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Mai 1510.
Gerichten sitzen. Das aber sei nicht die Meinung des Vertrags, sondern dieser beziehe sich nur auf die,welche in den Gerichten des Abts sitzen, lieber diese Anbringen soll dem Landvogt auf dem nächsten TOdie Willensmeinung der Obrigkeiten eröffnet werden. Der Abt von St. Gallen wird durch seine» Haupt-mann eingeladen, sich aus dem Tag auch vertreten zu lassen. I». Schultheiß und Rath zn Dießenhost»bringen an: Nachdem die hohen und nieder» Gerichte zu Dießenhofen vom Hause Oesterreich in Pfandes-weise an sie gekommen und darnach an die Eidgenossen gelangt seien, wofür sie jährlich 75 Gulden ent-richten, walte nun ein Span zwischen Dießenhofen einerseits und dem Kloster Paradies und „vnsern liebe»Eidgnossen von Schaffhusen als des gotzhus Obern" andererseits. Letztere meinen, die Gerichte innert denMauern des Klosters gehören ihnen, was Dießenhofen bestreite und seinerseits die Gerichtsbarkeit innert derMauer außer der Wohnung der Frauen für sich in Anspruch nehme. — In dieser Sache ist ein gütlicherTag angesetzt auf Sonntag „nach vsgender Aplaswuchen" in das Kloster Paradies. Zürich soll eine Bot-schaft im Namen der Eidgenossen mit dem Landvogt im Thurgau zum Versuch eines gütlichen Vergleichsdahin schicken und den Tag an Schaffhausen verkünden. « . Jeder Bote von den IV Schirmorten des 3Ü'tsvon St. Gallei? weiß zu berichten, wie eine Frau, genannt Brid Höggerin, mit Ulrich Renner in Stalden »Oseiner Ehefrau zu Oberbüren wegen einem Erbfall im Recht gestanden ist und viele Nrtheile in der Sachrergangen sind, zuletzt ein Urtheil vom Abt von St. Gallen, das von ihr vor die IV Orte appellirt worde»ist. Dem Abt von St. Gallei? wurde, da die Gegenpartei nicht erschien, geschrieben, er möchte den'Handelzu vertragen suchen und, wenn dieses nicht gelinge, die Parteien auf den nächsten Tag zu Baden weist»'«l. Die Botschaften von Stein, Schaffhausen und Dießenhofen klagen, Heinrich Sitz, Burger zu Frauenst^fahre nach Mammern in den nieder» Gerichten Melchiors voi? Hohenlandenberg in der Landgrafschaft Thurga»und lade da Schmalz und Kaufmannswaaren ab, um solches nach Konstanz zu führen und bringtdagegen Salz und Anderes voi? Constanz dahin, was ihnen an ihrem Zoll schade, indem das Alles Z»Stein abgeladen werden sollte. Dagegen meinen die von Frauenfeld und Melchior voi? Landenberg undBotschaft des Priors voi? Illingen, die von Stein haben keine Befugnis? zu solchem Einspruch, damern bei Meile oberhalb Stein liege und Vielci? in der Landgrafschaft bequem sei, dort eineu Abladest^zu haben :c. «?. Unfern Eidgenossen von Appenzell ist auf ihr mit Berufung auf ihre stets der Eidgenosse»schaft erstattetei? Dienste gestelltes Begehren, daß man sie wie Basel, Freiburg, Solothurn und Schaffhallst»in die Vereinung mit dein Papst einschließen und der daherigen Vortheile theilhaft werden lassei? möchtegeantwortet, man wolle dieses Begehren zun? besten an die Obrigkeiten bringen und ihnen später Ai?tw^geben. I'. Rechnung des Landvogts in? Thurgau: Die VII Orte insbesondere erhalten jedes 41 GuldMBern, Freiburg und Solothurn je 13 Gulden. K. Rechnung des Vogts zu Nheineck; die VlI OrteAppenzell erhalten nach Abzug aller Kosten jedes 81 Gulden.
Zu Z'. Dazu ein spccificirter AuSgabenrodel „von des Landgerichtes wegen" von der Vffart xv^x'"°'s^im Solothurner Abschiedeband.