December 1509.
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arbeit zu vermyden. Vnd ob dz durch sp, als man sich doch nit verficht, nit angenomen wurde, so sollenddieselben potten in ander weg, so dem Herrn von Schattellart vnd siner früntschaft angenäm sin mögend,besucht werden in solcher gestalt, damit die sach zu guten Nuwen vnd Rechtuertigung gestellt ,verd.Vnd ob not sin wurde, dieselbigen potten witter zu ritten, es s? zu dein Herzog von Savoy oder anderszu der sach zu dienende, des söllent dieselben potten ouch beuelch vnd gemalt haben." Und da der Botevon Uri nicht Gewalt hatte, dieses zuzusagen, so haben sich die übrigen drei Orte hrezu semer Herrenbemächtigt. I». Lucern soll unsern Eidgenossen von Freiburg, deren Burger der Herr von Chatelard rst,ichreiben, daß sie ihre Boten auch auf denselben Tag nach Bern senden, in Hoffnung, daß der Handel davermittelt werden möge.
Z4S.
B e r n. 4 309, (ohne Angabc dcS Tages).
Staatsarchiv Bern: Allgemein- Eidgenössische Abschiede, I,. »8. Archiv Frciburg.
Abschied der beiden Städte Bern und Freiburg, enthaltend neben geringfügigen Verwaltungsangelegen-heiten in den Herrschaften Grandson und Orbe, Marchsachen, Forstsachen, Zollbefreiungsansprachen einzelner Ortewn den Zöllen zu Orbe, Echallens, Aubonne w. Die Klagen und Ansprachen des Johann von Fnrnosind dem Herzog von Savopen mitgetheilt und sollen ans dem Tag zu Peterlingen vor bundesgemäßes Rechtkommen Ueber die Spänne zwischen den Herren von Lausanne und Greyerz gibt der zwischen den-selben gemachte Anlaß, dessen Abschrift beide Städte haben, Aufschluß. «-. Ein Laib Salz soll in denHerrschaften Orbe w nicht theurer denn um 5 Cart verkauft werden. .1. Die Gerichtszeit wird von Mitt-woch „ach Vesperzeit ans Donstag zur Primzeit verlegt. ... „Der lonben halb sol nieman deHein brieffschriben, dann der gesworn schriber vnd ouch ein jeder kouffer schuldig sin, den konff m dryen wnchen dar-"ach z„ eroffnen vnd silst das gut den bepden Stetten genallen sin."
Die Tagesangabe fehlt in beiden vorhandenen Abschiedsexemplaren.
Zu ... Die Jnstruetion Berns a..f den Tag zu Peterlingen ohne Datum siehe ebenda 119.
S4«.
Schwyz. 4310, 13. Januar (vs Hil-nü). .
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. 4. Ebenda: Tschudische Sammlung, NW. NN. Archiv Solothur».
5».. Diese Tagleistung ist von Städten und Ländern gemeiner Eidgenossenschaft sammt den Botschaften^ Abts und der Stadt von St. Gallen und des Landes Appenzell gehalten worden wegen den: großenochtheil, welcher der Eidgenossenschaft bisher erwachsen und fortan zu erwarten ist von einigen AufwieglernWerbern), Hauptleuten und Geldanstheilern, welche unsere Knechte allenthalben zu ausländischen FürstenZugeführt und selbe uns ungehorsam gemacht haben. Um solchem Uebel zuvorzukommen, in die Fußstapfen^ Altvordern zu treten, „ouch visier loblich Negement zu meren", ist auf diesem Tag beschlossen, folgendevtikel an die Obrigkeiten heimzubringen, damit diese ans den nächstbestimmten Tag beschließliche Antwortarüber geben: „Des Ersten ist abgeredt, das sölich Hinfürer vnd vfwigler der houptlüt vnd ander in allen
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