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October 1S07.
wiegeln von Knechten daselbst abstelle und verbiete. «Z- „Vnd als von des schlosses In (Joux) wegen angezöigtist allerley vffrur, so von vnsern lieben eidtgnossen von Bern, Lutzern, Fryburg vnd Solothurn, denen derHerr von Orleans, so eines Herrn Margrafen von Hochberg seligen Dochter zu der Ee vnd damit diegrafschaft Nümenburg, dero dasselb schloß In anhangt, Jnnhat, mit burgrecht verwandt ist, mit derselbenstetten botten früntlich geredt, gegen Iren Herren vnd obern daran zu sind, damit sy darob syen, das durchsy keinerlei, das zu widerwertigkeit vnd vffrur möchte dienen, werde fürgenommen, sonder des gütlichen tags,der darumb sye angesetzt, erwartet, vnd ob ioch die fach gütlich nit wurd betragen, deßglich aber zuthund,in Betrachtung, wo sy vnfrüntlichs fürnemen sotten, was daruß entsprunge. Was wir dann zu gütigem betragsöllichs spans mögen helfen fürdern, sol von vns allen gütlich beschehen, als ouch jeder pott wyter weyßdzu sagen." S. Der Knechte wegen, die aus des Königs von Frankreich Garde jetzt hier im Lande sindund allerlei Umtriebe machen, auch Hauptleute werden wollen und vielleicht versuchen, ihrem König Knechtezuzuführen, soll man auf nächstem Tag antworten, was man ihrerwegen vorkehren wolle. Auch scheint denBoten, es wäre an der Zeit, die französischen Boten aus dem Lande zu weisen, „dwil st doch ander nütz,dann alle widerwertikeit stifsten, wie dann der nechst abscheid dz och anzöigt." k". Zürich, Bern, SchwyZund Solothurn sollen auf St. Othmarstag ihre Boten nach Basel schicken und unsere Eidgenossen von Baselbitten, dem Herrn Hans Kilchmann, Ritter, seine Strafe in Gnaden nachzulassen oder doch eine Geldstrafevon ihm zu nehmen und ihm ihre Stadt wieder zu öffnen.
v, S' fehlen im Lucerner-, Berner- und Tschudischen Exemplar, v fehlt im Schwyzer Exemplar.
Zu I». 1507. 15. October (Freitag vor Galli). Die Räthe der Eidgenossen von Städten und Ländernschreiben ab diesem Tag an Lucern, sie hätten sich unterreden sollen, was dem römischen König auf sein Schreibendes Romzugs halb zu antworten sei. Lucern habe seine Botschaft nicht auf den Tag geschickt, doch habe manbeschlossen, eine Botschaft an den König zu senden und ihn unserer letzten Zusage zu berichten, da man glaube,seine Gesandten haben unvollständig berichtet, sonst hätten wir nicht ein solches Schreiben erhalten. Da nunviel daran gelegen sei, die Eidgenossenschaft vor Krieg und Irrung zu bewahren, so möchte Lucern sich niAsöndern, sondern sich bei der Gesandtschaft zum König betheiligen und seine Knechte zu Hause behalten, wie sei"Bote auf vorigem Tag zu Zürich bestimmt zugesagt habe, was jedenfalls nur zu Erhaltung von Ruhe undFrieden unter uns dienen könne. Man schickt Lucern auch den Abschied des gegenwärtigen Tages.
Staatsarchiv Luccrn: Ungebundene Abschiede.
1507. 21. October. Innsbruck. König Maximilian erwidert auf die Anzeige der Eidgenossen, daß sie ih^Voten auf Sonntag vor Simonis und Judä nach Constanz schicken werden, um mit ihm persönlich zu conferiremer könne sobald noch nicht nach Constanz kommen, habe aber seine Hofräthe befehligt, sie allda zu erwarten, wüihnen zu verhandeln und ihn eilends über Alles zu berichten. Origmaibries w Staatsarchiv Zürich.
AUS.
Collsicinz. 24. Getost er (Somitag vor Simon und Judastag).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, IV. Älli. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, Ii. 2KU.
Archiv Schwvz, Solothurn, Basel, Schaffhansen.
Prälaten, Edle und andere Hintersassen im Thurgau haben gemeinlich ans diesem Tag angebrachstdie Zeitläufe seien sorglich und es sei ihnen ihres Leibes und Gutes wegen viel daran gelegen, daß