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Juni 1510.
von einem Ort einen Boten nach Rom begehre, so möchte man dafür besorgt sein, daß dieses Ort, wiefrüher verabredet, in aller Eidgenossen Namen dem Boten Credenz- und Fürdernißbriefe geben könne. Allesdas wird von den Boten dieses Tages zugesagt. «. Die auf diesen Tag beschiedenen Anwälte des Herzogsvon Württemberg und der Stadt Nothweil sind gegen einander angehört worden und darauf hat man eineVermittlung des Streites versucht. Die württembergischen Anwälte haben keine andere Vollmacht gehabbals „früntlich vmb den vbergriff zu handlen vnd so dz hinüber kem, dz si demnach in der hoptsach vnsaber früntlich oder rechtlich handlen lassen wölten." Die Anwälte von Nothweil wollen den Uebergriff nichtvon der Hauptsache söndern lassen und auch keinen Uebergriff zugestehen. Deßhalb konnte nichts zu Standegebracht werden und hat man einen andern Tag gesetzt auf Sonntag nach St. Jacobstag nächsthin (28.wiederum nach Zürich. Inzwischen sollen die Parteien nichts Unfreundliches gegen einander vornehmen-I. Den kaiserlichen Rüthen in Ensisheim, welche diesen Tag abgesagt haben, wird der angesetzte Tag Z"Zürich verkündet. Vom Kaiser wird begehrt, daß er bis zu jenem Tag die Neuerung mit dem Zoll Z"Rheinfelden abstelle, damit man allfällig diesen und andere Punkte auch mit seinen Rüthen verhandeln mN-v fehlt im Berner Exemplar.
S«R.
Baden. 4 Z 4 t), 10. Jmu (vfs Onoti-st). (Jahrrechmuig).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. '28. Staatsarchiv Vera: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 4,. 228.
w. Der Ammann von Sargans berichtet über einen Streit wegen „des Etters vnd Gerichts ob v»bnid dem Schalberg." Zürich und Glarus sollen nach St. Johann Baptist Boten nach Sargans schicktum dahin zu wirken, daß die dießfalls früher getroffene Abrede von den Parteien beobachtet werde. I».selben Boten sollen auch untersuchen, ob fernere Bauten (am Schloß) erforderlich seien. Ferner sollenden neuen Vogt, der wegen Krankheit nicht nach Baden kommen mochte, beeidigen. «. Vogt Dietli vonUri giebt Rechnung; jedes Ort wird zufolge dessen ihm 17 Pfund Häller schuldig. Damit ist er für All^bezahlt. «I. Auf die Bitte des alten und neuen Vogts, daß man dem Schultheißen Wetzel inFenster der Eidgenossen Schilde geben möchte, will mau auf dem Tag zu Zürich auf St. Jacobstobantworten, v. Der Bote von Zürich soll an seine Herren bringen, daß die von Stein des Zolls 6Mannnern wegeil abgewiesen werden oder auf den nächsteil Tag zu Zürich ihre Berechtigung nachwill'"sollen. 4'. Die Boten, welche auf diesen Tag kommen, solleil Vollmacht haben, in der Sache zwischenhofeil llild Schaffhallseil zu handeln. K. Ebenda will man das Begehren Appenzells, „ein Ort zu werde» 'behandeln. I». Der Bote von Zürich soll nicht vergesseil, zu verschaffeil, daß dein Herzog von Savotz^geschrieben werde „inhalt eins Zedels." i. Mail soll sich berathen, ob man im Argau mich eine ÄPl»lationsgebühr bezieheil wolle, wie im Thurgau. Ii.. Der Bürgermeister von Zürich soll sich erinnern,er auf Bitte des Abts von Wettingen und dessen Bruders in Betreff des Jacob Holzhalm und desEseiibry an seine Herren zu bringeil hat. I. Ebenso die Bitte der Eidgenossen, daß Zürich der MargotZuinbruilnen, welche drei Jahre von der Stadt gewesen, die Rückkehr erlaubeil wolle. ,»». Die Rech>»^zu Wettingen ist abgelegt; Abt, Großkellner und Conventherren befinden sich in bester Einigkeit. »Statthalter (des Abts voll St. Gallen) zu Wyl und der Hauptmann daselbst haben den Anzug uns^Landvogts im Thurgau wegen des Abzugs eines zu Nomanshorn Verstorbenen und wegen der Nüu"'