Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
472
Einzelbild herunterladen
 

t

472 October 1509.

kaiserlicher Majestät Gesandte ersucht, dafür zu sorgen, daß mittlerweile der böse Pfenning in Hüningennicht bezogen werde, sondern Alles im gegenwärtigen Stande bleibe. Nnsern Herren und Obern soll berichtetwerden, daß Basel weder hohe noch niedere Gerichte, weder Gebote noch Verbote, überhaupt gar keine Ge-rechtigkeit zu Hüningen besitze, sondern nur einige leibeigene Leute da habe, während Gerichte und Obrigkeit,Gebote und Verbote daselbst dein Dompropst von Basel zustehen, weßhalb nach unserm Bedünken „die vonBasel zu Jreiu fürnemen nit vil iugs habind." Auf den angesetzten Tag sollen alle Orte ihre Boten vntVollmacht, in der Sache zu handeln, abfertigen, e. Es soll auch jeder Bote seineu Herrn die Worte berichten,die Niclaus Ziegler, kaiserlicher Majestät Secretarius, geredet haben soll, ebenso den Handel, welchen dervon Maßmünster vor etlichen Jahren gegen Burger von Basel geübt hat. Auf den angesetzten Tagman antworten, ob man diese Dinge mit Begehren um Bestrafung der beiden Thäter dem Kaiser zuschreibenwolle oder was in der Sache das beste sei.

343.

Bern. 4(»tili, 7. December (Freitag vor Lonosxtioiiis Nariö).

Archiv Areibnrg.

Abschied der beiden Städte Bern und Freiburg mit Savoyen. K. Bezüglich des zu Annecy hing^richteten Franz Bergoz Sofern dessen Freundschaft ihre daherige Ansprache den beiden Städten anhebtsetzen will, so sollen vom Bischof von Lausanne als Vermittler der Sache auf nächste Lichtmesse 200 Sonn^schilt hinter die beiden Städte gelegt, davon eine Summe für Stiftung einer Jahrzeit für Franz Bergasgenommen werden, das klebrige an die Kosten und Ansprachen der Freundschaft desselben gelangein Beha^aber diese auf dem Rechtsweg, so soll sie die Angesprochenen vorerst vor ihrem ordentlichen Richter su^und, wenn ihr da Recht versagt oder verzögert wird, nach Peterlingen auf einen gemeinen Tag appellin'^nach Inhalt des Bundes. Se. Bezüglich der Ansprachen des de Furno an den Herzog von Savoyender Herzog vier aus seinen Rüthen, die beiden Städte ebenso viele aus den ihrigen verordnen, auf Mo»b^nach der Lichtmesse nächsthin zu Nomont zu erscheinen und die Sache in Güte oder in bundesgemäß^Nechtsverfahren zu entscheiden.

344.

Luee r n. 4 12. Tweember (Mittwoch nach (tonosxtionis Nnris).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I). 370.

»5. „Als dann sy (die vier Waldstätte) versampt gewesen sind Spans und Irrung halb zwischenHerrn von Schattellart (Elmtslarcl) und siner früntschaft an eim, vnd die wittwen von Lassara samptanhang zum andern teyl, dieselbe Herschaft Lasarra berürnd, Ist angesechen, das die vermeldten vier W"stett Jr potschaft vff Mittwuchen nächst nach dein nüwen Jar nachts zu Lucern an der Herberg haben 1^"vnd da bannen zu vnsern Eidgnossen von Bern ritten mit sölher beuelh, die gemelten unser lieben "gnossen von Bern anzusinnen vnd mit allem vlyß zu bitten vnd anzukeren,-den gemachten Abscheid verbalvnd versigelt von Inen vßgangen zu halten vnd dem statt zu thund, dardurch mer unruw, cost, müg