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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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45k Mai 1509.

zugehören und verbleiben. Und damit die Eidgenossen zu diesem Krieg, wozu sie durch allerlei Verachtungund Verletzung, die ihnen kürzlich durch den König von Frankreich zugefügt worden, wohl berechtigt seien,desto geneigter werden, verspreche Venedig ihnen und dem dazu verwendeten Kriegsvolk eine beträchtlicheSumme Geldes. Die Vereinung solle auchzu Merung vnd enthalt beyder partpen Er vnd nutzes" öffent-lich verkündet werden. Die Eidgenossen möchten bedenken, daß durch eine Verbindung mit Venedig vieler!«Sorgen und Uebel vermieden und beider Theile Nutzen und Ehre befördert würden. Wenn Venedig vonJemanden angefeindet würde, so würden die Eidgenossen mit in der Sache sein; andererseits würden auchalle Könige und Fürsten sich wohl bedenken, während der Dauer einer solchen Vereinung die Eidgenossenanzufeinden, da sie wüßten, daß ihnen die Hülfe Venedigs, das seine Zusagen an Verbündete noch niegebrochen, nicht fehlen würde. Wenn dann, wie vorerwähnt, die Eidgenossen mit dein König von Frank-reich den Krieg begännen, so müßten sie Alle diejenigen, welche dieser ihrem Gebot zum Trotz aufgewiegeltund weggeführt hat, heimfordern, was allen Fürsten zum Exempel dienen werde, so daß keiner mehr Lustverspüren dürfte, unsere Kriegsleute wider unser Verbot wegzuführen. Insofern werde die Vereinung auchzur Mehrung des Gehorsams unserer Leute dienen. Alle Menschen begehren in der Freiheit zu leben, wiedie Eidgenossen und werden daher ein solches Vorgehen ihnen zur Ehre anrechnen. Auch sei zu erwarten,dz vil anders Volks zu üwer großmechtikeit asten vnd vnder dero zu wonen begeren, so bald si dis fhnemen merken werdent, angesechen den treffenlichen Zug, so die durchluchtig Herschaft von Venedig zu feldhat, der ob lx tusend guter kriegslüten stark geachtet ist." Nun werde zwar der König von Frankreich, ^er die Ankunft einer venetianischen Gesandtschaft vernommen, wohl auch bei den Eidgenossen um Vündwllund Vereinung werben. Aber diese möchten den Unterschied zwischen verheißen und halten bedenken, da aATage liege, daß ohne die Ankunft der venetianischen Gesandtschast der König um keine Vereinigung mit ihnengeworben hätte. Man möchte alles dieses ernstlich betrachten und das Anerbieten Venedigs nicht leichthablehnen. Auf diesen Vortrag wurde dein Voten von Venedig die Frage vorgelegt, ob er nichtmehreres zu eröffnen Befehl habe. Es habe nämlich in der Eidgenossenschaft allerlei verlautet, wie Venediguns mit Geld oder Knechten helfen wolle, wovon in den Artikeln des Vortrags nun nichts vorkoin»^'Darauf erwiederte der venetianische Gesandte unter Andern?: Die 12,000 Gulden gebe Venedig ^Gnadengeld und Pension und verlange nicht, daß wir ihm unsere Kriegsleute zu Hülfe schicken oder d^Werbung gestatten sollen; wir seien dafür nichts schuldig, als was wir dießfalls gern thäteu. llöen"wir dann ihretwegen mit Jemanden Krieg führten, so gewännen nur ja Städte, Schlösser, Dörfer u. s-im Herzogthum Mailand als freies Eigenthum, was doch höher zu achtel? sei, als das, was uns vorm^der König von Frankreich verschrieben habe. Weitere Befehle, als er eröffnet, habe er nicht. Begehtaber die Eidgenossen mehr, so möchten sie sich aussprechen, er wolle solches dann seiner Herrschaft schreib^'Darauf ist ein Tag gesetzt nach Zürich auf Dienstag in de?? Pfingstfeiertagen (29. Mai), nur über da'nSache weiter zu verhandeln. Der venetianische Gesandte hat auch verlangt, daß wir ihm unser schriftlichGeleit geben. Das soll jeder Bote ai? seine Obern bringen. Diejenige!? Orte, welche ihn? Geleit gc'b«>wollen, sollen ihn? dasselbe zuschicken. Ebenso verlangt der Gesandte, daß wir unsere Knechte aus den?das gegen Venedig zieht, abfordern möchten; es gehe die Rede, diese müssen schwören, sie wollen ll'nicht abfordern lassen. Auf dem Tag zu Beri? sott man sich unterreden, was man in der Sache thun