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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1510.

und fast ein Auflauf erwachsen. Ferner den Handel den er wider Napperswyl in der Rechtfertigung VogtUlrichs gegen Heini Bader und Annnann Spervogel gethan, indem er dem Bader das Recht versperrt unddie von Napperswyl gegen Schwyz zu Lügnern zu inachen versucht habe. Ferner habe Steiner geredet, esthue zu Napperswyl nicht gut „man stickle es dann ein fort vnd es komment bald lüt, die recht stickel habint,die werdint es erjetten." Ferner habe er zu etlichen Biederleuten gesagt, sie sollen sich in Acht nehmen,daß mm: ihnen nicht die „Grind abghigte". Ferner habe der Stadtschreiber von Zug ihn gescholten under sich mit ihn: außergerichtlich verglichen, ohne daß der Stadtschreiber seine Worte zurückgenommen, indemer vielmehr sagte, er könne ihn nicht höher achten als die von Napperswyl selbst es thun. Endlich hättendie von Napperswyl auf Steiners eigene Bitte ihm Gnade bewiesen, denn er habe selbst bekennt, wenn dasRecht gegen ihn gebraucht würde, so möchte er es nicht „erliden". «. Dieser Tag ist angesetzt wordenwegen der Streitigkeiten zwischen Napperswyl einerseits, Zürich und den Unsrigen im Sarganserland andererseits,betreffend den Zoll, welchen Napperswyl auf dem See zu erheben vermeint. Nachdem alle Vergleichsversuchefruchtlos gewesen, haben die von Napperswyl Recht geboten auf die vier Länder, die von: Sarganserlandhaben es angenommen, der Bote voi: Zürich will das Erbieten an seine Obern bringen. Auf nächstkünfti-gem Tag zu Schwyz sollen daher die vier Länder sich erklären, ob sie sich mit der Sache beladen oder dieParteien an ein anderes Recht weisen wollen. Denen von Napperswyl ist befohlen, Jedermann mit demSeinen fahren zu lassen bis zu Austrag des Rechts, dagegen mögen sie, was inzwischen durchgeht, ver-zeichne:: lassen, damit, wenn ihnen Jemand etwas schuldig wird, sie das einzuziehen wissen. L'. Gedenktanzubringen des' Etters zu Wartau wegen. K-. Zwischen Sargans und Werdenberg ist getheilt; wer aufjeder Herrschaft Erdreich zieht, soll des betreffenden Herrn eigen sein.

Zu Siehe Wegelin Pfäferser Negesten Nr. 860 mit unrichtig berechnetem Datum.

Z48.

S ch w l) z. ! Z I 0, 4. Februar (Montag nach der Lichtmcssc).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, !?'. 1. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. 1. 2. Cbettda: Tschudische Sammlung, 16Ü.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, Ii. 165. 166 Archive Solothnrn, Schaffhausen.

A.. Jeder Bote weiß, wie zwischen dem Herzog von Württemberg und der Stadt Rothweil ein Spansich erhoben hat wegen einem Gerichtszwang, den jeder Theil für sich anspricht. Damit nicht größere Unruhedaraus erwachse, sollen Lucern, Schwyz und Schaffhansen in aller Eidgenossen Namen auf die junge Fai^nacht nächsthin eine Botschaft zu Schafshausen haben, welche von da sich zu den streitenden Parteienverfügen und sie gütlich zu vergleichen trachten soll. Inzwischen wird den letztern geschrieben, sie möchtein Erwartung dieser Botschaft nichts Unfreundliches gegen einander vornehmen. I». Jeder Bote weiß, inwelcher Gestalt das Verkomniß der hinlaufenden Knechte wegen abgeredet, verbrieft und besiegelt werdensoll, damit jedes Ort die Seinen zu Hause und in: Gehorsam behalte. «. Auf diesen: Tag hat man ßä)ernstlich über die Abstellung der geheimen Pensionen besprochen, da man dafür hält, daß diese vorM^als das Mittel der Aufwieglung und Anwerbung benutzt werden. Auf den: Tag zu Lucern soll fe0'^hierüber verhandelt werden. «I. Da einige Vorkäufer gegenwärtig beträchtliche Ankäufe von Korn u»dHafer machen, um solches in's Welschlaud zu sichren, so .sollen die Orte, wo Märkte gehalten werden, Ä»ftsehen bestellen, damit nicht dadurch Theurung herbeigeführt werde und die Unsrigen zn Schaden komme»'