Juni 1505.
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deren Vater Rüdiger am Bach seines gethanen Eides entledigen und ihm ihre Stadt wieder öffnen möchten.
In der Appellationssache zwischen denen von Rudolfstetten und Peter von Langenmoos ist erkennt, daßwohl gesprochen sei und letzterer bei dem zu Bremgarten ergangenen Urtheil bleiben soll. Den Erbendes Hans Bär sel. und dein Hiltprand von Basel ist abermals eine Empfehlung an den König von Sicilienbewilligt wordeil. I»ß». Der Bote von Bern soll an seine Herren bringeil, daß Junker Hans RudolfSägenser abermals geklagt und begehrt habe, ihn bei den bereits ergangenen Erkanntnissen, wonach seineEhefrau angewieseil werden soll, zu ihm zurückzukehren, zu handhaben und daß ihm darauf bewilligt wordensti, die Renten und Gülten seiner Frau, wo solche sich in der Eidgenossen Gebieten finden, unbeschadet desEigenthums, einzunehmen und zu nutznießen. Dem angehenden Vogt in den argauischen Aemtern
lst aufgetragen, den Gemeindeil bei ihrem Eid zu befehlen, daß sie verdächtige Umherstreicher auffallgell linddem Untervogt zu Händen des Obervogts zur Bestrafung zuführeil. Und da geklagt wird, es werde vieläestohlen llild das gestohleile Gut gleich iu der Nähe verkauft, so wird verordnet, daß Einer, der gestohlenes^ut kauft, selbes ohne Entgelt dem Eigenthümer zurückzustellen angehalten werden und dazu der VI OrteStrafe erwarten soll. MS Den Schwestern im Jsenbühl wird ein Schirmbrief gegeben gegen die, welcheHnen „zu ziteir Ire hüser nachtz vfstoßen." Sollte dieses mehr gescheheil, so hat ein Vogt in den AemternGewalt, die Schuldigen zn strafen. ««. Dem Vogt zu Badeil wird befohleil, wenn die Freieil von BadenInhaber der Niedern Gerichte zu Nieder-Siggingen zu Fertigung der Sachen, die in diesen Gerichtenberechtet werdeil, derer aus der Grafschaft bedürfen, so soll das in Kosten der Parteien geschehen und dieverlierende Partei die Kosteil bezahlen; vertrageil sich die Parteien gütlich, so sollen sie einander dieselbenbleich trageil helfeil. LA'. Der Wittwe des Martin Schrank sel. wird all Herrn Ulrich von Habsperg, Vogtöu Rheinfelden, eine Empfehlung gegeben, damit ihr die 20 Gl. bezahlt werden, welche ihrem Ehemann für^ut, das ihm vor einigen Jahreil in der Herrschaft Rheinfelden entwert worden, auf Tagen ausgemitteltworden silld. K-K-. Hans Ulmer, genannt Trummeter, wird durch Vermittlung des Boteil von Bern denDorren von Bern zur Begnadigung empfohlen. Der Bote von Uri soll die Beschwerden Meister
Marlis, des Organisten voll Constanz, gegen Herrn Anshelm, Kirchherrn zu Uri, an seine Herren bringen,bannt ihm gütlicher Abtrag verschafft werde. Geschieht dieses nicht, so soll Uri dem Meister Marti unver-öliglich Recht halteil. i>. Wegeil des Zolls zu Kloten soll Zürich die Quittung aufrichten, welche in dasblrbarbuch zu Baden eingeschrieben und dann nach Lucern geschickt werden soll.
Im Berner Exemplar fehlen s», 4 und die Antwort darauf. «I, v, i, k, !, i», n. p, «5, , . v,«v—it fehlen im Schwyzer Exemplar.
Die Artikel > — ü fehlen im Lucerner Exemplar.
Zu Das angeführte Schreiben Kaiser Maximilians (Lucerner Abschiede v. 199, auch Bcrner Allg. Eidg.Abschiede 1. 338) lautet: „Maximilian u. s. w. Lieben getrüwen. Nachdem wir in verschiner Zit dem durchluchtigenfürsten, Herrn Phillippsen, zu Kastilien, Leon vnd Granaten küng, Erzherzog zu Oesterrich vnd Prinzen zu Hyspani,vnserm lieben Sun, etlich geschütz vnd züg gegeben vnd zugeschickt, werden wir bericht, wie Jr sölich geschütz vndZüg bi Kobolz oberhalb vnser Statt Waldshut vfgehalten vnd davon achzehen Guldin zu Zoll begert habent, dieüch also vff üwcr heftig anstrengeil durch Bürgermeister vnd Rät daselbst zu Waldshut, als die so dafür pürg,bezalt worden sind, Inhalt der Quitung, so wir üch hiemit zuschicken. Diewyl nun nie erhört ist, das deHeinRömischer küng sinen Vndertanen einichen Zol gegeben Hab, demnach so begeren wir an üch mit ernst, Jr wellendtons sölich achzehen guldin widerumb zuschiken vnd die quitanz behalten. Dann wo sölichs nit beschäch, wurden
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