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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1507.

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demselben bisher vorenthalten worden sei. Nachdem diese beiden Theile, der eine in Abwesenheit des andernangehört worden, man auch aus dem Schreiben des Louis von Vauldrey entnommen hat, daß die Einnahmedes Schlosses Joux auf Befehl des römischen Königs geschehen, hat man beschlossen, dem römischen KönigM schreiben, was vom Markgrafen begehrt, aber bis jetzt noch angestellt sei; er möchte bedenken, wozu dieSache führen könnte, wenn sich der König von Frankreich derselben annähme, und dafür sorgen, daß derMarkgraf wieder in Besitz gesetzt werde. Daun werde man denselben vermögen, um allfällige Ansprachenan das Schloß Joux ziemlichem Recht an Ort und End, wo sich das gebühre, gehorsam zu sein. WürdeMeses abgeschlagön, so müßten die vier Städte dem Markgrafen nach schuldiger Pflicht Hülfe leisten. Umdie Antwort auf dieses Schreiben entgegenzunehmen, wird Tag angesetzt nach Bern auf Sonntag uach-Aller-heiligen (7. November). — Dem Markgrafen und den Burgundischeu wird für die Zwischenzeit Waffenruheauferlegt, welche der Markgraf zugesagt, die Burgundischen heimzubringen genommen haben. — Dem Königvan Frankreich, dem Gubernator im Herzogthum Burgund, der „Frau Prinzin", dem Marschall und denStädten in Burgund soll geschrieben werden, wie die Boten zu sagen wisseil. — Der königlich französischeVvte Pierre Loy hat den Markgrafen den vier Städten empfohlen mit Beifügeil, daß wenn sie deßhalb mitJemanden zu Krieg kämeil, Frankreich ihnen beisteheil werde. Der Markgraf hat verlangt, daß man, aufden Fall, daß der römische Köllig ihm das Schloß nicht wieder übergäbe, sich jetzt schon zur Hülfeleistungerklären möchte. Alles das ist angenommen heimzubringen, wie jeder Bote weiß.

Das fehlende Datum ergibt sich aus dein Schreiben Berns Note 3.

Hierüber folgende Briefe:

1. 1507. 10. September, Freitag vor Ouvw Ilxaltatiouis. Bern und Freiburg schreiben an Solothurnund Lucern: Es sei Bericht eingelangt, daß das Schloß Joux, welches ihrem Mitbürger, dem Markgrafen vonNeuenburg gehöre, eingenommen und demselben entfremdet sei, aber man wisse nicht durch wen und zu wessenHänden. Man habe deßhalb dem Herrn von Vergier, Marschall und Statthalter in Burgund, geschrieben undwerde nach Einlangen der Auskunft einen Tag der IV Städte veranstalten. Archiv Solothurn.

2. 1507. 13. September, Blois. Ludwig Xll. empfiehlt Solothurn, sich seines Burgers, des Markgrafenvon Rötheln, Grafen zu Neuenburg, anzunehmen, dem auf sonderbare und grausame Weise das Schloß Jouxweggenommen worden sei. (Original auf Pergament mit der königlichen Unterschrift im Solothurner Ab-schiedbuch).

3. 1507. 14. September, Lxaltaoiouis klrnois. Bern beruft die Städte Lucern, Freiburg und Solothurnauf nächsten Samstag (19. September) zu einer Berathung. Der Marschall, Statthalter von Burgund, auch dieFrau Prinzessin haben geschrieben, Louis de Vauldro habe ohne Wissen und Willen des Marschalls und derStände das Schloß Joux eingenommen. Da nun daraus allerlei Unruhe entstehen könne, so sei eine Besprechungder vier Städte deßhalb nothwendig. Archiv Solothurn.

4. 1507. 21. September. Innsbruck. König Maximilian schreibt an die Eidgenossen: Da Peter vonVergier kürzlich das Schloß Joux eingenommen, werde der König berichtet, Ludwig von Orleans rufe sie umHülfe an, um das Schloß wieder zu seinen Händen zu bringen. Nun verhalte sich die Sache so: Vormals habePeter von Vergier gegen den Hauptmann, welcher dieses Schloß innegehabt, am Parlament zu Düle Urtheil undRecht erlangt, dieser aber sei nicht nur dem Recht ungehorsam gewesen, sondern habe aus dem Schloß die Unter-thanen der Grafschaft Burgund höchlich beschwert lind beschädigt. Allein dein habe Louis von Orleans zugesehenund es geduldet. Deßhalb habe Louis von Vauldrö als Amtmann und Baillif in der Niedern Bellischaft zu Hand-habung Rechtes das bemeldte Schloß dein Peter von Vergier zu Händen des Königs als Oberhcrrn und Landes-