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August 1508.
gleichungsversuch zu macheu. i. Der Bote von Zürich soll seineu Herreu sagen, sie möchten viergerüstete Büchsen von Baden nach Zürich führen lassen, von wo sie dann der Vogt von Sargans abholenlassen soll. Ii.. Ueber den Span des Bischofs von Constanz und der Edeln im Thurgau, item über denSpan zwischen Frauenfeld und Constanz und über die Reisekostenforderung an den Bischof von Constanzsoll auf dem nächsten Tag Antwort gegeben werden, weil im Namen der Betreffenden auf dem gegenwärtigenTage Niemand erschienen ist. I. In Betreff des Hofes Nüti wollte der Abt von Pfäfers den dritten Theilder großen Bußen nachlassen, doch nur unter der Bedingung, daß der Vogt die Bußen einziehe und seinenTheil dem Meyer zu Rüti übergebe, sonst sei ihm das liebste, wenn geurtheilt werde. Von den kleinen Bußenwill er nichts nachlassen, s«,. Man hat vom Abt von Pfäfers Rechnung verlangt; er hat aber erklärt,er habe die Rechnung noch nicht gestellt, man habe ihm zu wenige Zeit dazu gelassen, auch sei er dazu nichtschuldig, aber er wolle nichts destominder thun, was den Orten gefällig sei. Das soll man heimbringen,damit Verfügung getroffen werde, wann man seine Rechnung abnehmen und wen man dazu ordnen wolle-i». Der Abt von Pfäfers spricht die Freudenberger, welche der Eidgenossen Eigenleute sind, um Tagwenan. Darauf hat man ihn gebeten, sie damit unbehelligt zu lassen, ansonst werde man sich weiter über dieSache berathen. «. Der Bote von Unterwalden soll mit Ammann Andachers reden, daß er die den Eid-genossen vorenthaltenen 12 Gulden bezahle, sonst werden sie auf nächster Jahrrechnung zn Baden seinenHerren dieselben in Abzug bringen, z». Dem römischen Kaiser ist geschrieben, er möchte mit dem vonZorn verschassen, daß dieser dein Rudolf Mötteli die 400 Gulden, welche er ihm im letzten Krieg abge-nommen, nach Abzug eines ziemlichen Atzgeldes, wieder erstatte. «Z. Da in unserer Eidgenossenschastallenthalben der Uebelthäter wegen geklagt wird, so sollen allenthalben die Müssiggänger, einheimische undhergelaufene, zur Rede gestellt und je nachdem sie sich ausweisen behandelt werden. Der Bote von Zürichsoll sorgen, daß dieses den Vögten im Thurgau und zu Baden verkündet werde, der Vogt von Sarganssoll es dem Vogt im Rheinthal verkünden. s°. Auf das Gesuch des Abts von Kreuzlingen um Schenkungvon Fenstern in sein Gotteshaus hatten einige Boten Vollmacht einzutreten, andere nicht. Die aus deinGaster meinen mit dem Zoll zu Sargans beschwert zu sein und drohen, falls ihnen dieser Zoll nicht abge-uommen werde, auf die Sarganser auch einen Zoll zu legen, was doch bisher nicht geschehen ist. Darübelsoll man auf dem nächsten Tag verhandeln. I. Die Landleute im Sarganserland haben gebeten, es möch^alljährlich ein Tag in der Landschaft geleistet werden. Die Boten meinen aber, es genüge, wenn alle zn^Jahre ein solcher Tag stattfinde, wo man um mindern Kostens willen dann gleichzeitig auch die Rechnungdes Abts von Pfäfers abnehmen könne. Für diesen Tag scheine jeweilen der nächste Sonntag nach unsereFrauen Tag im August der geeignetste Zeitpunkt. Das soll jeder Bote heimbringen, u. Jeder Bote soll dasGesuch des Vogts Küug mm eine Entschädigung für seine Arbeit am Schloß oder am Schloßbcrg bei seinenHerren empfehlen, v. Auf Sonntag nach St. Vereueutag (3. September) ist eine „teiluug" zwischen denHerrschaften Sargans einerseits, Werdeuberg und Wartau andererseits angesetzt, Ammaun Hauser soll anüldabei und dem Vogt behülflich sein. Dein Ammann Müller ist gesagt, daß die Landzüglinge inne^des Eiters der Grafschaft dienen sollen, ebenso die eigenen Leute, die zur Grafschaft Sargans gehören nnöinnerhalb des Etters sitzen, oder dahin ziehen.
Zu s- Im Zürcher Abschied heißt es statt „Luccrn" Zürich soll die Urtheilbricfe in Betreff des Zo^derer aus dem Gaster und die Urthcile in Betreff von Werdenberg und Sargans suchen.