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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1509.

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S4t.

Z ü r 1 ch. 1 jj99, 24. September (Montag nach S. MauriciuStag).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede, IV. 391. Ebenda: Tschudische Sammlung, 99. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische

Abschiede, Ii. 193. Archive Schwyz, Freiburg.

Dieser Tag war angesetzt wegen Streitigkeiten zwischen der kaiserlichen Majestät Statthalter, Regentenw>d Rathen im obern Elsaß einerseits und nnsern Eidgenossen von Basel andererseits, betreffend einige^"tthte, welche auf beiden Seiten gefangen genommen, aber auf Wiederstellen losgelassen worden sind. VonSeite der kaiserlichen Majestät ist aber Niemand erschienen, sondern Statthalter, Regenten nnd Räthe zu^usisheim haben geschrieben, sie haben den Handel an das kaiserliche Regiment zu Innsbruck berichtet undvhne deren Vollmacht, welche noch nicht angelangt sei, diesen gütlichen Tag nicht besuchen können. Daraufhaben der Eidgenossen Boten nicht wohl weiter verhandeln können, sondern haben einen andern Tag angesetztZürich auf St. Gallentag (10. October). Den Voten von Basel wird zu Händen ihrer Obern münd-^ch, den Statthaltern w. zu Ensisheim schriftlich empfohlen, inzwischen unter keinem Vorwand etwasFeind-^es gegen Jemanden vorzunehmen.

Zürich, 1U09, 17. Oetober (Mittwoch »ach GaM).

Staatsarchiv Luceru: Allgemeine Abschiede, I). 398. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, IV. 395. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, Ii. 119. Archive Svlothuru, Freiburg, Schaffhauseu.

Der Abt von Kreuzlingen meldet, der Kaiser habe ihm einen Kriegsbeitrag von 170 Gulden auf-wenn er dein Mandat nicht Folge leiste, setzt in seinem Auftrag der Neberbringer des Briefes bei,werde die Summe ans des Gotteshauses Gütern und Gülteil im Württembergerland erhoben. Zudemlabe Kaiser dem Abt geschriebeil und ihn gebeten, ihm 100 Gulden zu leihen. Er begehrt der Eid-N'wssen Rath, ob er dem Kaiser entsprechen soll oder nicht. Da kein Bote darüber einzutreten Vollmacht^ so will man dem Abt ans dem nächsten Tage antworten, inzwischen soll er nichts geben. I». Dieserist vorzüglich angesetzt wegen der Spänne zwischen den Statthaltern nnd Rüthen des Kaisers im Elsas;^rsosts und unfern Eidgenossen von Basel andererseits, in Betreff des bösen Pfennings oder Hilfpfennings,che,; Regenten im Elsaß allenthalben aufgelegt nnd auch von denen voll Hüningen gefordert haben,"lrend Basel, dem Einige daselbst mit Leibeigenschaft zugehören, jenen das Recht dazu bestreitet. BeiderBleien Anwälte wurden ans diesem Tage gegen einander angehört und alle Mittel zu freundlicher Aus-^ )u»g verslicht; allein die beidseitigen Anwälte schlugen diese unter Angabe, daß ihnen Vollmacht fehle.Darauf habeil die Boten in Betrachtung, was uns Eidgenossen an der Sache gelegen sein muß,, andern Tag nach Zürich gesetzt auf Sonntag nach Martini (18. November) nächsthin und darauf»o dringend empfohlen, die Sache einsweilen in Ruhe stehen zu lassen und weder mit Worten

mit Werken gegen kaiserlicher Majestät Regenten, Land und Leute, noch gegen den Dompropst vonsi>/^ Vogt zu Blatzheim irgend etwas Unfreundliches vorzunehmen, was zu Krieg oder Unruhe

könnte, wie sie zu solcher Unterlassung auch durch den Bund verpflichtet seien. Ebenso wurden auch