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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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December 1507.

Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Basel, Solothurn und Schaffhausen, Abt und Stadt St. Gallenund Appenzell schreiben von diesem Tag an Lucern: Nachdem der Eidgenossen Boten jüngst bei königlicherMajestät zu Kaufbeuren gewesen und eröffnet haben, wie wir helfen wollen den Romzug zu thun, habe der Königeinen weitern Tag auf Nicolai nach Zürich begehrt, wohin man gehofft hätte, daß auch Lucern seine Boten sendenwürde, da davon, ihres Bedünkens, doch unser aller Frieden und Ruhe abhänge. Das habe aber Lucern nichtgethan; man sende ihm deßhalb den Abschied und habe auf Montag nach dem Neujahr (3. Januar) einen andernTag nach Lucern angesetzt. Bitte, Lucern wolle «uch seinerseits die Sache befördern helfen.

TS«.

Lueer n. ä ZO3, 5. Januar (vff Miuwnchm der hl..? Küng Wem.)

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I). 240. Ebenda: Lucerner Abschiede, e. 207. Staatsarchiv Zürich! TschudischeSammlung, 80. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, Ii. 87.274. Archive Solothurn, Schaffhause».

Boten: Zürich. Marx Nöist, Burgermeister; Meister Weingartner. Bern. Schultheiß von Schar-nachthal; Junker Caspar Hetzet. Lucern. Uri. Ammann Jmhof. Schwyz. Martin Pfil. Unter-walden. Ammann Wirz. Zug. Ammann Steiner. Glarns. Ammann Kuchli. Basel. Peter vonOffenburg, Burgermeister. Freiburg. Franz Arsent, Schultheiß. Solothurn. Niclaus Conrad, Schult-heiß; Benedict Hugi, der jüngere. Schaffhansen. Bürgermeister Barter. Abt von St. Gallen. SeinHauptmann I. Jacob von Hertenstein. Stadt St. Gallen. Hans ab der Nüti, Burgermeister. Appen-zell. Ammann am Eggeli.

j». Die Sache des Hans von Baldegg ist wieder vorgenommen und ist unfern Eidgenossen von Berngerathen worden, um seine Ansprache an Schenkenberg das Recht nach seinein Vorschlag anzunehmen. 2lndem gleichen Ort, wo sie das Recht in dieser Sache annehmen, soll dann auch über das Schatzgeld der1000 Gl. des Hans von Baldegg entschieden werden. I». Auf diesem Tag sind Boten von Mühlhausen erscha-uen und habeil angebracht, der römische König habe ihrer Stadt eine Anzahl Volks zu Pferd und zu Fußden Nomzng auferlegt, der von Landau verlange von ihnen 394 Gl. ebenfalls für den Nomzug und 34 Gl. Z"'"Unterhalt des Kammergerichts. Das Alles beschwere sie und sie seien dessen von Alter her nicht gewöhnt, ^begehren Rath und Hülfe um solcher Beschwerde los zu werden. Ferner sei ein Span, den sie gegen Herr"Hans Ulrich von Pfirt gehabt, durch die Räthe des römischen Königs und der Eidgenossen Boten vergliche"/der Vergleich aber durch die, welche ihn besiegeln sollten, nicht besiegelt wordeil. Darauf hat man demrömischen König lind beiden Markgrafen geschrieben, wie jeder Bote wohl weiß. «. Zürich hat sei"?"Boteil auf diesem Tag geschrieben, der Herzog von Württemberg habe es gebeteil, während seiner Abwesendzum Romzng sein Land und seine Leute, seine Statthalter und Räthe für gute Nachbarschaft empfohlen Z"habeil und dieses Gesuch auch an die Eidgenossen zu bringen. Davon wurde Kenntniß genommen. «I. Bez''4lich der oberwähnten Sache des Hans von Baldegg habeil die Boten von Bern das Recht um SchenkeubelÜvor gemeinen Eidgenossen anzunehmen erklärt. Mail hat daher den Tag hiefür auf die JahrrechnungBaden angesetzt. Jeder Bote soll Gewalt erhalteil, in dieser Streitfrage und über das Schatzgeld det1000 Gl. zu urtheilen. Dem Hans von Baldegg soll ein Geleitbrief zugesendet werden. «. Jeder Bet^kennt das Anbringen und die Klage des Bischofs voll Rieux und des Herrn von Noguebertin und die t5>>^schuldigung des Oswald von Rotz des Handels wegen, den Jörg auf der Fluh durch etliche Knechte