April 1509.
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theils nach der Vereinung, die er mit uns gehabt, stets gute Freundschaft und Nachbarschaft halten, sei auchgeneigt, uns für Bellcnz oder andere Sachen, wie wir es verlangen, weitere Sicherung oder Erläuterung zugeben. „Darumb so schick er vns solch inissif, dz wir die zu sicheruug als für ein verschribung vnd Wort-Zeichen behalten mögen." »». Auf diese Anbringen und das Begehreu des päpstlichen Boten zu Bern,baß mau ihm einen Tag ansetzen möchte, hat mau einen Tag nach Bern angesetzt auf den Sonntag voooiniuclluckitg.ii8 (13. Mai) uüchsthin.
Der Zürcher Abschied hat am Ende noch folgende Notizen: „Herr von Costenz lasen bliben wie er bi denvon Costenz bliben sig. — Die besward der edeln im Turgow füllen Jr gewalt han vnd daran sin, dz si blibengelasen werden, wie von alter har. — Krüzlingen mit den büchsen." — Der Berner Abschied hat die Antwortender Orte über die päpstliche Hülfe (s. u.) in den Text inserirt. s, I», i, I fehlen im Freiburger Abschied.
Zu «. „Dis sind die Antwurten vnserm heiligen vattcr dem bapst" :
Zürich will bei der zu Zürich gemachten Ordnung bleiben, die Seinen zu Hause behalten, dem Papst vorder Hand keine Knechte zugehen lassen, dagegen ihm auf andere Weise als fromme Christenleute dienen. Solltenjedoch gemeine Eidgenossen nicht in jene Ordnung gehen wollen, so soll der Bote seinen Obern wieder berichten.
Bern will seine Zahl Knechte zu den 3000 Mann, auf die man den Zug beschränken soll, geben, dochunter der Bedingung, ihnen selbst Hauptleute, Venner u. s. w. zu setzen und daß die Leute schwören, Niemandenanders als dem Papst zu dienen, auch will Bern wissen, welche Bewandtniß es mit dem Sold habe.
Uri hat den Seinen nicht verboten zu ziehen; wer ziehen will, mag es thun und zu welchem Herrn er will.
Schwyz soll referiren, der Bote hofft, daß es sich dem Beschluß der Eidgenossen auch anschließen werde.
Obwalden: „Sy syent noch wol indenk, wie ft) vom heiligen stul zu Rom gefryt," darum halten sie sich fürverpflichtet, ihm Hülfe zu thun, wollen ihm daher Knechte zulaufen lassen, doch so, daß es mit Ordnung geschehe.
Nidwalden läßt die Seinen dem Papste, aber Niemanden anders zuziehen.
Zug will sich andern ihm vorgehenden Ständen anschließen, doch fände es in der Lage der Dinge Grundgenug, die Knechte bei Hause zu behalten.
Glarus stimmt ganz wie Zug.
Basel: Sofern andere Orte dem Papst Knechte geben, wolle es seine Zahl auch dazu schicken.
Freiburg: Man soll den Venedigern schreiben, daß sie der Kirche wieder geben, was ihr gehört, thun siees dann nicht, so will Freiburg mit gemeinen Eidgenossen oder dem Mchrtheil dem Papst Hülfe leisten.
Solothurn: Wenn die Eidgenossen einhellig seien, so wolle es seine Anzahl auch stellen, doch daß derZug mit Ordnung geschehe.
Schaffhausen will bei der zu Zürich gemachten Ordnung bleiben und die Seinen zu Hause behalten.
Der Abt von St. Gallen, als ohne Mittel dem heil. Stuhl verwandt, will seine Anzahl Knechte auchgeben, wenn die Eidgenossen gemeinlich die Hülfe zusagen.
Stadt St. Gallen folgt einem einhelligen oder einem Mehrheitsbeschluß der Eidgenossen.
Appenzell antwortet wie die Stadt St. Gallen.
Lueern vernimmt allerlei, hält dafür, es sei nicht nothwendig die Hülfe zu schicken, will die Seinen jenerWarnungen und allerlei anderer Geschäfte wegen zu Hause behalten.
Staatsarchiv Zürich: Abschied IV. S8S. Staatsarchiv Luccrn: Luccrner Abschiede L. sss.
Der Entwurf eines zwar nicht den im Text berührten Gegenstand betreffenden, aber doch, wie es scheintvon diesem Tag aus an den Papst ergangenen Entschuldigungsschreibens findet sich im Lucerner Abschiedebandbei diesem Abschied:
Usatissiino patsr, post saiwtissimorum peckorum osoula ckeuota ot Iiuwillimam rsoommsnckationom ackoosclern. Vaoavorat nuper pnrroollialis eoolssia in ^.SAori, gus sull surisckiotionv ückslinm ckilootorum ooickd-