Juli 1305. Z17
nach Inhalt der Burgrechtbriefe vor kleinem und großem Rathe feierlich beschworen, worüber diese Urkundeaufgerichtet worden.
Pergamentene lateinische Urkunde mit anhängendem Siegel des Ludwig von Orleans.
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Ber n. t Zl)Z, 1. August (xrtml»
Archiv Prciburg.
Tag der drei Städte Bern, Freiburg und Solothurn. Die drei Städte haben sich vereinbart,bezüglich der in den letztvergangenen Kriegen eroberten Landschaften im Thurgau gemeinsam ihre InteressenZu wahren; zwischen jetzt und dem Tag, der zu Bern des Salzbrunnens von Hpppolit wegen gehaltenwerden soll, soll jede Stadt bei sich erwägen, welche Ansprüche man darauf erheben wolle, k. Die Botendes Markgrafen bitten die Städte als Verwandte des Hauses Savoyen, seiner Gemahlin als Tochter desHerzogs Amadeus und der Herzogin Jolanta beholfen zu sein, daß ihr eine Ehesteuer von 00,000 SchiltUebst 10,000 Schilt für Kleinodien und Fahrhaben, worauf sie nach dem Absterben der Söhne benanntenHerzogs Amadeus und der Herzogin Jolanta Anspruch habe, vom Hanse Savopen ausgerichtet werde. Dietropischen Boten, welche zu Ehren der drei Städte auf dem Tag erschienen waren, erklären, keine Voll-macht zu besitzen, sich auf diesen Gegenstand einzulassen; sie wollen aber über den Gegenstand InstructionScholen.
Ber n. 1303, 1. August (Vinouia ?owi).
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, .1. Z-it. Archiv Freiburg.
Bern und Freiburg. Rechnungstag des Vogts von Grandson.
«. Wenn der neue Vogt von Grandson aufreitet, so soll mit den Bürgern daselbst geredet werden, daßdas Umgeld zum Bau der Stadt verwenden, wie ihnen vormals von ihrer Herrschaft das auferlegtworden ist, sonst würden die beiden Städte genöthigt, ihnen das Umgeld zu nehmen. I». Fortan soll ein^ogt von Grandson bei den Burgern in ihren Rüthen sitzen, damit er wisse, was sie da verhandeln.
Des Sacristans halb zu Grandson soll Freiburg den Abt von Aire (?) berufen und in Gegenwart derBotschaft von Bern mit ihn: dem Sacristan seine „Mißhendel" vorhalten, mit Bitte, das Gotteshaus mitMdern Erlacher Mönchen zu versorgen, indem man jenen Sacristan nicht länger in beider Städte Gebietbulden wolle. Sein Gut soll zu Händen des Gotteshauses in Haft genommen werden. «?. v? l gering-Mgige Verwaltungsgeschäfte.