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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1510.

Ammann Meggel,i. Lucern. Schultheiß Tammann; Schultheiß Bramberg; Petermann Feer, Ritter; Jacobvon Hertcnstein, Altschultheiß; Btelchior zur Gilgen; Venner Vetter.

t». Auf dein letzten Tag hat der Propst von Bern durch Meister Hans Fr,) ab dein Stauffenbergeinen Anzug machen lassen, bezüglich einiger römischer Gnaden und Ablässe. Nun ist von Zürich ein andererAblaß, den deutschen Orden betreffend, in Anregung gebracht, ivofür vom Bischof von Constanz Mandateausgegangen seien. Man hat darauf beschlossen, „dz jedermann sölle vnd möge in den applas vnd anderguttät sich schicken nach siner Geivttßenheit vnd Conscienz". Dabei hat man es auch nach einem vom Jnsieglerdes Bischofs von Constanz gehaltenen Vortrag bleiben lassen. Si. Die Stadt Nothweil hat ans diesenTag schriftlich berichtet, wie sie ihre Botschaft auf dem Reichstag zu Augsburg gehabt und was ihr dabegegnet sei, mit Bitte, die Eidgenossen möchten ihre Knechte zu Nothweil lassen, die Gefangenen wolle sienoch nicht frei geben, doch wolle sie sich unserer Vermittlung nicht entziehen. Inzwischen habe sie dBKaiser bis nach dein Schluß des Reichstags Waffeiistillstand zugesagt. Nri hat darauf abermals zu erkennengegeben, daß es auf den Fall, daß Jemand Nothweil über die gethanen Rechtbote angreifen wollte, sich dertreuen Hilfe, welche diese Stadt ihm zweimal vor Bellenz bewiesen, erinnern und ihr mit ganzer MachtBeistand leisten werde. Diese Eröffnung hat den übrigen Orten sehr mißfallen, „angesehen die puudtnnß/brieff vnd sigell, so noch zwüschen vns Eydgnossen vnd sinen fürstlichen gnaden nit verschinen", auch intrachtung, daß solch kriegerisches Vorgehen uns Theurung und Unruhe bringen würde. Also hat man abermab-die Knechte abgemahnt, Zürich und Schaffhausen aufgetragen gute Acht zu haben, wie nach Ausgang des Reichstags die Sache sich ferner entwickle. Würde sie da nicht gütlich beigelegt, so sollen die beiden StäBsofort an Lucern, Schwyz und Nnterwalden berichten, die dann ernstlich Vorsorgen sollen, daß es nichtKriege komme. «. Mit den Edel» und den Gerichtsherren im Thnrgau ist man auf diesem Tag vöWübereingekommen, daß sie den auf letztem Tag ihnen aufgesetzten Eid schwören sollen, zuerst jetzt dem neue»Vogt bei dessen Ausritt, dann jeweilen, so oft die Eidgenossen die Bünde beschwören, zu Frauenfeld a"!der Jahrrechnung vor den Boten gemeiner Eidgenossen. «R. Der fremden Bettler und Landstreicher wegBwelche mit Brand, Diebstahl und Anderm den biderben Leuten Schaden zufügen, ist beschlossen heimzubringBdaß Jedermann auf dieselben Acht bestelle, Vorsorge, daß sie vorwärts geschoben und nirgendwo länger al6eine Nacht geduldet werden, bis sie über die Grenzen der Eidgenossenschaft hinausgeschoben seien, damit da^Land von ihnen gänzlich geräumt werde. „Es hat ouch vnser gnädiger Herr von Sittel, anbracht, Bsinen gnaden nach zusagen vnd besluß der Vereinung vnsers heligen vatters, habe sin heligkeit Imschriben, dz sin heligkeit in kurzem wytter visier knechte halb anzenemen entfließen werd, mit beger, dasort sölle setzen vnd ordnen Jr houptlüt. Venner, lütiner vnd ander ämpter zu versächen, damit wzdz man destcr ee gerüst were; vnd daby wann etwas wytteres kem, mag Vilser Herr von Sitten, wohin N'dz gefellig, Wyler tag verkünden lassen." i>'. Alls das Schreiben womit wir die Landschaft Wallis anfö^fordert hatten, von dem französischen Bunde abzustehen, antwortet dieselbe, sie wolle bei demselben bleibBdie Eidgenossen seien darin vorbehalten. Dabei haben wjx auch „gehört dei, Mangel vnd presten v»ll'^gnädigen Herrn voi, Sittel,, den sy dheins wegs vorbehalten als Iren fttrsten", auch bedacht, daß dieses Bündwuns unleidlich sei, und beschlossen, die drei mit Wallis verburgrechteten Orte sollen mit Bern und SchM^ihre Boten dahin sei,den, die Walliser erst freundlich bitten, davon abzustehen und, wenn es nicht fruchte,die drei Waldstätte und auch Bern, das mit dem Bischof ein Bündnis; hat, sie davon mahnen und gtewbzeitig auch des Bischofs wegen mit gemeiner Landschaft reden „solher Verachtung halb", da,nit auch ^