September 1508.
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Mhan und demnach von den beiden Städten dabei geschützt werden sollte, so wollen diese dennoch, ihrenEidgenossen, den Waldstätten, zu Ehren und Gefallen, den genannten Dietrich von Hallwyl anweisen, den Haftund das Verbot zu Rheinfelden nachzulassen und die Güter zu Händen jener Kauflente kommen zu lassei?,d°ch uuter der Bedingung, daß die vier Waldstätte den beiden Städten Bern und Solothurn helfen, daßchr Burger, der von Hallwyl gegen den König von Frankreich zu ziemlichem, gemeinem Rechte kommen^öge, indem sie an den Grandmaitre zu Mailand oder Andere schreiben, sie sollen sich des Königs n?äch-chgen und zu Ablesch nach Vorschrift der Capitel vor gleichem Zusatz und Obma'nn Recht annehmen, damitDietrich von Hallwyl nicht rechtlos gelassen werde. Ferner wollen die beiden Städte Bern und Solothurn,i>uß weder dein von Hallwyl noch den Seinigen wegen dieser Sache, weder an Leib noch an Gut, irgendwelcher Schaden zugefügt werde, sondern daß dießfalls gehörige Sicherung erfolge. Die Anwälte der vierDrte haben über diese Verhandlung einen Abschied begehrt und sich erboten, solchen an ihre Herren zuBingen, mit der Bitte, wenn die daherige Zusage erfolge, so möchten Bern und Solothurn in ihrem und^ von Hallwyl Namen nach Rheinfelden schreiben, damit die Haft abgethan und die Güter geledigt wer-Das ist ihnen zugesagt.
Receß, unterschrieben vom Stadtschreiber zu Bern.
SIT.
Zürich. 417. October (Zinstag nach Gaw).
Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede, I). :!:t5. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, IV. 228. 2lll). Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, 4. Archive Areiburg, Solothurn, Schaffhausen.
Boten: Zürich. Burgermeister Nöist; Bürgermeister Wyß; Göldli; Gerold Meyer von Knouau.^ern. Or. Thüring Fricker. Lucern. Schultheiß Bramberg. Uri.— Schwyz. Georg Steiner. Unter-walden. Ammann Wirz. Zug. Ulmann Reiner. Glarus. — Basel. Bürgermeister Zeigler. Frei-^g. Haus Techtermann. Solothurn. Schultheiß Courad. Schaffhausen. Bürgermeister Trüllerey.
«?. Dem Cunrad von Sal von Winterthur ist auf sein Begehren seiner Schuld wegen eine Empfeh-au den römischen König gegeben worden. I». Auf Begehren von Lucern, Uri, Schwyz und Unter-Calden werden die kaiserlichen Räthe zu Ensisheim schriftlich ersucht, das Gut, welches Dietrich von Hallwylöu Rheinfelden in Verbot gelegt, aber nach langen Unterhandlungen wieder freigegeben hat, auch ihrerseits^ der Haft zu entlassen und gegen Ersatz der darauf gegangenen Kosten den Kaufleuten aus Genua wiederWommen zu lassen. Nachdem man den Handel aber nochmals überdacht, hat man gefunden, daß eine"tschaft fruchtbarer sein werde als eine Schrift und hat deßhalb Zürich und Basel beauftragt, in unser?»Zuei? nächsten Sonntag (22. October) Boten zu Ensisheim zu habe??, um mit den kaiserliche?? Rüthenwses Geschäft abzuthun. v. Jeder Bote soll seine Herren aufulerksan? machen auf die falschen Dickpla-^arte, welche hinter Hans Vogt voi? Zell, der eine Zeit lang auf Wartenfels im Solothurner Gebiet Haus-üblich mar, gefunden morden sind. Man soll vor diese??? falsche?? Geld warnen, auf den Vogt Acht bestel-wen» er betrete?? würde, ihn gefangen legen und mit ihm handeln, wie sich nach Gestalt der Sachesichren wird, «k- Heimbringen die Bitte Rudolfs, des Wirths zum Hirschen in Mellingen, daß jedes OrtFenster in sei?? Haus schenke?? möchte. <. Auf diese??? Tag sind im Namen und als Gesandte