Mai 1508.
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Zürich. 4Z08, 10. Mai (Mittwoch »m- Ü!uierü?-ii).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I». Z22. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, Ii . SOS. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, Ii. Z2t. Archive Schwyz, Solothur», Freiburg, Basel, Schaffhausen.
Zufolge des letzten Abschieds sollte auf diesen Tag jedes Ort endlich und bestimmt sich erklären,^ es das vor Jahren zu Baden aufgerichtete Verkommniß der Pensionen und Kriegsläufe wegen annehmenwolle oder nicht. Da sich aber wieder erfunden, daß die Boten ungleiche Instruction hatten und man dem-nach zu keinem Beschluß gelangen mochte, so ist man übereingekommen, die Instructionen, wie sie eröffnetwurden, sämmtlich in den Abschied aufzunehmen, damit jedes Ort darüber sitze und sich entschließe, wobeies bleiben wolle. Auf dem Tag der Jahrrechnung zu Baden soll dann Antwort gegeben werden; diejenigenDrte, welche an der Vogtei Baden nicht Theil haben, sollen deßhalb ihre Boten am andern Sonntag nachber Ablaßwoche (2. Juli) zu Baden haben. Die Antworten der Boten auf dem heutigen Tage habenfolgendermaßen gelautet: Zürich hat den vor Jahren zu Baden aufgerichteten Brief wieder angenommenund will selben für sich halten, in Hoffnung, daß andere Eidgenossen dieses auch eingehen werden. Wennsolches aber auch nicht geschähe, so will Zürich dennoch den Brief für sich halten und unverzüglich darüber^uthschsiM,^ ob es die Seinigen aus der Stadt und vom Lande berufen und mit ihnen die Ordnungbeschließen wolle oder was sonst zu deren Vollstreckung und zur Sicherung der Ruhe erforderlich sei. Bernwill dem König von Frankreich die Vereinung halten, so lange sie mährt nnd nachher, wenn man sich gemeinsambazu versteht, aller Fürsten und Herren müßig gehen, sagt also in diesem Sinne jetzt schon ja, doch daß esbann ohne Aenderung bei dem Beschlüsse bleibe und daß derselbe auch vollzogen werde. Lucern will dem^önig von Frankreich die Vereinung halten, wie Bern. Darnach, wenn man gemeinsam beide Briefe ein-gehen wolle, so sei es auch dabei. Auf Anderes einzutreten hat der Bote keine Vollmacht, sondern soll,^e»n ,nan Anderes vornehmen wollte, berichten. Uri und Schwyz sollen anhören und heimbringen.Ewalden will dem römischen König halten, was es mit Uri und Schwyz ihm zugesagt, kann deßhalb das^rkommniß von Baden nicht zusagen und will keinen Tag mehr leisten, so lange die Franzosen im Landswd. Nidwalden will mit den drei Orten oder dem Mehrtheil derselben dem römischen König den Nom-thnn helfen, wie es zugesagt; den Brief von Baden läßt es zur Zeit ruhen. Zug bleibt bei seiner^wrigm Antwort, wenn drei oder vier Orte dem Könige von Frankreich die Vereinung halten wollen, sowolle es das auch thun, nachher wenn man eins werde, aller Fürsten und Herren müssig zu gehen, so sei^ auch dabei. Glarus bleibt bei seiner auf allen Tagen festgehalteneu Ansicht, man sollte sich dahindeinen, das Verkommniß von Baden zu halten und aller Fürsten und Herren müssig zu gehen. Basel:^an soll das Verkommniß von Baden unbedingt wieder annehmen und den Veibrief, wofern derselbe^wrung veranlasste, abthun. Wenn einige Orte das nicht eingehen wollten, so möchte man zu ihnen schickenmit ihnen reden, was nothwendig und gut sein mag. Freiburg: Was man gemeinlich thue, wolle esthun. Solothurn will dem König von Frankreich Brief und Siegel halten und was die Eidgenossen^gemein oder der Mehrtheil thun, das wolle es auch thun und in Allem die Ehre und den Nutzen der^bgeuossenschaft fördern helfen. Schaffhansen will den zu Baden gemachten Brief wieder an die Hand'whmen, seinerseits habe es ihn gehalten und von keinem Fürsten noch sonst Jemanden eine Pension genommen.