Mai 1510.
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S5S.
Freiburg. 4 Z 4 <1, s 3. Mai (vff Mentag nach der vffart war der xij Weyen).
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, I,. 2lS—22«. Archiv Frciburg.
»Ordnung gemeiner Weidgesellen, der Wischern der dryen Stetten vnd Jr landschaften Bern, Friburg,^oloturn zu Friburg vff der Wischern Meyentag angesechen uff Mentag nach der Vffart, was der xiij tagGeyens Anno n. x° "
Räthe und abgeordnete Fischer von Bern, Freiburg und Solothurn, sowie auch von Thun, Jnterlaken,Arau, Viberstein, Murteil, Nidau, Erlach, Ligerz und Twain, machen eine sehr einläßliche Ordnung zumSchutze des Fischstandes und Samens der Fische in den Seen, Flüssen und Bächen im Gebiet der drei^nannten Städte.
In beiden citirten Exemplaren steht Montag 12. Mai, Montag vor Auffahrt war aber der 13. Im ArchivFreiburg (Band Berner Abschiede 1510—1794) folgt dann ein von Bern erlassener Tarif über den Fischverkaufund ein Abschied von Boten der drei Städte ohne Datum, wodurch sowohl die Weidgesellenordnung neu bestätigt,als auch der bernische Tarif allen drei Städten mitgetheilt wird, damit er überall gleichförmig festgestellt werde.
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Zürich. 4 !4(), 3. iFtttti (Montag nach Lorporis (Mi-isH).
Staatsarchiv Lucer»: Allgemeine Abschiede, l!. 4. Staatsarchiv Zürich : Abschiede, V. 2«. Staatsarchiv Bern : Allgemeine
Eidgenössische Abschiede, I,. 208. Archin Freidling.
k»- Der Landvogt im Thurgau hat wegen Stoffel Suter und andern Knechten im Thurgau, welche gern^Nen Auszug machen möchten, geschrieben. Stoffel Suter ist selbst auf dem Tag erschienen und hat mitInenden Augen gebeten, man möchte doch seine Armuth bedenken und nicht zugeben, daß er in seinem'"er Elend zu Grunde gehen müsse. Hierauf hat man dem Abt von St. Gallen geschrieben, er sollStoffel Suter zu Hause behalten und ihm zu essen und zu trinken geben, der Vogt im Thurgau soll^>l bei seinen Gläubigern das Beste thuu und mittlerweile soll jeder Bote heimbringen, man möchte rath-^agen, nie man dem Stoffel Suter zu Hülfe kommen und für seine redlichen getreuen Dienste ihm eine^°ldung ausmitteln könne. I». Denen von Basel wird eine Empfehlung an den Großmeister zu MailandIlleben, damit ihre Kaufleute im Herzogthum Mailand nach Maßgabe der Capitel zollfrei gehalten werden.' Auf die Antwort, welche derselbe Großmeister der Knechte wegen gegeben hat, derer bei Tausend dorthat „lau ihm neuerdi ngsgeschrieben, er soll sie heim schicken und keine mehr annehmen noch besolden,^uso Wird den Knechten geschriebeil, daß sie unverzüglich Urlaub nehmen und heimkehren sollen. Die^ Bünde ül Churwaleu werden ebenfalls aufgefordert, die Ihrigen aus Mailand heimzurufen. «I. Derllchof von Sitten hat durch seine Botschaft angezeigt, warum er ans diesem Tage nicht persönlich habe1 leinen könneil. Er erwarte vom Papst täglich Nachricht und weitere Vollmachten. Wenn dieselben an-sg W^-do or oineil Tag ansetzeil und bitte uns, denselben dann zu beschicken. Der übrigen Artikel^tzen, welche auf dem letzten Tag verhandelt wurden, bezüglich der Bestätigung der Privilegien oder Eriver-neuer, sei er bereit, sobald ihm der Entwurf übermittelt werde, darin sein Bestes zu thun. Wenn er dann
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