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September 1507.
selbs ermessen mugt, geursacht, gegen denselben als denen, so des hl. Reichs lob vnd Eer gern vertruken wollen,dermaßen fürzunemen vnd zu handeln, dadurch solchs fürkommen vnd gewendet, die kaiserlich cron vnd würdebei teutscher Nation behalten, auch den vngeläubigen vnd veinden der Cristenhait widerstand vnd abbruch beschehe,das bishar allain durch die franzosen vnd Jr anhenger vmb aigennutzes willen verhindert worden ist. Wollenwir Euch guter Mainung vnd damit Jr solchs notturftigklich bedenken mögt, nit verhalten, der genzlichen Zu-versicht, Jr werdet euch darinn dermaßen halten vnd entfließen, als Jr Ewern Eren vnd pflichten nach dem HbReich vnd teutscher Nation schuldig seyt. Das wollen wir mit allen gnaden gegen Euch allen vnd jeden insonderserkennen vnd zu gutem nit vergessen. Geben zu Jnsprugk am xiij tag Septembris Anno zc. vij°, Vnsers Reichs
Ml Archiv Solothurn.
1507. 20. September. Zürich schreibt Tag aus auf St. Michelstag (29, September), da der römischeKönig durch einen reitenden Boten verlange, daß die Eidgenossen bei der ersten Zusage der Hülfe zum Romzugbleiben, oder aber keiner Partei Hülfe leisten und keine Knechte in irgend ein Land gegen die römisch königlicheMajestet lausten lassen. Archiv Solothurn.
T88.
Aktdorß. 4 Z07, 30. September (Donstag nach St. Michclstag).
Archiv Schwyz.
Jeder Bote soll an seine Herren bringen, daß die römisch königlichen Boten begehren, die dreiOrte sollen jedes seine Gemeinde versammeln und ihr die königlichen Anbringeil vortragen lasseil, daraufeinen Tag verkünden und Antwort geben. Was in den Orteil, sei es mit den Rüthen oder mit derGemeinde, beschlosseil wird, das soll man den königlichen Boten mittheilen, wenn ein Tag festgesetzt wird-?i. Da der römische König eine merkliche Zahl Kriegsvolk im Veltlin hat, so soll das an die Obrigkeitenberichtet werdeil, damit ans alle Fälle die Schlösser zu Bellenz wohl besetzt und bewacht werden, v. DeinGeorg Körenli wird vergönnt, den Kalif, den er mit Michael Zumbutz gethan, vor sich gehen zu lasse», duder Vogt von Vellenz sein Begehren empfiehlt, ai. Da man zu Vellenz zu viele „Aigen" schlägt, weßhu^Aufschlag der Preise zu befürchten steht, soll man heimbringen, ob dagegen etwas gethan werden soll. v. ^Streit zwischen Balthasar Jrme von Basel und denen von Ablesch wegen Fürleite, die jener nicht schuldigzu sein glaubt, wird zu Gunsten derer von Ablesch entschieden, es sei denn, daß Jrme seine Befreiungbeweise. 4'. Der Baumeister, welcher an der Letze zu Bellenz arbeitet, verlangt Geld, um den Bau vollendszu können. Das soll man heimbringen. K-. Da die Boten aus Churwaleu gebeten haben, man möchte ßemit dem Zoll zu Bellenz ziemlich halten, so wird auf Genehmiguug der Obrigkeiten hin beschlossen, 'uasdie von Mosax an Producten des Herzogthums Mailand, es sei Wem, Vrod, Korn, Hirse, Reis oder Kastanienzu eigenem Gebrauch in ihr Thal führen, das soll zu Bellenz zollfrei sein. Was sie an „lowmel" dahinführen, davon sollen sie vom Saum 3 Spagürli geben.