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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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October 1507.

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TS«».

.rich. IZO7, 13. October (Mittwoch vor Galli).

Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede, I». !0V. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, IV. 252. Ebenda: Tschudische Sammlung, 80.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, k. 240. Archive Schwyz, Svlotlinrn, Basel.

Boten: Zürich. Burgermeister Röist; Burgermeister Wyß; J.Gerold Meyer vonKnonau; M. JacobHanauer. Bern. vi-. Thüring Fricker; Caspar Wyler, Venner. Lncern. Uri. Heinrich Göltschi,schwyz. Aminann Wagner. Nnterwalden. Annnann Zun Höfen; Arnold Winkelried. Zug. Heinrich^läusli. Glarns. Ulrich Landolt. Basel. Burgermeister Zeigler. Freiburg. Peter Tavernier. Solo-ihurn. Benedict Hugi, jünger. Schaffhausen. Burgermeister Barter. Abt St. Gallen. Landvogt^chenkli. Stadt St. Gallen. Bürgermeister Ab der Nüti; Balthasar Kapfmann. Appenzell. AmmannAm Eggeli; Othmar Nonder.

A,. Hans von Baldegg verlangt abermals, daß man ihm der Herrschaft Scheitkenberg und der 1000 Gl.^chatzgeld wegen zu Recht stehe und eilten Tag ansetze. Darauf wird ihm geantwortet, die gegenwärtigeTagleistung finde wichtiger Geschäfte mit dem römischen König wegen statt; man habe seiner Sache wegenInstruction, wolle sie aber den Obrigkeiten zn baldiger Entschließung empfehlen. ß,° Zufolge desätzten Abschieds von Zürich, des Nomzugs wegen, haben die sieben Orte Zürich, Berit, Uri, Schwyz, Nnter-^alden, ob und nid dem Wald, Basel und Schaffhausen sich erklärt, bei der letzten Zusage zu ver-bleiben und sainint dem Abt von St. Gallen, der Stadt St. Gallen und dem. Lande Appenzell ihre^schaffen zum römischen König zu senden, ihn über unsere letzte Zusage zu berichten und selbe nachAllein wahren Sinne zu erläutern, mit der Bitte, er möge sich daran begnügen. Sollte das letztere'acht der Fall sein, sondern den Boten andere Vorschläge gemacht werden, so sollen sie diese heimbringen.^M römischen König ist geschrieben, wir werden unsere Boten auf Sonntag vor Simonis und JudäOctober) zu Constanz haben, um ihm unsere Antwort zu bringen; wenn diese Zeit ihm nichtbiegen wäre, so möchte er es an Zürich verkünden, das dann die übrigen Orte in Kenntniß setzen werde,^'cern hatte seine Boten nicht auf dem Tag, die Boten von Zug und Glarus hatten keine Vollmacht,Biburg und Solothurn sind von der frühern Zusage abgegangen und haben sich für das Stillsitzen erklärt.Taher wird an Lucern der Abschied geschickt, mit freundlicher Ermahnung, sich von den übrigen Orten in^ser Sache nicht zu sondern und seine Botschaft mit den andern zum König zu schicken, insbesondere aberseiner auf letzten: Tag gegebenen Zusage seine Knechte zu Hause zu behalten. Die Boten von Zug,. larus, Freiburg und Solothurn sollen in unser aller Namen ihre Herren aufs Freundlichste bitten, niisermSchlüsse beizutreten, damit nicht ihnen und der ganzen Eidgenossenschaft daraus Beschwerden und Wider-^Aigkeiten erwachsen. Obschon unfern Vögtei: zu Baden, in: Thurgau, in den freien Aemtern imzu Nheineck und zn Sargans schon früher befohlen worden ist, das Hinlaufen zu jeden: der beiden""ige strengstens zu verbieten, so hat man doch auf die jetzt vorhandenen Anzeigen ihnen abermals geschrieben,^ ste das Verbot aufs Schärfste erneuern sollen. Insbesondere soll Lucern seinen: Vogt zu Sargans^ che^ aus Herz legen. Ebenso soll jedes^ Ort der Eidgenossenschaft ii: seinen: Gebiete das Reislaufen zun:' ^hsteu verbieten, in Betrachtung alles dessen, was unserer Eidgenossenschaft daran gelegen ist. Bern, Frei-est und Solothurn sollen den: Landvogt in der Waadt in unser aller Namen schreiben, daß er das Auf-