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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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423
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März 1508. 42g

^hre erfordert. «I. Der Bote von Zürich hat aus Auftrag seiner Herreu begehrt, daß Oswald Schmitz,^berli von Nischach, Pfäffli Ziegler, Jörg Engelhard und Beruhard Blaarer in allen Orten, wo sie betretenwurden, gefänglich angenommen werden möchten.

Der Lucerner Abschied enthält nebst dem Botenverzeichniß nur den Artikel welcher im Zürcher Abschiedals 4 erscheint. In letzterm finden sich auch die Standesvoten: >

Zürich will bei dem Abschied von St. Pauli Bekehrung Tag bleiben, demnach still sitzen, dem König vonFrankreich gegenwärtig keine Knechte lassen und weft die Franzosen dem Abschied nicht nachgelebt, sondern Knechtegeworben und weggeführt haben, so soll der Bischof von Rieux, als eine geistliche Person, die Eidgenossenschaftverlassen, der Herr von RoqUebertin dagegen zu Lucern in ein Haus schwören und bis die Knechte wieder heimßnd, auf seine Kosten da bewacht werden.

Bern will keine Antwort geben, bis die Knechte wieder heiin sind, dann erst untersuchen, wozu man Frank-reich verpflichtet sei; kommen die Knechte aber nicht heim, so will es über weitere Maßregeln berathen.

Ur i: Wenn es von römisch königlicher Majestät gefordert werde, wolle es, wie die Altvordern, zum Romzughelfen, daneben künde es der französischen Botschaft Vereinung und Geleit auf, weil sie sich nicht nach selbengehalten haben.

Schwyz kündet ebenfalls der französischen Botschaft Vereinung und Geleit auf und wenn die zum Königvon Frankreich gelaufenen Knechte nicht heimkommen, will es auf römisch königliches Erfordern auch zum Rom-ZUg helfen.

Obwalden will, wenn es neuerdings verlangt wird, mit dem Mehrtheil, oder mit Uri und Schwpz zumNomzug helfen, wie es vormals zugesagt, oder wenn die zum König von Frankreich gelaufenen Knechte heim-gebracht werden, will es über des französischen Königs Begehren rathschlagen und thun, was es gut dünkt, kommendie Knechte aber nicht heim, so künde es den Franzosen Vereinung und Geleit auf.

Nidwalden hat nur Vollmacht zum Anhören und Berichten.

Zug wie früher: wenn zwei oder drei odör mehr Orte ziehen, wolle es auch ziehen und thun, was manschuldig sei.

Glarus will, daß mit der französischen Botschaft geredet werde, daß sie zu Lucern bleibe, bis die KnechteZurückgekehrt seien, dann wolle es thun, was es gut finde und was man schuldig sei.

Basel will bei dein Abschied von St. Paulustag bleiben und die hingelaufenen Knechte nach dessen Fest-setzung strafen.

Freiburg: Wenn die Knechte heimkommen und dann dem König von Frankreich daran liege, mit unsZU unterhandeln, so sei es bereit, mit andern Ständen dazu Hand zu bieten und zu thun, was man schuldig sei.

Solothurn: Man soll mit den französischen Boten reden, daß unsere Knecht wieder heimkommen undöozahlt werden, dann will es mit andern Eidgenossen auch thun, was man schuldig ist.

Schaphausen bleibt bei dem Abschied von St. Paulstag und verlangt, daß die Knechte heimkommen.

Abt von St. Gallen: Es soll mit den französischen Boten geredet werden, daß die Knechte nach Hausesvminen. Dein römisch königlicher Majestät zugesendeten Abschied soll nachgelebt werden.

Stadt St. Gallen:Dwil dem nächsten Abscheid nit gelebt vnd vnser kuächt nit arhcim kommen syend,süssen si es bliben; was aber gehandelt werd, well er sinen Herren vnd Obern heimbringen."

Appenzell begehrt, daß alles zu gutem Frieden gebracht werde, auch daß die Knechte heimkommen.

Lucern: Wenn drei oder vier Orte oder mehr zum König von Frankreich ziehen, so will es auch ziehenuud halten, ivas man an frühern Tagen versprochen, im Uebrigen seine Hand offen behalten und thun, wozuNutzen und Ehre weisen.