Juni 1509.
bitte, man möchte die Unterhandlung auf ihre Ankunft verschieben und nicht abbrechen. Auf dieses Anbringenund in Betrachtung der Übeln Folgen, welche ein plötzlicher Abbruch der Verhandlungen haben könnte, hatuian einen andern Tag angesetzt ans Dienstag nach St. Johann Baptist (20. Juni) nach Lncern. < . DieVotschaft von Venedig hat uns Eidgenossen für die Ehre und Güte, die man ihr und ihrer Herrschaftungethan, gedankt und eröffnet, weil das Glück ihrer Herrschaft dießmal nicht günstig, sondern vielleicht Gott^ habe strafen wollen, woran die Eidgenossen keine Schuld haben, so erbiete sie sich, in Hoffnung, daß dieLage der Dinge sich für Venedig günstiger gestalten werde, in künftigen Zeiten, wenn sich etwas Fruchtbaresverhandeln lasse, der guten Aufnahme sich dankbar zu erinnern.. Hierauf hat man die Botschaft mit freund-üchen Worten abgefertigt und da sie jetzt nicht sicher nach Venedig kommen könnte, ihr gestattet, noch einige3eit in der Eidgenossenschaft zu bleiben, bis sich die Sachen für sie besser gestalten, „vermeinend, dadurchwider vnsern Helgen vatter den bapst noch niemand anders gethan haben." t. Denen von Bern ist eine^uipfehlung an den heiligen Vater gegeben wegen der Kosten, die sie mit den Predigern gehabt haben.
Der Lucerner Abschied enthält nur das Verzeichniß der Boten. Der Solothurner Abschied datirt: Mitt-wuchen vor Viti und Modesti. ^
Zu «I. 1509. 4. Juni. Pesquisre. Ludwigs XII. Creditiv für seinen Gesandten zu den Eidgenossen^eigneur de Polizp, Baillis von Dropes. Staatsarchiv Lucern.
Baden. ! Zt>9, 18. Juni (Montag posi. Vitt öt Aloässti). (Jahtttchmilig.)
^iaatsavchiv Lucern! Allgemeine Abschiede, v. Akt. Ebenda: Lucerner Abschiede, l!. 2SS b. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, IV. !!v:j.
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, !.. 82.
tt.» Zar Behandlung der Angelegenheiten mit dem Bischof von Constanz, auch den Edelleuten undRöstern und den Umsaßen im Thurgau sollen die Boten der sieben Orte einen besondern Tag leisten zuZürich cm Sonntag vor St. Maria Magdalena (15. Juli). Ebenso sollen dieselben Boten Vollmachtgalten, die Anstände zwischen dem Stift zu St. Stephan in Constanz und dessen Gotteshausleuten im^-wrgau in Güte oder mit Recht zu schlichten. «. Jeder Bote weiß, wie der heilige Vater mit einem Breve"vier dem Fischerring begehrt hat, daß der Bischof von Constanz in die Reichenau eingesetzt werde. Das will"wii heimbringen. «?. Da eben „schlecht fachen" vor die Boten zu Baden appcllirt werden, so soll Jeder-'"v»n heimbringen, ob man eine Gebühr auf die Appellation setzen wolle, damit nicht so leichtfertig appellirtwerde. Heimbringen, ob man denen von Nagaz in ihr neues Rathhaus Fenster schenken wolle oderwcht. i. das Anbringen des Vogts zu Sargans, wie man die Reiseknechte strafen wolle. K. Wegen
^ Streitigkeiten mit dem Grafen zu Sulz, ungcnosser Ehen wegen, „Jr wissends wol zu sagen", soll dervP zu Badeir Handel». I», Dem Herrn Werner von Meggen ist man von den zwei Jahrrechnungenwuldig 44 Pfund 17 Schl. 8 Hl. Das sollen ihm die Geleiter zu Baden aus der Büchse bezahlen.I '^vns Dietli von Uri hat Rechnung abgelegt von der Vogtei im Sarganserland; wir bleiben ihm daranWildig 972 Pfund 17 Schl. 10 Hl., die er am Schloß verbaut hat. «5. Von Dießenhofen erhält jedes9 Gulden 3 Dickplaphart, von Schinders Hof 20 Gulden, 10 Batzen für 1 Gulden, von Riechersvf 3 Gulden 2 Batzen. Aus deu Büchsen erhält jedes Ort: von Bremgarten 8 Pfund, Zurzach 3 PfundSchl., Mellingen 15 Pfund, Klingnnu 1 Krone, Virmenstorf 14 Schl., allenthalben 20 Schl. für 1 Pfund
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