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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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December 1507.

königlichen Räthe und Anwälte zu bedenken genominen und nochmals verlangt, daß wir die Hülfe mit denWorten zusagen möchten, die sie vorher gebraucht, indem sie als Boten andere Erläuterung nicht wüßten,oder aber daß wir versprechen möchten, still zu sitzen, keinem Theil zu helfen und unsere Knechte zu Hausezu halten, wie im bayerischen Krieg. Endlich haben sie, ohne Befehl vom König, nur aus sich selbst, ange-bracht, daß, wenn es seiner Majestät gefallen sollte, den Romzug durch das Gebiet der Venediger zu thun,welche ihr und dein heiligen Stuhl zu Rom etliche Städte wider Recht vorenthalten und durch allerleiPraktiken den Romzug hindern wollen, für uns Ehre und Nutzen zu erholen wäre, wenn wir dem Königund dem hl. Stuhl bei Gelegenheit des Nomzugs diese Städte erobern hälfen, lieber Alles dieses habender Eidgenossen Boten einen andern Tag angesetzt auf Montag nach dem Neujahrstag (3. Januar 1508)-Jeder Bote soll die abgeschriebenen Meinungen heimbringen und die Obrigkeiten sollen sich bis dahinentscheiden, wobei sie bleiben wollen. Von diesem Tag aus soll dann der römisch königlichen Majestät ei»Tag zur Antwort auf die obigen Artikel angesetzt werdein An Lucern, Zug, Glarus und Freiburg werden dieheutigen Verhandlungen mitgetheilt, den drei letztern Orten wird insbesondere dazu geschrieben, daß sie de»angesetzten Tag beschicken und mit uns in der Sache handeln möchten, wie es zu Friede, Ruhe und Lobunser Aller dienen möchte, i». Unsere lieben Eidgenossen von Lucern, Zug, Glarus und Freiburg habe»nun etliche Tagleistungen nicht beschickt, obschou sie dazu eingeladen waren. Daraus möchte aber allerleiVerachtung, Irrung und Widerwärtigkeit erwachsen, auch können unsere Vögte im Thurgau, Rheinthai,zu Baden und anderswo über Sachen, worin sie Rath und Unterweisung bedürfen, nicht angehört u»babgefertigt werden. Daneben findet anch von Hauptleuten und Knechten allerlei Zu- und Nachlauf zu de»Botschaftern beider Könige statt, wovon zn besorgen ist, daß gar bald daraus Parteiung und Kummerentstehen möchte. Diese beiden Stücke sollen die Boten an ihre Obern bringen und auf dem Tage zu Lucer»antworten, was darin zu handeln sei. e. Vor die Boten dieses Tages ist Herr Philipp von Roqueberti»mit einem Credenzbrief des Königs von Frankreich getreten und hat eröffnet, wie großes Wohlgefallen sei"Herr an der Antwort habe, welche unsere Boten dem römischen König zu Kaufbeuern des Romzugs wegr"gegeben und worin sie den König von Frankreich so gebührend bedacht hätten. Ferner hat er seinen Herr"entschuldigt, die Verwüstung, welche die Seinigen im Lande Brabant gethan, sei wider seinen Willen geschehe»-Denn als er durch Frau Margaretheil, welche jetzt für ihre Vettern, die jungen Fürsten, in den Nieder-landen das Regiment führe, denselben seinen Verwandten gegen den Herzog von Geldern, auch seinen Be^wandten. Hülfe zu leisten angegangen worden sei, habe er zwischen den Parteien einen Waffenstillstand aufMonate gemacht. Mit Verletzung desselben haben die Niederländer den Herzog von Geldern geschädigt >»^dieser ihn um Hülfe angesprochen. Da habe er ihm einen reisigen Zug zur Beschützung seines Landes zugesch»^aber denselben sofort wieder zurückberufen, als er vernommen, daß er in Brabant eingefallen sei, um d»'jungen Fürsten zu schädigen. Ferner vernehme der Bote von Frankreich, der römische König verlangeuns Mannschaft gegen die Venediger; da sei wohl zu ermessen, daß, wem: derselbe uns aus unserm Landebrächte, der König von Frankreichdieselben Venediger sin müßte." Wenn es auch uicht gegen diesen, sonder»gegen die Venediger gehen sollte, so käme das auf eins heraus, denn der König von Frankreich sei mit de»Venedigern in Bündniß und könnte sie uicht verlassen. Mail möchte daher hierin mit dein römischen Kömönichts handeln. Endlich erklärt der französische Bote, er wolle hiemit abermals, wie er auf frühern Tagr"schon gethan, unsere Knechte laut der Vereinung gefordert haben, mit der Bitte, daß gegenüber denfachen Praktiken, welche durch die römisch Königlichen zur Wegführung von Knechten geübt werden,