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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1508.

S«7.

Baden. 4 ZI8, 4. Juli (ufs Ulvlol). (Jahrrcchming.)

Staatsarchiv Luccrn ! Allgemeine Abschiede, I). »2g. Z2K. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, IV. 241. Ebenda: Tschudische Sammlung, gg.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, Ii. »41!. Archive Solothurn, Freiburg, Basel, Schaffhauscn.

Boten: Zürich. Mathys Wiß, Burgermeister. Beru. Caspar Hetzel von Lindnach, Venner. Lucern-Petermann Feer, Ritter, Altschultheiß. Uri. Heinrich Göltschi. Schwpz. Hans Gerbrecht, Amman»-Unterwalden. Arnold Frunz, Seckelmeister. Zug. Ulrich Nätich. Glarus. Fridolin Huser, Amman»-

A.» Vom Vogt in den Aemtern im Argau erhält jedes Ort 45 Pfund Heller, von der Landvogtei i>nThurgau 29>/2 Gl. in Gold, vom Landgericht 24^/« Gl. in Gold und drei Batzen. ?». Jeder Bote soll dasBegehren des Abts von Kreuzlingen an seine Herren bringen, daß jedes Ort in sein, während des letzteKrieges verbranntes, jetzt wiederum von ihm erbautes Gotteshans ein Fenster verehren möchte, da wir desGotteshauses Kastvögte seien. «. Rudolf, der Wirth zum Engel in Mellingen an der Brücke, bittet auch «»»Schenkung von Fenstern. Alls dem nächsten Tag soll man auf beide Gesuche zu- oder absagen. «!. BeMlich der Wiederanhandnahme des Verkommnisses von Baden wegen der Pensionen und Reisläufer antwortedie Orte wesentlich wie ans dem vorhergehenden Tage zu Zürich. Zürich bleibt bei seiner Erklärung »»^will das Verkommniß mit den übrigen Orten wieder aufnehmen. Bern will die französische Vereinung biszu ihrem Ablauf halten, dann mit gemeinen Eidgenossen in das Verkommniß von Baden gehen. Lucer»will mithalten, wenn alle Eidgenossen, Niemand ausgenommen, von den Pensionen abstehen und aller Herr?»müssig gehen wolle. Uri will seine, dem römischen König gegebene Zusage halten, daher jenes Verkomm»^für dießmal ruhen lassen. Schwyz ebenso, doch wenn man dem Boten etwas anderes in Abschiedwolle er selbes gern heimbringen. Unterwalden tritt ebenfalls nicht ein, doch wenn einhellig das Gege>»theil beschlossen würde, will es sich nicht söndern. Zug will die französische Vereinung, so lang sie »»^dauert, halten; wenn jedoch gemeinsam etwas Gutes vorgeschlagen werde, wolle es anhören. Glarus bb»^bei der Meinung, das Verkommniß wieder anzunehmen, damit man der Unruhe los werde. Basel bb'i^bei dem Verkommniß; bringt der Beibrief Irrung, so thue man ihn ab. Frcibnrg schreibt, es trete dc«»bei, was die Eidgenossen gemeinlich beschließen. Solothurn: Wenn die ihm vorhergehenden Orte einh^seien, so wolle es sich nicht söndern,-doch die französische Vereinung bis zu ihrem nahen Ende halten.Abt von St. Gallen: Des Schwörens halb belade er sich nicht, denn er nehme keine Pension; was «»»"aber im Uebrigen beschließe, darein werden sich zweifelsohne seine Landschaft und seine Gotteshausst»^unklagbar schicken. Die Stadt St. Gallen wird annehmen und befolgen, was man gemeinsam beschst^.'In eben dein Sinne erklärt sich Appenzell mit der Bemerkung, daß ihm wohlgefiele, wenn das VerkolN»»»gemeinlich wieder angenommen würde. Schaffhausen schreibt, es habe bisher das Verkommniß bcobach^und werde es auch ferner thun. Da nun also die Antworten wiederum nicht gleichförmig ausgefallen st» ^so hat man beschlossen, der Sache wegen dießmal nicht weiter Tag anzusetzen,sunder mög sich jeder»«»»»der ding halb verscchen nach sinem gefallen vnd des Jederman truwt glimpf vnd Er ze haben." ^ ,in Beziehung auf die Bestrafung der ungehorsamen Knechte, worüber man ans diesem Tag hätte Ant«»^geben sollen, waren die Instructionen nicht gleichförmig.Darumb ist abgeredt, das jederman die st»^'strafen vnd insunders den houptlüten, (die) etwas nit hüpschs gehandlet haben söllen, nachfragen, als da>