März 1510.
485
sich gebühre. Als darauf die drei Orte sie kraft ihres Bundes mahnten, von dein Bündniß mitFrankreich zurückzutreten, haben sie ihnen Recht geboten und darüber eine notarialische Protestation aufge-nommen, auch die beiden Boten von Bern und Schwyz zu Zeugen genommen. Die von Naters habengeantwortet, sie wollen weder mit dem Papst noch mit Frankreich eine Vereinung annehmen, bis zur Ankunftrhres Herrn, des Bischofs, insbesondere haben sie mit dem König von Frankreich nichts zu schaffen, sie wollenllch von gemeinen Eidgenossen nicht sondern und in der Mahnung der drei Orte nicht mitbegriffen sein.Die von Sitten haben geantwortet, „als jeder bott wol weiß zu sage«."
Die Antwort von Naters ist im Berner Abschied nur angedeutet, wie die von Sitten.
sss.
Brieg. 4640, 2. April.
Kantonsarchiv Wallis.
Die Gemeinden der drei Zehnten Gombs, Visp und Brieg ratifiziren den am 13. Februar zwischenudwig XII., König von Frankreich und Herzog zu Mailand, lind den sieben Zehnten des Landes Wallis^genommenen Bundesvertrag. (Beilage Nr. 4L.)
Abschriftenbuch: Bündnisse mit Mailand.
SS«.
Wffl. 4640, 3. Mai (vm 3 Tag Mcy).
Stiftsarchiv St, Galle»».
Voten von Schwyz und Glarus machen zwischen Abt Franz voll St. Gallen und dessen Vögten undnitleuten im Toggenburg einer- und den Unterthailen daselbst anderseits eine gütliche Richtung wegen eines^gefundenen Auflaufs und gewaltthätiger Befreiung eines Gesangeilen zu Lichtensteig.
SS7.
Frauenfeld. 4640, 6. Mai (Montag vor der Auffahrt Christi).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede. V. 14. Ebenda: Tschudische Sammlung. Ulli.
, k Anbringen des Landvogts im Thurgau: 1. Bezüglich des Abzugs, der zu Romanshorn in den^dern Gerichteil des Abts von St. Gallen, aber in der Eidgenossen hohen Gerichten der Landgrafschaftlurgau gefallen ist und bei 100 Gulden betragen soll, aber durch den Abt von St. Gallen „versperrt2. Der Abt von St. Gallen und der Herr von Sax habeil mit einander zu Buwil ein Gerichtgemacht- da sei aber vordem niemals ein Gericht gewesen, sondern diese Höfe und Güter gehören mitund lliedern Gerichteil in die Landgrafschaft. 3. Die Leute zu Hagenwyl und Umgegend, circa 700,^ in den hohen Gerichteil der Landgrafschaft sitzen, habeil den Eidgenossen nicht geschworen, der AbtGallen wollte sie nicht schwören lassen, indem er behauptet, der Vertrag gebe zu, daß Leute, die"her mit ihm gereiset seien, auch fortan mit ihm reisen sollen, selbst wenn sie nicht in seinen Niedern