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Juni 1509.
gerechnet; aus der Büchse zu Baden 10 Gulden, 16 Batzen für 1 Gulden, 4 Kronen, 4 rheinische Gulden,6 Gulden an Dickplapharten und abermals 16 Pfund. R. Vogt Stocker aus den freien Ämtern hat vonseiner Vogtei wegen jedem Ort 34 Gulden an Münze gegeben. »». Der Großkellner von Wettingen hatRechnung abgelegt; er bleibt 130 Pfund minder schuldig als voriges Jahr.
Der Berner Abschied enthält nebst der Rechnung nur e, >i. i».
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Lllee r n. 4 27. Juni (Mittwoch vor Petcr und Paul).
Staatsarchiv Luceru: Lucerner Abschiede, 0. (Lbenda: Aeten Frankreich. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, lV. W7.
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, jb. 84. Archive Kreiburg, Solothnrn, Schaffhaufen.
Boten: Zürich. — Bern. Venner Wyler. Uri. Ammann Im Oberdorf. Schwyz. — Riv-walden. Ammann Kretz. Obwalden. — Zug. Oelegger. Glarus. — Basel. Achatius Holzach-Freiburg. Venrich Krummenstol. Solothurn. Melaus Conrad, Schultheiß. Schaffhausen. Trüllerey-Abt von St. Gallen. Ludwig von Helmstorf. Stadt St. Gallen. — Appenzell. Amman»Am Eggeli.
Dieser Tag war angesetzt wegen der Vereinung, welche der allerchristlichste König von Frankreichmit gemeinen Eidgenossen wieder zu erneuern begehrt. Als königliche Boten sind erschienen der Bischof vo»Lausanne und der Vaillif von Dropes. Sie habeil erstens des Königs guten und geneigten Willen gege»'über den Eidgenossen ausgesprochen, in welchem derselbe zu beharren begehre, haben auch den König ver-antwortet wegen der Mähr, die ausgegangen war, als ob beide Könige den Plan hätten, die Eidgenossegehorsam zu machen wie die Venediger; solches sei ganz unwahr und nie in des Königs Sinn gekommr»,vielmehr habe er stets den Willen, unser Freund zu bleiben, sofern wir es ihm nicht unmöglich mach^'Hierauf hat die Botschaft den Entwurf einer neuen Vereinung eröffnet, wie selbe vom König vorgeschlagenwird, mit der Bemerkung, daß, wenn darin etwa Artikel wären, welche uns unannehmbar vorkämen, ^Vollmacht habe, selbe zu bessern; da nun bereits viel über die Sache getagt wordeil sei, so möchte i»a>'sofort mit ihr darüber berathen und auf Genehmigung hin einen Beschluß fassen. Da aber die Bote»dieses Tages nur Vollmacht hatten, anzuhören und zu berichten, so wurde beschlosseil, daß jedem Boten ei»^deutsche Abschrift der alten Vereinung und der neuen Artikel gegeben und an Zürich, Schwyz, GlarusSt. Gallen, welche nicht vertreteil sind, diese Copien auch gesendet werden sollen. Dann soll man über d»Sache sitzen und ans Sonntag St. Marien Magdalentag (22. Juli) wieder nach Lucern kommen, mit Vo^macht, „bis vff ein endtlich hindersichbringen" in der Sache zu handeln. Zugleich haben die königlich^Boten auf unsere Anregung angenommen, sich in der Zwischenzeit beim Köllig zu verwenden, daßunsere Eidgenossen von Basel, Schaffhausen, Abt von St. Gallen, Appenzell und Biel in der Verein»^bedacht werden, damit auch diese zufrieden gestellt werden.
Der Berner Abschiedeband 1,. 88 und der Zürcher Abschiedeband IV. 298 lassen diesem Abschied den Ent»u»ider französischen Vereinung folgen, wie er vom Bischof von Lausanne und vom Baillif von Troyes überu» )wurde. Derselbe stimmt im Wesentlichen mit dem Vortrag des Bischofs von Lausanne vom 14. Mai(Abschied 330 Ic,) überein, nur bedingt er noch für des Königs Botschaften freie Wohnung und freien W»" ^ohne Geleit in der Eidgenossenschaft während der Dauer der Vereinung.