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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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April 1509.

desto besser gepflogen werden können, «i. Die württembergische Vereinung ist auf diesem Tage abermalszur Sprache gebracht und auch die uns zugekommene kaiserliche Inhibition weitern Vorgehens in der Sacheangehört worden. Die Boten hatten ungleiche Instruction. Lucern, Nidwalden und Glarus wollten nichteintreten, die übrigen Orte waren geneigt, die Vereinung anzunehmen. Man hat daher erkennt, Lucer»,Nidwalden und Glarus sollen den Handel und auch das eingelangte kaiserliche Schreiben wieder vor ihreRäthe bringen, auch die Vortheile, die uns ans der Vereinung entspringen möchten, nochmals in Erwägungziehen und auf dem nächsten Tag antworten.Vnd so verr die onch darin gand, blipt es dabp,aber dz nit beschicht, so soll es bp vorigem abscheid Zürich pliben, also dz die, so darin gan wöllen, deinHerzogen dz zuschriben und damit Im verziechen mögeil." v. Durch den Herrn von Sax und Herrn Hansvon Königseck, welche ihr besiegeltes Beglaubigungsschreiben vorgewiesen haben, verlangt der römische Kaiserfür sein und des Königs von Frankreich Vorhaben eine Anzahl von 2000 Knechten in seinen Sold. Dassoll jeder Bote heimbringen und auf dem nächsten Tag Antwort geben. Z°. Nachdem auf zwei Tagen zuZürich davoil geredet worden ist, wie man dein Weglaufen der Knechte begegnen und den Ungehorsam derHauptleute, Aufwiegler, Lütiner u. s. w. bestrafen möge, sind nun in der Zwischenzeit von den StädteaBern, Solothurn und Freiburg Einige gefangen gesetzt worden,die sollen ansleg vnd reden geprucht habe»,die vnser gemeine Eydgnosschaft, wo dem also were, zu merklichem nachtheyl dieneil wurden." Jeder Botesoll daher dieses an seine Herren und Obern bringen, die drei Städte sollen die Gefangenen nicht loslasse»,sondern bis zum nächsteil Tag, ans welchem man das Weitere dießfalls beratheil will, den Handel lind diegeführten Reden genauer ermitteln. A. Auf dein Tag zu Frauenfeld soll man antworten, ob man Sch^i'Zwingenstein im Nheinthal mit seiner Zubehörde Burgermeister Nuppen von St. Gallen zu kaufeil gebe"wolle. Z». Ebenda sollen die Streitigkeiten zwischen dem Abt von St. Gallen und dem Landvogt im Th»^'gau wegeil der Neisepflicht der Leute zu Hagenwyl und Zihlschlacht, wegeil dem Abzug an den Gotte--'Hallsleuten zu Romanshorn lind wegen der Frevel auf freier Neichsstraße behandelt werden, i. Der Bo»voll Schwyz soll die Verwendung des römischen Kaisers und der eidgenössischen Boten, die auf diesem DaSgewesen sind, für den Herrn, der nun schon lange zu Einsiedeln gefallgeil ist, mi seine Obern bringen, da»»^demselben Gnade erwiesen werde. Alis diesem Tag ist der hochwürdige Fürst und Herr, der Bisäb»zu Lallsanne, erschienen und hat angebracht: Da er als der Eidgenossen Nachbar vernommen, daß die B0'einung zwischen ihnen und dem König von Frankreich ausgelaufen und von keiner Seite erneuert worde»'doch in frühern Zeiten beiden Theilen sehr zu Statten gekommen sei, so habe er dein Köllig von Franks >geschrieben, um seinen dießfälligen Willeil zu vernehmen. Darauf habe der König ihm geantwortet: 6»habe auf seine, durch den Herrn von Rieux den Eidgenossen gemachten Anerbietungen für BestätigungErneuerung der Vereinung noch keine Antwort erhalten. Da der König noch immer den gleich^geneigten Willen zu lins trage, so habe derselbe ihm, da er unser Nachbar sei und vielleicht mehr » -eül Anderer von uns erlange, Vollmacht und Auftrag gegeben, in der Sache zu handeln. Er erb»^sich also als Mittelperson dem Könige und lins Eidgenossen zu dienen. I. Ferner überreicht der Bisth^von Lausanne ein Misstv des Königs von Frankreich an die Eidgenossen,meldend die entschuldigungVernnglimpfens der Venediern, den tractat des fridens zu Cambrach zwüschen beben klingen gemacht u. ß "da geredt werde, sy beb söllen etlich ansleg vnd glübd zu nachtepl vns Eidgnossen gethan." Der K»»^begehrt, daß man solchen Neben keinen Glauben schenke, er sei durchaus ,licht der Meinung, mit irgemJemanden etwas zu unserm Nachtheil oder zu unserer Gefährde zu verabredeil, sondern wolle uns