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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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488 Mai 1510.

begegnen, so begehre er, es möchte ihm gestattet werden, in einem Ort der Eigenossenschaft einen geschicktenBoten auszuwählen, der die Urkunde nach Rom und den Revers zurück zu bringen hätte und daß das Ort,aus welchem der Bote genominen wird, dann Vollmacht erhalte, in aller Eidgenossen Namen demselbeneinen Credenzbrief auszustellen. Alles in seinen, des Bischofs, Kosten. 2. Wenn ein Ort alte Freiheiten oderPrivilegien von: römischen Stuhl hätte, die es erneuert wünschte, oder wein: eines neue Freiheiten begehrte,so möchte man ihm von denselben Copien übergeben, oder wenn man solche nicht gerade zur Hand hätte,beförderlich nach Bern schicken „vnd damit den schribern vnd den officieren zu Rom ettwz geltz in den ba>ckzu Bern legen." 3. Das Ort, aus welchem der Bischof von Sitten den Boten bezeichnen werde, möchtebevollmächtigt werden, dem Papste den Bischof zu empfehlen und Seiner Heiligkeit den Fleiß und die Treueanzuzeigen, welche derselbe in Förderung seiner Geschäfte angewendet habe. 4. Ebenso möchte an den Cardin^von St. Georg ein Schreiben gerichtet werden, wodurch derselbe ersucht würde, des Boten und unser getreuerSchirmer und Beförderer zu sein. 5. Endlich haben die Boten im Namen des Bischofs vor allerhand uuist'treuen Praktiken gewarnt und gebeten, wir möchten uns wohl vorsehen und unsere Knechte weder dem KöwSvon Frankreich noch andern Fürsten zulaufen lassen, sondern einander treu und brüderlich anhangen. It..sechs Orte Zürich, Lucern, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus Boten Urkunden, daß Ulrich Meyer vouHasle in den gemeinen Aemtern im Argan lange Zeit in Lümden gewesen, er habe Wörnern von Hasle stbiietwas Geld entwendet, daß er sich des Lümdens nie mit Recht entschlagen habe, daß deßhalb die VIihn haben fangen und ihm jenen und andere argwöhnige Artikel vorhalten lassen, worauf er erst gelängtzuletzt, „so man den Ernst mit Im gebrucht", eingestanden habe; auf Bitte der Verwandtschaft habe uu>uihn aber gegen Urfehde und Bezahlung von 50 Gulden und allen Kosten freigelassen, mit Drohung, wen« ^sich nicht gebührlich halte, ihn für altes und neues zu strafen. Datum Mittwoch nach dem Sonntag EtM^'I. Den vier Orten Uri, Schwyz, Unterwalden und Glarus ist in den Abschied gegeben, daß sie ihren Bote'ldie auf den nächsten Tag kommen, Vollmacht ertheilen möchten, zwischen Zürich und Napperswyl des A 'wegen zu handeln, damit die Sache zum Austrag komme, in. Jeder Bote weiß anzuzeigen, wasSchriften nach Beschluß des Tages von kaiserlicher Majestät, den Fürsten und Ständen des Reichsauch von: Herzog von Württemberg des rothweilischen Handels wegen noch eingelangt sind. n. Bern >den angesetzten Tag auch an Freiburg verkünden.

Solothurn, Freiburg und Schasfhausen datiren Montäg vor Pfingsten. 1», «l, !t, I fehlen im Bc>>"Exemplar, i» nach der Tschudischen Sammlung, i» fehlt in den übrigen, ausgenommen Schwyz und FreibadK fehlt im Schwyzer Exemplar. I, » fehlen im Solothurner Exemplar.

Zu !». Das hier in Frage stehende Bündnis; zwischen Ludwig XII. und den drei Bünden in Churwal^ck. -1. Cremona 24. Juni 1509 s. in Beilage 44, L.

Zu i». 1510. 10. April. Augsburg. K. Maximilians Creditiv für Hans von Landau, Ulrich von Habst'^und Johann Storch an die auf dem Tag Jubilate zu Zürich versammelten Boten gemeiner Eidgenossen.

Staatsarchiv Zürich-