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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1509.

sich selbs gemalt haben zethund one gemeiner ort visier eidtgnoschaft oder des meren teyls vnder vns, wiedann dz in vnsrer eidtgnoschaft verschworen werden sol. Vnd wellicher dawider thut vnd söllichen sine»geswornen eyd vbersechen vnd dis visier satzung nit halten wurde, der sol sin Er vnd gut verwürkt viwverlorn haben, also dz sin gut sol verfallen sin siuen Herren vnd obern oder der statt oder dem land, dariiweiner wouend gewesen vnd daruß hingeloisien ist vnd darzu iiieiiier vier an rat, gericht, enipter, oder dienstgenomen vnd gesetzt, ouch zu keiner kuntschaft oder züginch zugelassen, sondern für einen erlosen verzeltenman geachtet vnd gehalten werden. Wa aber die houptlüt, luttiner, senner viid vffweibler, so jemand i»söllich krieg viid reyseii vffzubringen vnd hinzufüreii byßhar angeuomeu oder widerstanden haben ald nochhinfür vuderstan oder tuii wurden, betreten vnd erlangt mögen werden, die sol man feugklich annemen vndvom leben zum tod an alle gnad richten lassen viid darin« uiemand keüi vßzug oder fürwort bruchen, stlsyen verwandt welichem ort ald anderii lüten sy ioch wellent. Vnd ob einichem ort die siuen dadurchviigehorsam oder widerwertig sin wölten, sölleii wir vbrigeii ort demselben die sinen helfen zu gehorsaw?briiigen vnd eiu andern also daby getrülich handthabeii viid schirmen." I». Aisi diesem Tag ist abermalsunter den Eidgenossen zur Berathung gekommen, ob die bestehende Vereinigung zwischen ihnen und HerzogUlrich voii Württemberg auf dessen gestelltes Begehren verlängert werden soll. Die Voten hatten ungleiche»Befehl, der Mehrtheil wollte es thun, einige hatten sich noch nicht völlig entschlossen, von Unterwalden warkeüi Bote da. Daher hat man die Sache nochmals in den Abschied genommen, um sie den Obrigkeiten Z»empfehlen, da die Vereinuug ihrem Inhalte nach ungefährlich und das württembergische Land uns benach'bart und wohl gelegen ist, um in Kriegsfällen Salz und andere Lebensmittel von daher zu beziehen; ma»möchte deßhalb leicht bereuen, die Gelegenheit, uns solches zu sichern, nicht wahrgenommen zu haben, -üstSonntag nach Mittefasten nüchsthin (25. März) soll man daher zu Zürich bestimmte Antwort geben. ^die vier Waldstätte sich darüber noch nicht ausgesprochen, so soll Lucern vor dem Tag von Zürich »n^ihnen einen Zusammentritt veranstalten, damit auf dem Tag von Zürich Jedermann mit endlicher Antwo^erscheine. Sind die vier Waldstätte dann geneigt beizutreten, so soll Lucern das an Zürich melden, da»^dieses die württembergischen Boten zu dem Tag einlade, e. Die Gerbermeister von Bern, Solothur»Biel haben sich über dieFechlin-Gesellschaft" von Memmingcn beklagt, dieselbe suche den Ledergewerb, »estoder gewerket, allenthalben in ihre Hand und Gewalt zu bringen. Sie schicke das Gute nach der Lombardsdas Schlechte lasse sie hier im Lande; sie habe einen Factor zu Freiburg und thue allen Gerbern in ^Eidgenossenschaft beträchtlichen Eintrag. Alan möchte solches abzustellen trachten. Da der Bote vonbürg hierauf begehrt hat, daß die Freiburger auch angehört werden, so soll Jedermann einsweilen dnSache heimbringen. «S. Jeder Bote soll insgeheim an seine Obern bringen,das visier lieben Eidgiwst^von Zürich vff die beuelch Jrem burgermeister zu Baden im Argöw vff der Jarrechnung getan der StaCostenz halb, die zu vns Eidgnosscn zu bringen, gehandelt vnd dz den Kotten vff diesem tag jetz erscheinhabent w. sich darumb ingeheimd zu Widerreden viid vff dem «echsten tag darumb antwurt zegeben, da»»man sich alldaun daruf wpter wüsse zu beraten vnd fürer zu handeln, dz sich gepüren werde." < -Bote soll die Warnung an seine Herren briiigen, die einem ehrlichen vornehmen Manne des NathesZürich zugeschrieben worden ist, daß ein Anschlag vorhanden sei, wie man unsere Knechte aufbringe» »»ails dein Lande führen wolle; namentlich soll der heilige Vater um Knechte an uns werben, vielleicht detzhalb, weil vorausgesetzt werde, wir würden sie seiner Heiligkeit weniger versagen, denn andern Könige»Fürsten. Zii Lucern gehe ein offenes Gerücht, der König von Frankreich sei Willens, Alles dasjenige, w»