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October 1508.
Herzog Ulrichs von Württemberg erschienen dessen Näthe, Herr Hans Caspar von Bubenhofen, Ritter, Land-vogt zu Mümpelgard, Rudolf von Ehingen und Heinrich Lorcher, Landschreiber, und haben eine Erneuerungund Erweiterung der zwischen Herzog Ulrich und den Eidgenossen bestehenden Verständniß und Vereinungbegehrt. Nämlich, dieselbe sei zur Zeit auf zwölf Jahre geschlossen worden, davon seien acht Jahre verflossen,der Herzog wünsche, daß sie sofort auf 20 oder 30 Jahre oder je länger je lieber erstreckt würde. I»Betreff des Inhalts setze die bestehende Vereinung für die beiden Theile Freiheit und Sicherheit des Wan-dels, Handels und Verkehrs fest, sichere sie vor neuen Zöllen und Beschwerden, vor Angriffen oder Beschsdigungen durch das Gebiet der Contrahenten, enthalte Vorschriften über das Nechtsverfahren bei Streitig-keiten unter ihnen. Nun wünsche aber der Herzog noch einen Artikel über die Hülfe aufgenommen zu sehen,daß nämlich für den Fall, wo er der Eidgenossen Hülfe bedürfte oder begehrte, diese ihm 4000—5000 Knefisteunter ihren Hauptleuten und Zeichen zuzusenden hätten gegen einen zu vereinbarenden Sold. Die Gesandtenbemerken, es dürfte vielleicht geredet werden, ihr Herr begehrte diese Vereinung wegen feiner Streitigkeitenmit dem Pfalzgrafen. Das sei aber nicht der Fall, denn sie hätten zu dieser Zeit keinen Span mit ein-ander. Es hätten übrigens auch andere Fürsten, Herren und Städte dem Herzog Ulrich Freundschaft undVerständniß angetragen, er aber wolle sich mit Niemanden lieber vereinen, als mit den Eidgenossen. Daran?haben die Boten dieses Tages die herzoglichen Räthe angefragt, ob sie keine Instruction für Gegenanerbie-tungen hätten, wenn allfällig auch die Eidgenossen Hülfe bedürften, wie in diesem Fall selbe geleistet werde»wollte. Sie antworteten, sie hätten zwar keine Instruction, wir möchten ihnen aber unsere dießfälW»Wünsche eröffnen. Darauf wurde geantwortet, wir haben auch keinen Befehl. Deßhalb wurde die SaAbeidseitig angenommeu hinter sich zu bringen und Sonntags nach St. Martinstag (12. November) wiederzu Zürich Tag zu leisten, um mit Ja oder Nein endlich in der Sache zu handeln. 5'. In der Streitsachezwischen dem Abt von St. Gallen und Niclaus Schitli ist von den Boten von Zürich, Lucern und Sch»»Vbeschlossen, beide Parteien sollen auf Mittwoch nach Martini zu Zürich vor der vier Orte Boten komme»,welche dann nach ihrer Anhörung den Streit gütlich vergleichen oder rechtlich entscheiden werden. K'.Statthalter des Abts von St. Gallen hat angebracht, der Landvogt im Thurgau fordere von den Gott^-hausleuten im obern Thurgau, daß sie ihm schwören, was den vier Orten und dem Gotteshaus Abbi'»^)bringe, eine Neuerung lind wider die Verträge sei. Ferner wolle der Landvogt Bußen beziehen, die m>!den Straßen in des Gotteshauses kleinen Gerichten verfallen seien. Diese nebst einigeil andern Klagenderartige Uebergriffe werden auf den oben angesetzten Tag zu Zürich verwiesen. Ii. Der LandvogtThurgau klagt, der Bischof von Constanz, der Abt von St. Gallen und einige Edle, die im Thurgau kle>>^Gerichte besitzen, wolleil ihre Leute einem Landvogt nicht schwören lassen, wiewohl er die hohe GerichtsbM'k^der Eidgenossen verwalte. Das soll auch auf den Tag zu Zürich kommen, i. Bezüglich des zu FraM'Mfeld jährlich zu leistenden Tages ist abermals gerathschlagt worden. Dem Mehrtheil der Boten gefiele, daßdie Tagleistung auf einen bestimmten Tag, etwa in der Kreuzmoche gesetzt würde, so daß dann am glei^Tag der Landvogt Rechnung abzulegen hätte. Dann würden alle Orte ihre Boten schicken und könnte »m»die Geschäfte abthun. Wollte man aber die Rechnung nicht zu Frauenfeld halten, so sollte der TagHilarii angesetzt werdeil. Auf dem nächsteil Tag soll man sich darüber definitiv aussprechen. Ii,»
Kling voil Lucern, gewesener Vogt zu Sargans, ist abermals mit seinem Anliegen jener Vogtei wegenden Boteil erschienen. Da sich erfindet, daß er treu und wohl gedient und den Bali bestens befördert lm^so hätten wohl einige Boten Vollmacht gehabt, ihm eine Verehrung und Entschädigung zuzusprechen; da ab^