Juli 1508.
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bis auf nächste Jahrrechnuug zu Baden Anderes und Weiteres vorbringen, doch auf die Gefahr hin, daßes, bei wieder erfolgender Abweisung, der Gegenpartei auch die Kosten abzutrageil habe.
»—«fehlen im Solothnrner Abschied, ebenso t und folgende. L, i, I, in, n, «, i», «i, r, x fehlen imFreiburger Abschied, in, n, p, q fehlen im Berner Exemplar. 2 und die Namen der Boten find aus Stifts-archiv St. Gallen, die Verhandlung betreffend Rheineck und Thal datirt Baden 8. Juli, Samstag nach Ulrici.fehlen im Lucerner Abschied.
Zu ». Nach Freiburger Exemplar 28l/z Gl. und 3 Batzen, nach Berner Exemplar 24>/e Gl. und 3 Batzen.
Zu c. Berns Instruction an Schultheiß von Scharnachthal und Benedict von Weingarten für ihre Sen-dung an die vier Waldstätte in der Sache Dietrichs von Hallwpl siehe in Berner Allg. Eidg. Abschiedebd. X. 336.
Zu p. Die Tschudische Sammlung 96. hat unter diesem Datum (Baden, Ulrici) nur folgende in denandern Exemplaren fehlende Sarganser Verhandlungen: 1. Der Landvogt soll mit Rath einiger dortSeßhafter den Schmelzhütten und dem Ofen seine Aufmerksamkeit widmen, damit dieselben in Aufnahme kommen.2. Der Landvogt erhält Vollmacht, über das Gut eines Mannes, der sich selbst erhenkt hat, zu verfügen. 3. Bezüglichdes Spans zwischen dem Herrn von Sax und den von Hewen soll der Bote dem betreffenden Spruch nachforschen.4. Am zweiten Sonntag nach Jacobi (6. August) sollen die Boten der drei Orte zu Sargans sein. 5. Man will diearmen Kinder, welche eine Eisenschmiede empfangen haben, aus dem Lehen lassen. 6. Dem Landvogt ist befohlen,dem Werkmeister Holz anzuweisen. 7. Kein Lehenmann soll ohne m. gn. H. Wissen und Willen sein Lehen ver-kaufen oder versetzen. 8. Derer von Malans und des dortigen Erbfalls wegen sollen die Boten, welche nachSargans kommen, Vollmacht erhalten. 9. Die Bußen soll Vogt Küng einziehen und auf obbestimmtem Tag demneuen Vogt überantworten. 10. Die Boten sollen mit dem Abt von Pfäfers reden, daß er dort bessere Zuchtund Ordnung halte. 11. Die Boten sollen auch das Geschütz inspiciren.
Zu Wettingen ist im Lucerner Abschied nicht genannt, im Zürcher Abschied dagegen steht die Ver-handlung separat unter der Aufschrift Wettingen.
ZOK.
Sarg 6 IIs. i 308, 7. Anglist (Montag vor St. Laurenz).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, Ii. 331. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, IV. 238.
Jeder Bote weiß, wie dem Bischof von Constanz des Substdiums wegen geschrieben ist. Ii. Es^ beschlossen, daß im Thurgau nicht mehr als eine Tagsatznng soll gehalten werden, Zürich soll den Land-et einvernehmen, aus welche Zeit dieselbe im Interesse der armen Leute im Thurgau am füglichsten^ setzen sei. Auf den nächsten Tag soll mau antworten „der Cordisaueu wegen, damit die abgesteltnit die Pfründen in vnser eidgnoschaft angefallen werdent." ak. Dein Landvogt im Rheinthal iststöhlen, mit den Nnterthanen zn reden, daß sie den Bauhof nicht zu sehr zerfahren, sondern die StraßeSueben anlegen. Des Weidgangs wegen lasse man sie bleiben wie von Alters her. Der Landvogt zuOrgans soll das Schloß allmählig bauen, wie das beschlossen ist. Was er dazu Geld entlehnen und^sinsen muß, das soll er in Rechnung bringen, doch nicht über den Ertrag der Herrschaft. Z. Demselbenvon Sargaus ist Vollmacht gegeben in Betreff des Schmelzofens und der Anstellung eines Meisters"^bei. Lucern soll die Urtheilbricfe bezüglich derer aus dem Gaster suchen. !s. Den LandvögtenRheinthal und Sargaus ist befohlen, zwischen dem Abt von Pfäfers und dem Mötteli einen Ver-
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