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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1508.

rückkehrenden Boten zu berichten. Mit den Boten des römischen Königs ist auch geredet, daß ihr König unsereKnechte nicht aufwiegeln noch annehmen soll.

Im Berner Abschied U. 286 findet sich die Erklärung wörtlich gleich, doch in Form eines Missivs an denrömischen König, nur mit einem andern Schluß. Statt:Dz alles vermerk sin M. u. s. w." heißt es nämlichda:Vnd daby ist an Jr k. M. demütig beger, damit wir Eydgnossen also rüwig bliben, das sin k. M. die vnserndeHeines wegs vff noch annemen wellen, als mit dem französischen küng ouch verschaffet wirt; das alles vermerküwer k. M. im allergnädigsten vnd besten, als es ouch in gutem beschicht, wellen vmb dieselb üwer k. M. wirvndertänigs gehorsams vnd verpflichts willen zu verdienen. Datum vnd beschlossen u. s. w." Ebenso im BaslerAbschied und bei Dumont IV. 89 mit dem Datum Lueern, Samstag vor Purificationis Marie (29. Januar).

TSS

Lucer n. IiilM, 23. Februar (Miuwuch Si. Macht« Abend).

Staatsarchiv Lucern: Lucerner Abschiede, t'. 212 v. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, IV. 2IIZ. Ebenda: Tschudische Sammlung, »l.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, Ii. 28S. Archive Basel, Schaffhausen.

Boten: Zürich. Meister Ulrich Felix. Bern. Haus Rudolf von Scharnachthal, Ritter, Schulteiß!Venner Wyler. Uri. Ammann Beroldinger; Vogt Schülli. Schwyz. Ammann Wagner; Vogt Fleckli>Obwalden. Welti von Flüh. Nidwälden. Zug. Ammann Steiner; Heinrich Clewi. Glarus-Marx Schriber, Landschreiber. Basel. N.Lombard. Schaffhausen. Bürgermeister Waldkirch. Frei-bürg. Hans Techtermann. Solothurn. Niclaus Conrad, Schultheiß; Benedict Hugi. Stadt St. GallewHans ab der Rüti, Burgermeister. Abt von St. Gallen. Jacob von Hertenstein, Hauptmann. Appen-zell. Lorenz Sutter. Lucern. Peter Tammann, Schultheiß; Petermann Feer, Altschultheiß, Ritter!Jacob Vramberg, Altschultheiß; Ludwig Küng; Jacob von Wyl; Hans Natzenhofer, Seckelmeister.

z». Dieser Tag wird geleistet der Unruhe wegen, die sich durch den Aufbruch der Knechte seit dem letztenzu Lucern auf St. Pauls Bekehrungtag abgehaltenen Tage gemacht hat, welcher Aufbruch Jedermanngrößtem Mißfallen gereicht und unserer Eidgenossenschaft unleidlich ist. Man hat daher der französischeGesandtschaft, welche angehört zu werden verlangte, um sich zu entschuldigen, ernstlich und wiederholt erklärt,solches durch sie vorgenommene Aufwiegeln sei wider den vorigen Abschied und ihre Zusage; man verlangtdaß sie die Unsrigen, die dergestalt ungehorsam geworden, wieder nach Hause stelle. Sofern es nicht gesclst^werde man es als einen Bruch der Vereinung achten und für einen Bruch ihres Geleits, man werde swauch nicht aus unfern Landen abreisen lassen, bis sie die Knechte wieder stelle. Darauf haben die fra^"zösischen Boten sich abermals entschuldigt, mit Bemerken, die Sache sei nicht in der Weise geschehen, ^man ihnen vorwerfe, man möchte die Knechte dem König in dieser dringenden Lage lassen. Dabei ernew'^sie im Namen des Königs ihr Begehren, daß ohne längere Zögerung die Hülfsvölker zu seinem DienstMaßgabe der Vereinung ans die Orte umgelegt, ausgerüstet und marschfertig gehalten werden möchten.König bedürfe derselben und wolle wissen, wessen er sich zu versehen habe, daher verlangen sie den endlich^Entschluß der Eidgenossen zu vernehmen. In der dießfalls eröffneten Umfrage unter den Boten der Eigenossen ergab sich, daß sie ungleiche Instruction hatten. Die einen vermeinten den Franzosen, die be>ävorigen Abschied nicht nachgekommen, nichts mehr schuldig zu sein, andere hatten nur Auftrag, anzuh^^und zu berichten, andere wollten die Erklärung abgeben, wenn die ausgezogenen Knechte wieder zurückgem