Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
405
Einzelbild herunterladen
 

October 1507. 495

Friede und Ruhe erhalten bleiben; sie seien schon im letzten Krieg schwer beschädigt worden; sollteaus Ursachen, die allbekannt, neuerdings Krieg entstehen, so wäre das ihr völliges Verderben, sie ver-trauen aber, die Eidgenossen lassen es dahin nicht kommen. Alles mit mehr Worten und allen Dienstaner-tuetungen. Darauf wurde ihneu geantwortet: die Boten seien guter Hoffnung, es werde sich Alles zumGuten weuden, besonders wenn die Befehle ihrer Herren und Obern befolgt werden; sollte aberdarusswäres erwachsen," so werde man ihnen Kenntniß geben und getreues Aufsehen auf sie halten. Z». DerLandvogt im Thurgau bringt an, er habe schon mehrmals umsonst angesucht, man möchte ihm Weisungä^ben der Bußen, Frevel und anderer Dinge der dortigen Gerichtsbarkeit wegen. Die Sache leide aberkeinen Verzug; damit er wisse, wie er sich zu verhalten habe, verlange er Antwort auf den nächsten Tag.Namentlich fragt er, wie er sich gegenüber den Hintersassen halten soll, welche jetzt gegen Verbot nachMailand in den Krieg gelaufen seien. Darauf wurde ihm geantwortet, man lasse es in dieser Beziehungbei der ihm vormals vom Tag zu Zürich gegebenen Antwort bleiben. «. Was es für eine Gestalt habebezüglich der Appellation der Stadt Wyk gegen die Kreise im Thurgau und was von Landvogt und^unnann daselbst geredet ist, weiß jeder Bote; die Sache soll bleiben, wie auf dem letzten Tag zu Zürichbavon geredet worden ist. «Z- Des Ammanns zu Appenzell und des Zellwegers Appellationssache soll aufNächstem Tag von den Eidgenossen entschieden werden. «?. Zürich soll Lucern, Zug und Glarus auf denOchsten Tag zu Zürich ernstlich einladen und ersuchen, daß sie ihre Knechte zu Hause behalten.

v gestrichen, fehlt auch im Berner Exemplar. v fehlen im Schwyzer- und Solothurner Exemplar.

TNT.

^UI. 25. 5)csioher (Montag vor St. Simon- und JndaStag).

Staatsarchiv Lliccrn: Allgemeine Abschiede, v. 2»S. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, iV. 21«.

k». Unsere Eidgenossen von Lucern und unser Landvogt sin Sarganserland haben uns berichtetetlicherbändeln halb, so in Sarganserland beschehen, wpe dann der Rin in kurzer Zit zu dem tritten malbellten ist." Darauf wird dem Vogt aufgetragen, selbst hinaufzureiten oder einen zuverlässigen BotenbNsiuschiAea, um die Sache näher zu erkundigen und uns genauer zu berichten, auch die frommen Leutenselbst zu vertrösten, was man ihnen schuldig sei, werde man ihnen getreulich thun. jls. Den Vögten sinburgau und sin Nheinthal ist beföhlen, sich des Tages wegen zu erkundigen, der zu Altstätten geleistetforden sein soll, und was sie vernehmen uns auf dem nächsten Tag zu berichten, auch durch geheime Boten^) über Alles zu unterrichteil, was jenseits des Rheins vorgeht, und an den Greilzeil gute Wache zu halten.^ ' Dem Vogt Stocker sin Argau war befohlen worden, das Gilt des Welti Knecht zu seinen Händen zu^bmen. Da kam aber der Vogt der Kinder des letztern und bat, man möchte diesen Kindern das Gutmim. Das hat mail angenommen hinter sich zubringeil. ,Z° Dem Vogt sin Sarganserland ist empfohlen.Rede nachzufragen, die einer zu Wallenstadt gethan hat :Wellcnt wir usi anders schirmen, so wellentb vmb ein andern Herrn lngen." Was der Vogt dießfalls findet, soll er unsern Herren berichten.