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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1509.

abschließen möchten, bedenken wollen, mit Versicherung, der Papst sei allzeit geneigt, uns Eidgenossen ins-gemein oder insbesondere Gnaden zu erweisen, t. Da Junker Hans von Noll abermals seiner Sache ivege»geklagt hat, so hat man auf diesent Tag mit der französischen Botschaft reden lassen, daß sie sich verwende,damit er bei dem vorigen Vertrag bleiben möge. Wird auf diesem Wege nichts erzielt, so soll man dochseiner eingedenk sein, wenn man weiter über die Vereinung verhandelt.

Im Lucerner Abschied 0. 223 finden sich nur die Namen der Boten und die Zeitangabe, Ort und VerHand'lungen fehlen. Das Exemplar der Tschudischen Sammlung scheint dasjenige des Abts von St. Gallen Z"sein, denn als Bote ist da einzig Herr Ludwig von Helmstorf, Ritter, genannt.

»SN.

4309, 31. Juli.

Staatsarchiv Zürich.

Herzog Ulrich von Württemberg und die eidgenössischen Orte Zürich, Bern, Zug, Basel, Freiburg,Solothurn, Schaffhausen, Abt und Stadt St. Gallen und Appenzell erneuern die Vereinung von Mittwochnach St. Pancratiustag 1500, welche der Urkunde wörtlich inserirt ist, auf weitere zwölf Jahre nach Abla»?der dort stipulirten Frist und behalten Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Glarus den Beitritt ofstd'Beilage Nr. ttj.

»40.

Beggenried. 4309, 25. August (Samstag nach Bartholomäi)

Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede, I). »07.

Alls diesem Tage haben der vier Waldstätte Boten sich berathen, was zu thun sei des Sp^wegeil zwischen den zwei Städten Bern und Freiburg einerseits und dein Hause Savoyen andererseits. ^ist ihnen nämlich kund geworden, daß die beiden Städte vorhaben, einen Kriegszug gegeil Savoyen zuohne daß man eigentlich eine Ursache wüßte, welche einen solchen Zug nothwendig erscheinen ließe. ^und Schwyz meinen, man sollte deßhalb eine Botschaft an die genannten Städte schicken, wenn jedoch L»c^und Unterwalden besser schieile, ihnen zu schreiben, so soll Lucern in aller vier Waldstätte Namen das tlM''Will man dagegeil eine Votschaft senden, so soll Lucern einen Tag setzen und den Ländern berichten,sie in Lucern einzutreffen haben. 4». Man soll sich über ein gleichmäßiges Verfahren gegenüber denleuten und Aufwieglern vereinigen und deßhalb auf St. Verenentng (1. September) wieder einen ^leisten, v. Auf demselben Tag soll man sich über Maßregeln gegeil die (französischeil) Gardeknechte berath^welche sich in der Eidgenossenschast aushalten und da späheil und werben.