November 1507.
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Die Antwort der markgrüflichen Anwälte.
1. Sie geben zu, daß das Schloß Joux seinen Ursprung von denen von St. Georg her habe, denn auchdes Markgrafen Titel und Recht rühre von daher, aber sie geben nicht zu, daß die Grafen von Burgund esvon denen von St. Georg erkauft haben, nur einige Gülten seien so erkauft worden, mit welchen das Schloßunbilliger Weise in Besitz genommen worden sei.
2. Auf den Frieden von Salins könne man sich nicht berufen, weil eben in Folge dessen Pontarlier undandere Orte, als zu der Grafschaft gehörig, zurückgegeben, Joux aber in Händen des Markgrafen verblieben undnicht zurückgefordert worden seien.
3. Der römische König wolle Kläger und Nichter in der Sache sein, was nicht stattfinden könne. Auchschicke es sich für einen römischen König, der ein Förderer und Schirmer des Rechts sein soll, nicht, dem Mark-grafen das Seine zu nehmen, ohne ihn. zuvor rechtlich darum anzusprechen.
4. Sie verlangen von den vier Städten Hülfe und Beistand in des Markgrafen Kosten! mit der könig-lichen Botschaft zu verhandeln oder auf ihre Artikel zu antworten, haben sie keinen Auftrag.
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Kaufbeuern. 4Z07, Oetober °dcr November.
Staatsarchiv Zürich: Tschudische Sammlung, 87. Archiv Areiburg.
„Römisch k. M. unseres allergnedigisten Herrn Abscheid den Sandtbotten der Aidtgnossenschaft, NämlichZürich, Bern, Vre, Schwitz, Vnderwalden, Basel, Soloturn, Schaffhnsen, vuch des Abtz von sant Gallen,Statt Sant Gallen vnd des lantz von Appenzell vsf die Antwurt, so sp Jr. k. M. des Nomzugs halbenNamen der gemelten orteil vnd der andern, setz hie zn Kouffbüren gegeben haben:
Vorerst als die bemelten Sandtbotten Jnnamen wie vor, vff vorbeschechen k. M. Handlungen antwurtbeben, sich „verkeil lasseil vnd erbotteil haben, was gstalt die örter vnd die andern, so obstond, der k. M.^ romzug zethuil verhelfen wollen — Söllich Jr antwurt und erbietten nimpt die k. M. dismals gncdigclichDoch diewil Jr k. M. vnd des hailgen richs notdurft erfordern wyl, sölich Jr antwurt vnd erbieten^ bilff halber etwas baß ze erlütern vnd ze erkläreil, so ist Jr k. M. willens, Jr M. rät vnd botschaftein geaailteil tag, nämlich vff, Nicolai nechstkünftig gen Zürich zn schickeil vnd allda witer notdurftigGärung vnd erlütrung Jr antwurt vnd erbietens der hilff vnd andrer fachen halb zu ersuchen vnd handlen^ laussei,. — Solichs habeil die Saudtbotten zu Dank vnd darzu witer an die ort vnd ander, von den sp^schickt si„d, hinder sich zu bringen, angenommen.
Zum Andern, als dann etlich der k. M. rät, als vß Inen selbs, nebent diser Handlung den sandtboten^ lch fürschlag getoil, die nochinals der k. M. Räte Jr k. M. fiirgehalten vnd ze erkennen geben haben,^irschlag vnd artikel laß Jr M. wolgefallen vnd hat die angeilommeil, desglich haben och die bottenartikel vild fiirschlag mit getrüwem vlpß hinder sich zebringeil angenomen.
Zllm dritten, nachdein offenbar vnd wisseilt ist, was gestalt der kling von Frankrich vß bösem fürnemen»lutwilleil vrsacht die k. M. vnd das hailig Rick) an Jrem fürnemen der kaiserlicheil krön zu verhindern. ^lat vild vnbillich Jr k. M. vnd dz rich wider alle billichait vnd oberkeit mit krieg vnd vnfug vber-vild angriffen hat, diewil vild die k. M. ail den orteil vild den andern, dero Sandtboteil gegenwärtigsi„d, alt zwpfel hat, sonder sr> eilthalteil Ire knecht anHeim vnd verhüteil, das die dem kling zu
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