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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1508.

569 Pfund 12 Schll. 4 Hl.Item so Hand sy dann aber usgeben" 79 Pfund 2 Hl., also im Käuzenmehr verbaut denn eingenommen 648 Pfund 12 Schll. 6 Hl.nach lut des rodels, darus fy gerechnet,vud wz da nit stat, sind fy ouch noch schuldig." 2. Des Gotteshauses Rechnung: Einnahme an Koni334 Malter 2 Viertel, an Kernen 4155 Mütt 3 Viertel, an Hafer 1062 Mütt 6 Viertel, an Roggen676 Mütt, an Wein 2181 Saum, an Geld 6445 Pfund 4 Schl. 3 Hl. Ausgabe: an Korn 103 Malter3 Mütt, an Kernen 2628 Mütt 3 Viertel, an Hafer 623 Malter 6 Viertel, an Roggen 553 Mütt, anWein 1375 Saum, an Geld 634 Pfund 8 Schll. 3 Hl. Einnahmen und Ausgaben gegen einander gehalten,bleibt der Großkellner noch schuldig zu verzeigen: an Korn 230 Malter (im Kastei:), an Kernen 1527 Mntt,(162 Mütt im Kasten) an Hafer 438 Malter (133 Malter im Kasten), an Roggen 123 Mütt (24 Müttim Kasten), an Wein 807 Saum und Eimer (liegen in den Kellern), an Geld 1198 Pfund,die stand anSchulden", i'. Geleitbüchsen: Mellingen 2 Kronen 3 Dickplaphart und noch 5 Gl., 16 Batzen für 1 (Zt.,und 1 Gl. an Münze. Bremgarten 1 Krone 20 Batzen 25 Schillinge. Birmenstorf 2 Batzen. Baven6 Gl. in Gold, 9 Kronen, 11 Dickplaphart, 12 Gl. zu 16 Batzen, 3 Gl. zu 40 ß. Bäder 4 Batzen-Zurzach 16 ß. 1 Karlin. Klingnan 38 Batzen. Koblenz 11 Batzen. Vom Vogt im Rheinthal erhältjedes Ort 68 Gl. Der alte Vogt hat dem neuen 20 Saum Wein zurückgelassen. 4. Der Hofmeister desBischofs von Constanz ist auf diesem Tag erschienen und hat geklagt, es geschehen von unfern Amtleuten »»Thurgau vielfache Eingriffe in die Rechte des Bischofs. 1. Es sei immer Brauch und Recht gewesen, daßdiejenigen, welche in den bischöflichen Gerichten sitzen, Urtheile vor den Bischof auf die Pfalz, nicht an dasLandgericht appellirt haben. 2. habe der Bischof die Freiheit, feine Amtleute, wein: sie vom Landgerichtgefordert werden, abzufordern und an das Pfalzgericht zu ziehen. 3. strafen unsere Amtleute in seine"Gerichten Frevel und beziehen Bußen die ihm angehören. Der Bischof bitte, daß die Eidgenossen ihnseinen Freiheiten lassen oder, nach Inhalt der Vereinung mit ihm, darüber rechtlich entscheiden lassen. ,s. Ebe»I"haben gemeldter Hofmeister und Heinrich Lanz von Liebensels iin Namen gemeiner Gcrichtsherren im Thurga"und ihrer Gemeinden sich beklagt über den Bezug der Frevelbußen, der nicht nach altem Herkommenfinde, indem sich die Landvögte Eingriffe in dasselbe erlauben. Auch sie bitten, bei ihrem alten Herkam»"'"geschützt zu werden. Auf nächstem Tag soll man über alles dieses Antwort geben, v. Ebenso über de»Streit zwischen Constanz und denen von Frauenfeld. Erstere behaupten, sie haben in der Grafschaft Thurg»»Gerichte, deren Offnungen weisen, daß sie kein Burg- oder Schirmrecht bei Jemand anderm als beim GerichtHerrn annehmen dürfen. Die letztern aber weisen Freiheiten von Königen und Kaisern auf, wonach i"'jeweilen diese und andere zu Burgern angenommen haben. Hans von Baldegg hatte feines Schatzge^und der Herrschaft Schenkenberg wegen begehrt, man möchte ihm Nechttag ansetzen. Das hatte man gelß»»auf den 12. Heumonat abhin; er aber hat mit den Rüthen zu Eusisheim geantwortet, er sei übereilt »»begehre Ansetzimg eines andern Tages mit verschriebenem Geleit nach Basel innert fzwei Monaten.meint nun, da er nicht auf den Tag gekommen, so wolle man ihm keine Autwort mehr geben.Meinung soll man heimbringen und rathschlagen, wie man sich weiter in der Sache verhalten wolle. ^man etliche Büchsen von Baden nach Sargans schicken wollte, Bern aber Einsprache thut, weil es au 6»»gans keinen Theil habe, so soll man weiter darüber rathschlageu. z. Jeder Bote soll Antwort geben u"'ge»Dietrich von Hallwyl. «. Nheineck und Thal beschweren sich, daß sie von dem Gotteshaus St. Gaike»um einen Fall und Faßiiachtheunen angefochten werden, während sie vermeinten, solches nicht sch»^zu sein. Es wird erkennt, das Gotteshaus sei mit seiner Forderung für diesmal abgewiesen, es möge »bE'