Juni 1508.
429
^ st g.d valorsm Nsstonmn Uornonsinm sen Nödiolanondiinm pro tlorono ant tria scmta Uögio «1ö^ols xro Huatuor HoröniZ) in eigenen Kosten zu ihren Händen oder in Genf auszuzahlen und zwar innertden nächsten acht Jahren, vom nächsten St. Johannes des Täufers Tag an gerechnet, auf welchen die ersteZahlung verfallen soll. Wenn ein oder mehrere Termine verflössen, ohne daß die Zahlung erfolgte, sowögen Bern und Freiburg die restirende Schuld mit jährlichein Zins zu 5 °/o, Kosten und Nerzugszinsvon den Provinzen Chablais, Waadt und Gex (döNMsii) und den nächstgelegenen citramontanen Landschaftendos Herzogs, die dafür assignirt und hypothecirt sind, mit eigener Gewalt einziehen. 4. Der gegenwärtigevorzog Carl bestätigt und bekräftigt für sich und seine Nachkommen die Briefe der Herzogin Jolanta, wodurchvormals Freiburg und dessen Gebiet von Savoyen liberirt worden sind. Und da in dein Verkaufe von Ca-8trum öt dominium NontgSniaoi lös monts, der von der genannten Herzogin Jolaiita an Freiburg gethanworden, der Rückkauf vorbehalten ist, so verzichtet Herzog Carl auf dieses Rückkaussrecht, legt eine daherigeKassation jener Klausel und neue Provision in die Hände derer von Freiburg und übergibt ihnen alle aufdieses Object bezüglichen Briefe, Rödel u. f. w. Freiburg bleibt im ruhigen Besitz aller übrigen Städte,Schlösser, Herrschasten u. s. w., die es beim Abschluß dieses Vergleichs inne hat, nach den jetzt errichtetenBarchen und Grenzen, von Herzog Carl und dessen Nachfolgern in keiner Weise und unter keinem Titeldoßhalb angefochten. 5. In Allem Obstehenden werden die Rechte des heiligen römischen Reiches und derKirche von Lausanne ausdrücklich vorbehalten. 6. Dagegen versprechen Bern und Freiburg, den Herzogvvd seine Nachkommen, wenn alles Obstehende erfüllt sein werde, in bester Form für die 120,000 fl. zuMttiren und auf alle Ansprachen aus dem Titel der obbemeldeten Schenkung zu verzichten. 7. Mittelstdwses Uebereinkommens erklären die Parteien ihre Streitigkeiten als geschlichtet und versprechen beidseitig,don übernommenen Verpflichtungen getreulich nachzukommen.
Pergamentene lateinische Urkunde mit anhängenden Siegeln von Bern und Freiburg.
Das herzogliche Siegel fehlt an beiden Exemplaren. In einem Annexe dagegen, ää. tAnrm1>si-is.vi äioviZssümi Lsormä» msnsis dnmi anno millssimo HuinAsntssimo oots.no, mit dem herzoglichen Siegel undAnführung sämmtlicher gegenwärtiger Näthe, erklärt Herzog Carl die Ratification aller und jeder Punkte diesesVergleichs.
ZWK.
Chambery. jtitNi, 22. Imn (dis vigoslma ssounäa Mensis .1 NIM)
Archiv Frciburg.
Atit Bezugnahnte auf den am 9. gleichen Monats zu Bern mit den Städten Berit und Freiburg^voffeven Vergleich und seilte am 22. zu Chambery mittelst Annex erklärte Ratification stellt Herzog CarlSavoyen unter seinem großen Reitersiegel und mit seiner Unterschrift in Gegenwart der Räthe des^vzvgthums den Freiburgern eine Urkunde aus, worin er die Verzichtleistung der Herzogin Jolanta - auf^ oberherrlichen und lehensherrtichen Rechte des Hauses Savoyen auf die Stadt Freiburg, deren zur Zeit^vzvg Ludwigs besessenes Gebiet und dessen Einwohner bestätigt und für sich und alle seine Nachfolger im^vsogthum für ewige Zeiten als verbindlich erklärt. Ferner verzichtet er auf das zur Zeit vorbehaltenevckkaufsrecht der seither durch Kauf an Freiburg gekommenen Herrschaft Montagniaci les Monts (Mon-^»Y les Monts) und erklärt alle Briefe, die allfällig diesem Verzicht widersprechend zum Vorschein kommen
Achten, alz ungültig und kraftlos. Pergamentene Urkunde im Archiv Freiburg.