Mai 1509.
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Der Berner Abschied datirt „Mentag nach Cantate."
1509, 8. April. Der Rath der X von Venedig sendet den Hieronymus Savorgnan als seinen Gesandtennach der Schweiz in der Absicht, mit den Schweizern eine Allianz gegen die Liga von Cambray zu machen.24. Mai dessen Zurückbcrufung nach der Niederlage von Agnadel. Am 30. Juli ist er zurück und berichtet.(Osrssols, M rvpuliliguv cks Vsulss st los Lnissos, S. 16 nach Sanuto, vol. VIII.)
SSV.
Ber n. 4 ZÜ9, 14. Mai (Montag vor der Auffahrt).
Staatsarchiv Lnceru: Allgemeine Abschiede, I>. 364. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, IV. 286. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, 6tt. Archive Schwyz, Solothnrn, Freiblirg, Schaffhansen.
Zürich, Berit, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, die Stadt St. Galleu und Appenzellhaben auf diesem Tage zugesagt, die württembergische Vereinung nach dem au uns gelangten Begehreu zu^neueru und zu verlängern und haben das dem Herzog zugeschrieben. Die übrigen Orte haben erklärt, dieß-^al nicht eintreten zu wollen, doch haben sie sich dahin erläutert, sie wollen die bestehende Vereinung bisöu ihrem Ausgang halten und dann thun, was sie gut bedünke. Sofern der Herzog sich mit diesem BescheidAntigen und die Sache in dieser Gestalt ebenfalls annehmen will, so soll er seine Botschaft ans den nächstZuhaltenden Tag, Dienstag nach dem heiligen Psingsttag (29. Mai), nach Zürich senden, wo dann dierreinung aufgerichtet werden soll. ß». Der Herr von Sax und Herr Hans von Königsegg begehren schrift-) Antwort auf ihre zu Lncern angebrachte Werbung, wir möchten der kaiserlichen Majestät 2000 Knechte^ Besoldung zukommen lassen. Darauf wird ihnen mit glimpflichen Worten geantwortet, da zu dieser^it unsere Knechte in merklicher Zahl dem König von Frankreich zugelaufen seien, „vff wellichen zum teylMiche Hegers hilff angezöigt", so sei weder nothwendig noch gelegen, weiter Jemanden fortziehen zu lassen.
' Auf diesem Tag ist Anzug geschehen Herrn Neinwald Göldlins und Anderer wegen, die zn Solothurn^'hastet und darnach wieder frei gelassen worden sind. Die Boten von Solothurn, dießfalls zur Rede^stellt, habe,, berichtet, sie hätten den genannten Göldlin und Andere in bester Meinung und vorzüglich^ dem vorigeil Abschied nachzuleben, gefangen gelegt, nach vielem Frageil und Untersuchen aber nichts^ eres gefunden, denn daß der Göldlin als ein Diener des Königs von demselben eine Summe von etwa^ Kronen erhalten habe mit dem Befehl, sich mit dem- Geld auf den Tag zn Lucern zn begebeil „vnddie Venedyer Werbung vnd Jntrag wurden tun, alldann vß söllichem gelt gute Herren vnd gesellen zuudiiiig söllicher der Venedier fürnemen zu bedenken", nicht aber Jemanden aufzuwiegeln und hinwegzu-^üen. ^ WtchlflM dieser Angabe haben sich mich schriftliche Beweise bei den Verhafteteil gefunden.
a de,- König deßwegen an Solothurn geschriebeil habe, auch von da und aus andern Orten viele Knechteje,, ^^3 gezogen seien, so hätten sie zu Stadt und Land ernstliche Unruhen befürchten müsseil, wenn sies/ ^"ger gefangen halten wollen. Doch haben sie selbe nur gegeil eidliche Versicherung, sich erforder-^ ^ Falls wieder zu stelleil, freigegeben. Das Alles soll jeder Bote an seine Herren bringen, damit^ auf dem Tag zu Zürich darüber ferner berathe, insbesondere ob man sich nüt der Entschuldigungbegnügen, oder ferner in der Sache handeln wolle. «?. Dietrich von Hallwyl hat abermalsf baß er bezüglich seiner Ansprache an den König von Frankreich nicht zu gleichen! billigem Recht^en möge, und gebeten, daß wir ihm zu solchem Recht verhelfen, sonst sei er genöthigt, seine Ansprache durch
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