Juli 1508. 4Z1
lederman die sinen zu ghorsame gefellig wil." f. Dietrich von Hallmyl ist, weil er zu Nheiufeldeu einenKaufmann in dem zu Baden den Kauflenten gegebenen Geleit niedergeworfen, vor die Boten dieses Tages^schieden worden und hat behauptet, er habe es mit Erlaubnis) der voriges Jahr auf dem Tag zu Zürichversammelten Eidgenossen gethan und könne deßhalb den Kaufmann nicht fahren lassen; er wolle jedochderer von Bern und Solothurn, derer Burger er sei, Rath einholen. Darauf ist diesen beiden Orten dringendgeschrieben, sie möchten die Freigebung des betreffenden Kaufmanns bewirken. Und da der Vogt von Hall-nberg zu Nheinfelden der Sache wegen einen Nechttag angesetzt hat, so schreibt man ihm, er möchte selbenaufschieben, bis der Handel an unsere Herren und Obern gebracht sei. K. Basel klagt, erstlich, der Kaiserhabe ihm 65 Gl. an den Unterhalt des Kammergerichts auferlegt, was es jetzt zu zahlen gemahnt werde,Zweitens sei es gemahnt, den Reichstag zu Worms zu besuchen, drittens unterstehe sich ein Priester zu^traßburg, „ein erb ze beziehen mit einer päpstlichen Comision," was wider Basels Recht und Her-kamen sei. Darauf wird beschlossen, erstlich, dem Kannnerrichter zu schreiben, daß er voi? seiner Forde-rung abstehen soll; zweitens, man stelle Basel anHeim zu erwägen, ob es zum Besuch des Reichstags ver-pachtet sei oder nicht; drittens wird dem Bischof und Capitel von Straßburg geschrieben, sie sollen denDiester von seinem Vornehmen abweisen und Basel bei seiner Stadt Freiheit und Ehehafte ruhig lassen.
Da man jährlich zu Frauenfeld Tag leisten soll, die einen Orte aber ihre Boten dahin schicken, dieandern nicht, so soll an alle Orte die Aufforderung ergehen, diese Tage fleißig zu besuchen; auch soll manberathen, ob man es bei einem Tage jährlich bewendet sein lassen oder ob man zweimal im Jahr^uhin kommen wolle, was Einige auch für nothwendig erachten, i. „Vnser pricsterschaft halb, betreffend^ subsidium vnserm gnedigen Herrn von Costenz zum Nomzug, ist sinen gnaden geschriben, das vns Eit-KUvssen bedunkt, sölichs nit schuldig sin vnd insunders dwil sölcher zug nit ein fürgang, das sin gnad diepriesterschaft des erlasse vnd vmb das vnsern Eitgnossen von Zürich antwurt znschick, dann vns sölichs nitNeulich sin mög." Ik. Man soll auch erklären, ob man die Reisekosten im schwäbischen Krieg vom Bischof
Constanz fordern wolle oder nicht. I. Herr Werner von Meggen, Vogt zu Baden, hat Rechnung abge-bt von seiner Vogtei. Sein Einnehmen beträgt an einer Summe 493 Pfund 2 Schilling, sein Ausgeben^'U'nt seinem Lohn 515 Pfund 4 Schll. 4 Hl. Also bleibt man ihm schuldig 22 Pfund 2 Schll. 4 Hl.
Hegnauers Hof erhält jedes Ort 20 Gl. in Gold, von Richers Hof 3 Gl. in Gold 2 Batzen. VonPetzenhofen erhält jedes Ort 9 Gl. in Gold 1 Dickplaphart. i». Hans Kling von Lncern, Vogt zu Sar-6"us, hat Rechnung gegeben. Sein Einnehmen an Korn, Käse, Anken, Weingeld, Vogelmahl, Fällen u. s. w.'rträgt 171J Pfund 18 Schll. 4 Hl.; seine Ausgaben für den Bau des Schlosses, für Kleider, für „kind zuZiehemsi den Landräthen und andere Kosten 2280 Pfund 5 ß. Daher bleibt man ihm schuldig 568 Pfund^ it. 8 hl., betrifft jedem Ort 80 Pfund Hl. Sodann begehrt er für seine Mühe mit dem Bau, flirGeldverlust, für seine Kosten „im Tod" (bei der Seuche) eine Vergütung. Darüber soll jeder Bote die^ Willing seiner Obern einholen. «». Dem Boten von Unterwalden ist die Forderung der 12 Gl., welche»unann Enentachers schuldig ist und die man ihm nicht nachlassen will, in Abschied gegeben. Z«. Da der"ndvogt von Sargans über den Bau des Schlosses daselbst und allerhand anderes Manches angebrachtlast was zu Verhandlungen Stoff bietet, so wird deßhalb ein Tag nach Sargans angesetzt auf den zweiten^nntag nach St. Jacobstag (6. Augstmonat.) «z. Rechnung von Wettingen. 1- Rechnung des Baus:"^lem sp Hand vffgenomen vnd dz Inen an den buw geschenkt worden ist", thut 2766 Pfund 6 Schll.' Hl. Dagegen haben sie verbaut 3335 Pfund 18 Schll. 10 Hl., also mehr ausgegeben denn eingenommen