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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1508.

Diese Antworten finden sich auch im Archiv Freiburg unter dem Titel:Antwurtcn gemeiner Eidgnossen vffdem gehaltnen Tag zu Lucern Zinstag nach Jnuocauit Anno viisi- "

Im Exemplar der Tschudischen Sammlung ist die Abschrift der französischen Vereinung von 1499 beigerücküDer Freiburger- und der Berner Abschied datiren:Vff Mittwuch nach der alten Vasnacht." In demselben fehlt »>

Zvt.

Einsiedeln. 4608, 30. März (Donstag vor i^wre).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I). 8l8. Staatsarchiv Zürich: Tschudische Sammlung, »8.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, X. 8l2. Archive Solothurn, Jreiburg, Basel.

Auf diesem Tag süld erschienen der Freiherr Ulrich von Sax, der Doctor Johannes Schad u»dHans von Landenberg, der römisch kömglichen Majestät Anwälte, und haben abermals begehrt, daßEidgenossen zufolge des dem König überschickten Abschiedsstill stan", die Ihrigen, welche dem König vo»Frankreich zugezogen seien, abfordern und, wenn sie nicht gehorchen, strafen sollen. Denn wenn dem Absehtnicht nachgelebt würde, so fände sich die königliche Majestät genöthigt, bei den Ständen des Reiches darüberKlage zu führen. Weiter bitten sie, wenn königliche Majestät für den Nomzug der Unsrigen bedürfte, bebmair ihr solche zuzieheil lassen möchte. Darauf ist geantwortet, der Nilgehorsam der Unfern sei uns leibllild mißfällig, wie wir schon früher auf Tagen erklärt haben. Wir wollen sie abermals schriftlich vo>»König und vom Grandmaitre ab- und heimfordern, damit dem Abschied nachgelebt werde. Dabei begehtwir, daß glich der römische Köllig unsere Knechte auf keinen Weg annehme, damit uns nicht weiterer kl»'gehorsam begegne. L». Da die Zeitverhältnifse seltsam und schwer sind und man in großer Sorge steht, ^möchte, wofern man sich nicht bestens vorsieht, gemeiner Eidgenossenschaft große Unruhe daraus entspringtso wird beschlossen, den Obrigkeiten an's Herz zu legen, daß wir uns einmüthig erklären möchten, all^Fürsten Ulld Herreil »nissig zu gehen, wie das von unfern Vorfahren an uns gebracht ist und die»^es fordern, daß der Brief, der kürzlich der Pensionen und Reisläufe wegen angenommen worden, wied>»'erneuert und eidlich bekräftigt werde lind daß, falls ein Ort diesen Brief, oder was dann vereinbart würdt,nicht annehmen wollte, die übrigeil Orte mit dein oder denen, welche sich so absonderten, keine Tageleisten sollten, wie dieses damals auf dem Tag zu Baden war verabredet worden. Ueber Alles das njeder Bote seiner Herren Antwort bringen auf einen Tag, der deßhalb auf Dienstag nach Crucis Jnvttionis (9. Mai) nach Zürich angesetzt wird. «. Alis den nächsten Tag soll man auf das Anbringen ^Vogts voil Sargans antworten, daß man entweder den Ball des dortigen Schlosses einstellen, oder da»"ihn mit Geld verseheil möchte. «4. Auch soll auf der Jahrrechnung der Anzug behandelt werden, ob >»»»das Schloß voil Sargans mit stärkerm Geschütz versehen wolle, oder nicht, s». Jeder Bote kennt diedes Ammann am Eggeli voll Appenzell um ein Almosen an etil Schwesternhaus daselbst, t. Dervon Lucern soll im Rainen gemeiner Eidgenossen seine Herren und Obern ernstlich ermahnen, daß si»französische potschaft ane verzug abvertigen, dann sy besorgen, wo dz int geschlichen sölte, groß viiruw dar»pentspringen, als der pott wol weist." Auch andere Orte, in welche die französischen Boten komlnen würd^bsolleil sie nicht aufnehmen, sondern anhalten, die Eidgenossenschaft zu verlassen. Der Botschaft selbstgeschrieben/ sich wegfertig zu machen und die Eidgenossenschaft zu verlasseil, damit ihr und lins nicht iveiü^Unruhe erwachse.

v, «I fehlen im Berner Abschied.