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Juni 1505.
Item so gehörent pott vnd verpott vszerthalb der Statt Frowenfeld in der landgrafschaft der landvogty zu,doch den nidern gerichten on schaden.
Item vnd was frävel zu Frowenfeld in der Statt gevallen, die gehörent dem Landgericht zu, doch davonder Statt Jr teyl vorbehalten.
Item wie vil Gericht vnd Höfs in der landgrafschaft gelegen sind, die in kein nideres gericht gehörent vndan den enden gefräuelt wirt, die Straffen gehörent dem landgericht zu.
Item ob neyswer in der Landvogty war, der ein fräuel begienge höher dann x pfund Den. darumb hatdie Landvogty ein zu straffen.
Item war den andern der Eren schuldiget vnd In mit recht entschlacht, so gehört die straff in das Landgericht.
Item war in der Grafschaft mit der welt vbrigen Mutwillen vnd geaalt brucht, das einer vmb verpottnichtz geben will, darumb hat die landvögty In zu straffen.
Item war Märchen vsziechen vnd die mit sin selbs gewalt verendern vnd wider setzen ist, das gehört demlandgericht zu".
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Solvthurn. 4303, 36. Juni (Montag nach Peter und Paul).
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, .1, iiz». Archiv Freiblirg.
Tag der vier Städte Bern, Basel, Freilmrg und Solothurn. Bern soll dein Vogt zu St. Hyppolllschreiben, die vier Städte behaupten, wie bisher, ihr Recht an dem Salzbrunnen und habeil vor, einen Baudaselbst zu errichten, was bisher nur durch die freundlichen Schreiben des Königs-Erzherzogs verzöge»worden sei. Damit der Herr von Varembon nicht auf den projectirten Bau Anspruch mache, so soll derVogt im Namen der vier Städte demselben anerbieten, seine Herrschaftsrechte zu kaufen. Dein Parle-ment zu Düte soll Bern schreiben, der Verzug des festgesetzten Tags befremde die vier Städte und hinderesie an ihrem vorhabenden Bali. Wenn der Erzherzog einen Anspruch auf den Salzbrunnen erheben wolle,so werde zu dessen Geltendmachung ein letzter Termin auf den 17. August gesetzt. Sofern auf diesen Tagseine Boteil nicht nach Bern kommen und die fraglichen Ansprüche ausweisen, werde man keine weitereRücksicht darauf nehmeil. Inzwischen soll mit dein Salzsteden und anderer Arbeit fortgefahren werde»-Bezüglich des Reitgelds Caspars vom Stein wird die Verhandlung auf den nächsten Tag zu Ber»verschoben.
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Bern. 1606, 4. Juli.
Staatsarchiv Bern.
Ludwig von Orleans, Markgraf von Rötheln, Gras von Neuenbürg w. urkundet: Da zwischenVorfahren, den Markgrafen von Neuenburg, und der Stadt Bern Freundschaft und Burgrecht geschlosst»worden, so habe er, da nach dein Tode des Markgrafen Philipp von Hochberg die Grafschaft Neuenburg auf ih"als Gemahl von dessen Tochter übergegangen sei, sich persönlich nach Bern verfügt, und da das Burgre^