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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Mai 1500.

Andere geltend machen zu lassen. Da vormals ab dem Tage zu Lucern dem Grandmaitre zu Mailand derSache wegen geschrieben worden, aber noch keine Antwort eingelangt ist, so hat man demselben abermalsgeschrieben und Antwort begehrt, in Hoffnung, dieselbe werde so ausfallen, daß wir wegen dieser SacheRuhe erhalten, v. Diese Tagleistung ist hauptsächlich angesetzt auf Begehreu der Botschaft unsers aller-heiligsteil Vaters des Papstes. Dieselbe, nämlich der hochwürdige Herr Achilles de Grassis, Bischof derStadt Castella, ist nun vor den Boten der Eidgenossen erschienen in Begleitung des hochwürdigeu Herr»Matthäus, Bischofs zu Sitten, und hat eröffnet, der Papst habe ihm befohlen, den Eidgenossen seine"Gruß und Segen zu bringen und sie zu ersucheil, sich durch Niemands Vorgabeil oder Werbung in deingllten Willen und der günstigen Gesinnung irre machen zu lassen, welche sie für den heiligen Stuhl zu Ro>»in sich trageil und durch die Hülfesendung nach Bologna zu Beschirmung der christlichen Kirche bethätigthaben. Solches werde der löblichen Eidgenossenschaft zum Heil und Segeil gereicheil. Um dagegen auchseine väterliche Treue, Gunst lind Liebe den Eidgenossen an den Tag zu legen, begehre seine Heiligkeit ""tihnen iil Bündnis;, Freundschaft und Vereinigung zu kommen, so daß Alle, die dem heiligen Stuhl zu Ro>"feindlich oder widerwärtig sind, auch von den Eidgenossen so geachtet und behandelt werden, lind diejenige"/welche der Eidgenossen Feinde sind, auch von seiner Heiligkeit für solche geachtet und gehalten werdeil solle"-Der Papst verlange auch jetzt der Eidgenossen Hülfe zu Beschirmung der Rechte der heiligen Kirche, Z"'Eroberung ihr entzogener Städte, Schlösser lind Plätze, nicht aber lim sonst Jemanden zu überziehen oderzu befeinden, oder um alte Händel zu erneuern. Dabei sollen ihre Knechte wohl gehalten und zu keine»'unbilligen Eide, etwa daß sie nicht ab- und heimzieheil mögen, genöthigt werden. Hingegen erbiete sich Sei»eHeiligkeit zu allen Gnaden, auch dazu, gegen Solche, die sie mit Gewalt und wider Recht beschweren wollte"/mit geistlicher Gewalt und dein Banne ihnen zu Hülfe zu kommen. Wenn die Eidgenossen die Aufnahme ande"'besonderer Artikel in diese Vereinung und Freundschaft wünschten, so möchten sie selbe dem päpstlichen Bob»eröffnen. Da aber von der Eidgenossen Boteil Niemand andern Befehl hatte, als die Werbung deslicheil Boteil anzuhören, so wurde beschlossen, daß alles das an die Obrigkeiteil zu bringen und ein anders'Tag anzusetzen sei nach Lucern auf Dienstag nach unseres Herrn Fronleichnamstag (12. Juni), t«päpstliche Botschaft hat auch ein Breve vorgelegt des Inhalts, daß päpstliche Heiligkeit auf das aus Lue»'"a>l sie ergangene Schreiben den Herrn Heinrich Göldlin soweit vergnügt und zufrieden gestellt habe, daß erfeinem Vornehmen, etliche Pfründen anzufalle», absteheil und deßhalb nicht mehr beschwerlich fallen werde. K«''Bitte der Städte Basel und Mühlhausen ist eine freundliche Verwendung au kaiserliche Majestät erg""ll'^daß sie Mühlhausen der aufgelegten Anlage und Schätzung erlassen wolle, wie solches schon auf deinzu Lucern war bewilligt worden. i>. Die Ansprachen, welche Hans von Noll, des Raths von Solotlst"»"Daniel Kapfmanu von St. Gallen und Hans Heinrich Schmitter, gegenwärtig zu Basel wohnhaft, ""König voil Frankreich erheben, sind abermals angehört. Jedermann soll an seine Obern bringen, ^begehreil, daß man ihnen zum Recht verhelfe, damit wenn mit besagtem Köllig über die Freundschaft "Veredlung verhandelt wird, man ihrer nicht vergesse. I. Man soll auch heimbringen das Begehre"Ammanns von Appenzell, daß man fein Land bei den Märchen gegen das Rheinthal, die bei der lle'gäbe desselben bestätigt worden, bleiben lasse und deßhalb mit der Gegenpartei nach Erfordernis)Sache rede. li. Es ist angehört der Bischof von Lausanne im Namen lind aus Auftrag des Königs ^Frankreich. Er eröffnet, der König hege besonders große Liebe und Freundschaft zu den Eidgenosse" 'sei Willens in dieser Gesinnung zu beharren und insbesondere die alte Vereinung und Bündniß mit i)>"