394 August 1507.
cher Eydgnoschaft begert, mit gemalt anzestrengen vnd ze verderben. Hierumb biß alles angesechen vnd betracht,billich die geton Zusagung Zürich widersprochen vnd vernicht werden sol.
Dis obgenanten zwölff Artikel sind gemacht vnd gesetzt in der Er vnd figur der zwölf stucken Cristenlichs. globens, die da Hand die Zwölf botten zusamen gefügt. Vnd wie durch die Zwölf stuck all Cristenlüt selig werden,also durch die Artikel die Er, lob vnd guten namen der Herren Eydgnossen gevestnet wird, des nimm ich Gottzu gezügen, das in disen Artiklen keynerley geredt wirdt, das da wider recht, fürsten noch Herren noch ander sinmag, sonder beschechen durch der Wahrheit willen damit sy erkennt werdt.
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, X. 213.
TS 5.
Bern. 4307, 17. August (Zinstag nach .-IssumxtioiiiZ ölariö).
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, k. 203.
Heute wurde abermals von Bern und Freiburg ein Versuch gemacht, die Spänne zwischen dem Mark-grasen von Neuenburg und der Fran von Hasenburg der Herrschaft Usiez wegen gütlich zu vertragen. Weilaber die Botschaft der gemeldeten Frau nicht erschienen ist und die Botschaft von Biel keine Vollmacht Hatto,für sie zu handeln, hat die Sache keinen Fortgang nehmen mögen und wurde beschlossen, daß beide Parteienauf Maria Geburt (8. September) ihre bevollmächtigten Boten zu Biel haben sollen, um vor den Botender beiden Städte ihre Sache zu verfechten, allen ihren Rechten ohne Schaden, falls sie nicht verglichenwerden könnten. Inzwischen soll keine Neuerung vorgenommen werden, sondern der gegenwärtige Standunangefochten bleiben.
TS«.
Bern. 4307, 19. September.
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, X. 222. Archiv Solothurn.
Diese Tagleistnng (der vier Städte Bern, Lucern, Freiburg, Solothurn) ist gehalten auf Begehren de--'Markgrafen von Neuenbürg, welcher klagt, daß ihm das Schloß Joux unabgesagt, im Frieden, nächtlich^'Weile eingenommen und abgestohlen worden sei, während er und seine Vorfahren doch in ruhigem Veßödesselben gewesen seien. Er verlangt nun kraft bestehenden Burgrechts in seinen Kosten den Beistand unddie Hülfe der Städte, um wieder zu dem Seinigen zu kommen, woran er Leib und Leben zu setzen e»üschlössen sei. Dazu bemerkt er, die von Pontarlier haben die Seinen mit unziemlichen Reden geschmäht u»dthätlich mißhandelt, etliche von Pontarlier seien bei der Einnahme des Schlosses Joux thätig gewesenhalten sich noch dort auf. Wenn er daher gegen die von Pontarlier strafend aufgetreten, so habe er dachAnlaß und Recht gehabt. — Dagegen wurden auch angehört die Boten der Stände in Burgund, welcheerklärten, die Einnahme des Schlosses Joux sei ohne Wissen und Willen gemeiner Landschaft erftköbsie bitten daher, die vier Städte, mit denen sie gern in guter Nachbarschaft leben, wollen sie das uientgelten lassen. Wenn Louis von Vauldrey. oder Andere etwas Unbilliges gethan, so vermöge sich gew^^Landschaft Burgund dessen nicht. Dabei erläutern sie, daß das Schloß Joux in der Grafschaft BurgMliege und durch den zu Salins zwischen beiden Königen geschlossenen Frieden dem Erzherzog zugetheilt, ab^'