mit den Boten von Basel bat